Ich persönlich würde es per Einschreiben mit Rückschein machen, -das kostet € 4,50 , die sicher gut angelegt sind.
Beiträge von Kecki62
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super, danke.. mein RA meinte heute nämlich auch, er fände KEINEN grund (im vertrag), weshalb die bank dieses NICHT zahlen MÜSSEN sollte, aber............. abwarten
Relativ gelassen abwarten können wir auf jeden Fall, denn da die Targobank das Kind (die BG) erst seit 2013 bei diesem Namen nennt, verjähren die möglichen Ansprüche erst 2016 und ich gehe mal davon aus, dass es bis dahin auch zur Erstattung des *laufzeitunabhängigen Individualbeitrages* eine rechtsverbindliche Entscheidung geben wird.
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Habe übrigens auch heute weder von der VW-Bank noch von der Targobank einen Zahlungseingang erhalten,
- hatte dafür aber von beiden Banken Post mit einem neuen Kreditangebot im Briefkasten !!Herr, schmeiss Hirn vom Himmel !!
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na, herzlichen dank.. mit luftschlössern, kenne ich mich ja nun dank der letzten tage recht gut aus
ich muss mir nun noch etwas zum "individualbetrag" überlegen.. bin für jede (zusatz-)info weiterhin dankbar!!
ich muss mir nun noch etwas zum "individualbetrag" überlegen.. bin für jede (zusatz-)info weiterhin dankbar!!
Hab noch ein bisschen Geduld: mein RA hat am 25.11. ein Schreiben an die Targobank rausgeschickt, in dem er sie zur Rückzahlung meines in 2013 gezahlten *laufzeitunabhängigen Individualbeitrages* auffordert. Sobald wir eine Antwort bekommen, werde ich es Dich wissen lassen und natürlich auch, wie mein RA bei einem ablehnenden Bescheid seitens der Targobank weiter verfahren wird ...
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Hallo
kleiner Schreibfehleralso die Sparkasse will nicht zahln weil Kredit komplett zurück gezahlt wurde
also die Sparkasse will nicht zahln weil Kredit komplett zurück gezahlt wurde
Das ist völliger Blödsinn und fällt unter *miese Ausrede* ! Das Urteil gilt für die BG aller Kredite, bei denen eine solche erhoben wurde, - egal ob bereits abbezahlt oder noch laufend! Lasse Dich nicht verunsichern und beharre auf Deinem Recht!
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Danke, das werde ich ganz sicher !
Habe bei *test.de* dazu folgendes gefunden:
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Sind die Abschlussgebühren von
Bausparverträgen auch betroffen?
Nein, die bei Abschluss von Bausparverträgen fälligen
Abschlussgebühren hat der Bundesgerichtshof in einem
anderen Urteil vor Jahren bereits ausdrücklich gebilligt
(Urteil vom 07.12.2010, Aktenzeichen: XI ZR 3/10). Wenn eine
Bausparkasse allerdings Darlehen vergibt und dafür
Bearbeitungsgebühren oder sonstige laufzeitunabhängige
Gebühren kassiert, dann muss sie diese wahrscheinlich
erstatten; endgültig geklärt ist das aber noch nicht. Das
Oberlandesgericht Hamburg hat vor Jahren gegen
Bausparkassenkunden entschieden (Aktenzeichen: 10 U 12/09). Der
Beschluss ist nach den Grundsatzurteilen des
Bundesgerichtshofs allerdings nicht mehr haltbar, auch
wenn Ombudsleute der Sparkassen zuweilen auch jetzt noch auf
diese Entscheidung verweisen. Sie sollten Erstattung fordern und Ihre
Bausparkasse darum bitten, auf die Einrede der Verjährung zu
verzichten. [Update 03.11.2014]>> -
Gute Nachricht: Habe aus einer Zwischenfinanzierung Bausparvertrag BG inkl. Zinsen bekommen...
Darf ich fragen, bei welcher Bausparkasse Du bist ? Ich habe nämlich ein ablehnendes Schreiben der Wüstenrot bezüglich der BG zu meinem Bauspardarlehen bekommen. HMPF!
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Geh einfach auf antworten...
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Den alten Kredit aus 2003 kannst Du leider getrost vergessen, denn die Verjährungsfrist beginnt auf den Tag genau ab der Zusage der Finanzierung, bzw. der ersten Ratenzahlung.
Mir persönlich gehen deshalb auch ca. 350,-- Euro flöten, denn die BG aus einer Finanzierung vom 04.09.2004 ist laut meinem Anwalt leider verjährt, weil ich aus Unwissenheit nicht rechtzeitig tätig geworden bin und die Verjährung unterbrochen habe. -
Auch ich kann leider keinen Zahlungseingang von der VW-Bank vermelden, von der ich aber wenigstens ein Schreiben erhalten habe, dass mein Anliegen bearbeitet wird und ich mich noch etwas gedulden möchte..
Auch Postbank, CreditPlus-Bank und die Targo-Bank haben bisher nicht gezahlt und betrachten es anscheinend als nicht notwendig, mir den Eingang meiner per Einschreiben übersandten Forderungen zumindest zu bestätigen.Da nun die von mir allen Banken gesetze Frist am 21.11.2014 abgelaufen ist, habe ich am 24.11.2014 einen RA mit der Vertretung meiner Forderungen beauftragt. Der RA hat dann gestern den betroffenen Banken ein Schreiben zukommen lassen, in dem für die Zahlung noch einmal eine Frist bis zum 10.12.2014 festgesetzt wurde. Mit gleichem Schreiben hat er mit Verweis auf die eindeutige Rechtslage auch seine Honoraransprüche gegenüber den einzelnen Banken geltend gemacht, so dass mir weder im Voraus noch im Nachhinein Kosten entstehen.
Zusätzlich hat er sich im Fall eines *einmaligen Individualbeitrages* aus einem Kredit aus 2013 die Zusage der Kostenübernahme meiner RV gesichert, falls sich die Targobank querstellt ( was sicher passieren wird ) und der Fall vor Gericht verhandelt werden muss.
Da die Targobank im übrigen meine Hausbank ist und für ein solch kundenfeindliches Verhalten keinerlei Verständnis aufbringen kann, werde ich gleich einen Termin vereinbaren, um meine *Geschäftsbeziehungen* mit diesem Unternehmen zu beenden. Ich bin mal sehr gespannt, wie man dann dort reagieren wird...
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Folgende Informationen habe ich bei *test.de* dazu gefunden, - ein Aktenzeichen wird aber leider nicht genannt:
** Was ist mit „laufzeitunabhängigen Individualbeiträgen“?
Die „laufzeitunabhängigen Individualbeiträge“ der Targobank
dürften ebenfalls unwirksam sein. Das ergibt sich aus den
Begründungen des Bundesgerichtshofs zu den beiden ersten
Grundsatzentscheidungen zu Kreditbearbeitungsgebühren. Danach sind
wohl alle in Geschäftsbedingungen festgesetzten laufzeitunabhängigen
Entgelte unwirksam. Die Targobank ist allerdings anderer Ansicht. Sie
kassiert nach eigener Darstellung die Individualgebühren nur bei
besonderen Krediten, die sie alternativ zu gebührenfreien
Standardkrediten anbietet. Es handele sich deshalb um die Vergütung
für besondere Dienstleistungen. Tatsächlich haben die Amtsgerichte
Bonn und Düsseldorf Klagen auf Erstattung solcher Individualbeiträge
abgewiesen. Ob sich diese Linie durchsetzt, ist allerdings offen.
test.de hält die Begründungen zu den beiden Urteilen nicht für
überzeugend. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat beim
Landgericht Düsseldorf den Erlass einer einstweiligen Anordnung
gegen die Individualbeiträge beantragt. Verhandlungstermin ist am
Mittwoch, den 26. November, um 14 Uhr. Wer Individualbeiträge
gezahlt hat, muss erst einmal nichts unternehmen. Es gibt sie erst
seit 2013. Die Forderung auf Erstattung verjährt frühestens Ende
2016. Bis dahin sollte geklärt sein, ob die „Individualbeiträge“
rechtmäßig sind.**