@IanAnderson:
Vielen Dank für den "freundlichen" Hinweis ich sei zu spät dran.
Das Datum 31.12.2014 war mir bewusst und ich habe auch vor dem Datum gehandelt. Also ware die Frage der Verjährung eigentlich kein Thema gewesen.
Die Targo lehnt die Erstattung mit dem Hinweis ab, das der Vertrag vom 03.08.2004 ist und infolge dessen auch mit dem Urteil vom 28.10.2014 bereits verjährt war. Ich hätte im Mai handeln müssen obwohl da die Frage der VErjährung nicht abschliessend geklärt war und soweit ich weiss die Anträge Betroffener mit dem Argument der Verjährung abgelehnt worden sind. Der BGH hat ja erst mit dem Urteil vom 28.10.2014 die Frage der Verjährung abschliessend geklärt und auf max. 10 Jahre ausgedehnt.
Nachdem es nunmal offensichtlich so ist, habe ich mir nur Gedanken gemacht da die BG im Gesamtbetrag inclusive war und dieser bis zum 01.08.2011 bedient wurde, ob nicht die Teile der BG, die nach dem Stichtag 28.10.2014 liegen evtl nicht verjährt sind.