Beiträge von Kecki62

    super, danke.. mein RA meinte heute nämlich auch, er fände KEINEN grund (im vertrag), weshalb die bank dieses NICHT zahlen MÜSSEN sollte, aber............. abwarten


    Relativ gelassen abwarten können wir auf jeden Fall, denn da die Targobank das Kind (die BG) erst seit 2013 bei diesem Namen nennt, verjähren die möglichen Ansprüche erst 2016 und ich gehe mal davon aus, dass es bis dahin auch zur Erstattung des *laufzeitunabhängigen Individualbeitrages* eine rechtsverbindliche Entscheidung geben wird. :)

    =O:D na, herzlichen dank.. mit luftschlössern, kenne ich mich ja nun dank der letzten tage recht gut aus ;)


    ich muss mir nun noch etwas zum "individualbetrag" überlegen.. bin für jede (zusatz-)info weiterhin dankbar!! :whistling:


    ich muss mir nun noch etwas zum "individualbetrag" überlegen.. bin für jede (zusatz-)info weiterhin dankbar!!


    Hab noch ein bisschen Geduld: mein RA hat am 25.11. ein Schreiben an die Targobank rausgeschickt, in dem er sie zur Rückzahlung meines in 2013 gezahlten *laufzeitunabhängigen Individualbeitrages* auffordert. Sobald wir eine Antwort bekommen, werde ich es Dich wissen lassen und natürlich auch, wie mein RA bei einem ablehnenden Bescheid seitens der Targobank weiter verfahren wird ... :)

    Hallo
    kleiner Schreibfehler


    also die Sparkasse will nicht zahln weil Kredit komplett zurück gezahlt wurde


    also die Sparkasse will nicht zahln weil Kredit komplett zurück gezahlt wurde


    Das ist völliger Blödsinn und fällt unter *miese Ausrede* ! Das Urteil gilt für die BG aller Kredite, bei denen eine solche erhoben wurde, - egal ob bereits abbezahlt oder noch laufend! Lasse Dich nicht verunsichern und beharre auf Deinem Recht! :thumbup:

    Danke, das werde ich ganz sicher ! :evil:


    Habe bei *test.de* dazu folgendes gefunden:


    <<
    Sind die Abschluss­gebühren von
    Bauspar­verträgen auch betroffen?
    Nein, die bei Abschluss von Bauspar­verträgen fälligen
    Abschluss­gebühren hat der Bundes­gerichts­hof in einem
    anderen Urteil vor Jahren bereits ausdrück­lich gebil­ligt
    (Urteil vom 07.12.2010, Aktenzeichen: XI ZR 3/10). Wenn eine
    Bausparkasse allerdings Darlehen vergibt und dafür
    Bearbeitungs­gebühren oder sons­tige lauf­zeit­unabhängige
    Gebühren kassiert, dann muss sie diese wahr­scheinlich
    erstatten; endgültig geklärt ist das aber noch nicht. Das
    Ober­landes­gericht Hamburg hat vor Jahren gegen
    Bausparkassen­kunden entschieden (Aktenzeichen: 10 U 12/09). Der
    Beschluss ist nach den Grund­satz­urteilen des
    Bundes­gerichts­hofs allerdings nicht mehr halt­bar, auch
    wenn Ombuds­leute der Sparkassen zuweilen auch jetzt noch auf
    diese Entscheidung verweisen. Sie sollten Erstattung fordern und Ihre
    Bausparkasse darum bitten, auf die Einrede der Verjährung zu
    verzichten. [Update 03.11.2014]>>

    Den alten Kredit aus 2003 kannst Du leider getrost vergessen, denn die Verjährungsfrist beginnt auf den Tag genau ab der Zusage der Finanzierung, bzw. der ersten Ratenzahlung.
    Mir persönlich gehen deshalb auch ca. 350,-- Euro flöten, denn die BG aus einer Finanzierung vom 04.09.2004 ist laut meinem Anwalt leider verjährt, weil ich aus Unwissenheit nicht rechtzeitig tätig geworden bin und die Verjährung unterbrochen habe.

    Auch ich kann leider keinen Zahlungseingang von der VW-Bank vermelden, von der ich aber wenigstens ein Schreiben erhalten habe, dass mein Anliegen bearbeitet wird und ich mich noch etwas gedulden möchte..
    Auch Postbank, CreditPlus-Bank und die Targo-Bank haben bisher nicht gezahlt und betrachten es anscheinend als nicht notwendig, mir den Eingang meiner per Einschreiben übersandten Forderungen zumindest zu bestätigen.


    Da nun die von mir allen Banken gesetze Frist am 21.11.2014 abgelaufen ist, habe ich am 24.11.2014 einen RA mit der Vertretung meiner Forderungen beauftragt. Der RA hat dann gestern den betroffenen Banken ein Schreiben zukommen lassen, in dem für die Zahlung noch einmal eine Frist bis zum 10.12.2014 festgesetzt wurde. Mit gleichem Schreiben hat er mit Verweis auf die eindeutige Rechtslage auch seine Honoraransprüche gegenüber den einzelnen Banken geltend gemacht, so dass mir weder im Voraus noch im Nachhinein Kosten entstehen.


    Zusätzlich hat er sich im Fall eines *einmaligen Individualbeitrages* aus einem Kredit aus 2013 die Zusage der Kostenübernahme meiner RV gesichert, falls sich die Targobank querstellt ( was sicher passieren wird ) und der Fall vor Gericht verhandelt werden muss.


    Da die Targobank im übrigen meine Hausbank ist und für ein solch kundenfeindliches Verhalten keinerlei Verständnis aufbringen kann, werde ich gleich einen Termin vereinbaren, um meine *Geschäftsbeziehungen* mit diesem Unternehmen zu beenden. Ich bin mal sehr gespannt, wie man dann dort reagieren wird...

    Folgende Informationen habe ich bei *test.de* dazu gefunden, - ein Aktenzeichen wird aber leider nicht genannt:


    ** Was ist mit „lauf­zeit­unabhängigen Indivi­dualbeiträgen“?
    Die „laufzeitunabhängigen Individualbeiträge“ der Targobank
    dürften ebenfalls unwirksam sein. Das ergibt sich aus den
    Begründungen des Bundesgerichtshofs zu den beiden ersten
    Grundsatzentscheidungen zu Kreditbearbeitungsgebühren. Danach sind
    wohl alle in Geschäftsbedingungen festgesetzten laufzeitunabhängigen
    Entgelte unwirksam. Die Targobank ist allerdings anderer Ansicht. Sie
    kassiert nach eigener Darstellung die Individualgebühren nur bei
    besonderen Krediten, die sie alternativ zu gebührenfreien
    Standardkrediten anbietet. Es handele sich deshalb um die Vergütung
    für besondere Dienstleistungen. Tatsächlich haben die Amtsgerichte
    Bonn und Düsseldorf Klagen auf Erstattung solcher Individualbeiträge
    abgewiesen. Ob sich diese Linie durchsetzt, ist allerdings offen.
    test.de hält die Begründungen zu den beiden Urteilen nicht für
    überzeugend. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat beim
    Landgericht Düsseldorf den Erlass einer einstweiligen Anordnung
    gegen die Individualbeiträge beantragt. Verhandlungstermin ist am
    Mittwoch, den 26. November, um 14 Uhr.
    Wer Individualbeiträge
    gezahlt hat, muss erst einmal nichts unternehmen. Es gibt sie erst
    seit 2013. Die Forderung auf Erstattung verjährt frühestens Ende
    2016. Bis dahin sollte geklärt sein, ob die „Individualbeiträge“
    rechtmäßig sind.**