Eine Frage:
Wir haben die Absicht, entsprechend einzuzahlen, so dass Abschläge bei frühzeitigem Rentenbeginn ausgeglichen werden.
Was passiert, wenn der Einzahler vor (vorgezogenem) Rentenbeginn verstirbt ? Werden die mit der Einzahlung erworbenen Rentenpunkte (z.B. auf Witwerrente) angerechnet oder "verfällt" die Einzahlung ?