Beiträge von Kecki62

    gut zusammengefasst .... nur mal von Interesse, gibt es hierzu denn schon laufende Prozesse vor Gericht?


    Was konkretes habe ich dazu (noch) nicht gefunden, aber einen weiteren interessanten Bericht:


    Gute Chancen für Bausparer


    <<Für die Finanzindustrie könnte es aber noch dicker kommen. Verbraucherschützer und Anwälte, die sich auf Finanzmarktprodukte spezialisiert haben, gehen davon aus, dass das BGH-Urteil auch für Immobiliarkredite und Bauspardarlehen gilt, bei denen eine Bearbeitungsgebühr erhoben wurde. Bei Bauspardarlehen heißt die Bearbeitungsgebühr häufig Darlehensgebühr.


    Der Hamburger Anwalt und Experte für Finanzmarktprodukte, Achim Tiffe, erklärt im Gespräch mit unserer Zeitung, warum das Urteil auch für Immobilienkredite und Bauspardarlehen gelte: „Der BGH hatte entschieden, dass bei Darlehen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher Bearbeitungsentgelte grundsätzlich unwirksam sind.“ Immobiliendarlehen und Bauspardarlehen seien nichts anderes als Darlehen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher. Die Unwirksamkeit der Gebühren ergebe sich zudem aus der Urteilsbegründung: „Die Verbraucher werden durch Bearbeitungsentgelte bei Immobiliendarlehen und Bauspardarlehen in der gleichen Form benachteiligt wie bei Verbraucherdarlehen.“ Tiffe bereitet Klagen in der Sache gegen Banken vor. Er geht davon aus: „Das BGH-Urteil muss von den untergeordneten Gerichten und den Ombudsleuten beachtet werden.“
    Der Finanzexperte der Verbraucherzen­trale Baden Württemberg, Niels Nauhauser, sieht es ähnlich: „Es gibt gute Gründe, das Urteil auch auf die in einigen Bauspartarifen vereinbarte Bearbeitungsgebühr für das Bauspardarlehen zu übertragen.“ Er sieht allerdings gewisse Risiken: „In der Vergangenheit waren nicht alle Entscheidungen zu Darlehen auch auf Bauspardarlehen anwendbar.“


    Die Branche spielt offensichtlich auf Zeit. Die Verbände von Banken und Bausparkassen tauchen ab, erklären, dass erst die schriftliche Urteilsbegründung zum BGH-Spruch vom 28. Oktober abgewartet werden müsse, oder verweisen darauf, dass für Bauspardarlehen andere Regeln gälten.

    keine ahnung, ich erhielt keines der schreiben.. mir war aber im kopf, dass ein juristisch haltsames schreiben zumindest *wir verzichten ausdrücklich auf die einrede der verjährung* UND *ausdrücklich bis zum zB 15.03.2015* beinhalten sollen müsste verwirrung pur..


    In dem Schreiben, dass ich von der VW-Bank bekommen habe, steht auch nix von ausdrücklich, aber mein Anwalt hat gesagt, der Inhalt wäre so in Ordnung. Ich hoffe mal, er weiß, was er tut !

    Was kann ich denn jetzt noch tun?


    Ich denke, es kommt darauf an, von wann Dein Bauspardarlehensvertrag ist und ob die Forderung am 31.12.14 verjährt.
    Falls nicht, kannst Du , - genau wie ich -, erst einmal in aller Ruhe abwarten, ob die Bausparkassen im Laufe des nächsten Jahres per richterlichem Beschluß nicht auch noch dazu verdonnert werden, die Bearbeitungsgebühren für Darlehen an den Kunden zurückzuzahlen

    Was neues zur VW-Bank:
    Ich habe gerade mal bei denen angerufen und mich bezüglich meiner BG-Rückforderungen nach dem Stand der Dinge erkundigt, nachdem man mir mit Schreiben vom 20.11.14 mitgeteilt hatte, dass man meinen Forderungen nachkommen würde.

    Am Telefon erfuhr ich nun, dass man meinen Vorgang noch gar nicht bearbeitet hat und wurde von der immerhin sehr freundlichen Dame bis nächste Woche noch um etwas Geduld gebeten.


    Also auch hier nur *Murks in Tüten* und keine Zahlung in Sicht ! ;(

    Mal eine Frage an die studierten Juristen hier im Forum:


    Beinhalten die unverbindlichen Standardschreiben, mit denen die Banken versuchen, ohne den rechtswirksamen Verweis auf Verzicht der Einrede den geneigten Kunden hinzuhalten und ihm darüber hinaus auch noch vorgaukeln, er müsse keine weiteren Aktivitäten unternehmen, um zu seinem Recht bzw. Geld zu kommen, nicht den Tatbestand der *arglistigen Täuschung* ?

    Hasté wenigstens Antwortschreiben erhalten?


    Nicht von allen, nur von der VW-Bank. die mir ein *ordentliches Schreiben* mit dem notwendigen Passus des *Verzichts auf Einrede*zugesandt hat und die sich *bei Zeiten* ( wann immer das auch sein mag !? ) unaufgefordert wieder bei mir melden wird.
    Von der TARGO hab ich für 5 Rückforderungen nur 1 Schreiben mit dem üblichen Blabla zurückbekommen und von der Postbank sowie der CreditPlusbank hab ich bis heute gar nix gehört !

    Jagi


    19.08.2004 ist das korrekte Datum


    Das finde ich ja sehr interessant, denn ich habe zusätzlich auch noch eine BG aus einem Vertrag vom 08.09.2004 zurückgefordert, von der mein Anwalt allerdings meinte, dass der Anspruch verjährt wäre und ich keine Chancen auf Erstattung hätte. DAS scheint SO aber ja nicht zu stimmen und ich frage mich, wie ich in diesem Fall jetzt weiter vorgehen soll !?!

    So! Da ich es unglaublich finde, wie manche Banken mit ihren Kunden umspringen und ich meinem Unmut über deren diverse Hinhaltetaktiken sowie eindeutigen Falschaussagen bzw. - Schreiben bezüglich der Verjährung von Ansprüchen auch mal an offizieller Stelle loswerden wollte, habe ich gerade bei der Bundeanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn angerufen und mich geraume Zeit sehr nett mit einer Dame dort unterhalten.
    Sie sagte mir u.a. , dass auch bei denen die Telefone heiß laufen und täglich jede Menge empörte Büger anriefen, um sich über das Verhalten der Banken zu beschweren. Um die Beschwerde offiziell zu machen, muss diese aber auf jeden Fall
    in schriftlicher Form eingereicht werden und je mehr Leute dies tun, desto aussichtsreicher ist eine mögliche Verfolgung der
    Vorwürfe durch die BaFin.


    Daher fände ich es prima, wenn sich hier ( außer mir ) noch mehr Betroffene aufraffen würden und möglichst bald ihre schriftliche Beschwerde über die jeweile Bank bei der BaFin einreichen. Nähere Infos und die Adresse gibts hier:

    http://www.bafin.de/DE/Verbrau…ner/BaFin/bafin_node.html


    Nein, auch ich habe von der CreditPlus-Bank außer dem Rückschein zu meinem Einschreiben nichts weiter erhalten und auch mein Anwalt nicht, - genau so wenig wie von der Postbank! Und von der Targobank auch nur 1 Schreiben mit dem üblichen Blabla, obwohl ich 4 BG's mit jeweils eigenem Schreiben zurückgefordert habe....HMPF!