Beiträge von jbe

    Das ist ja auch genau meine aktuelle Ueberlegung.
    Sicher ist der Vertrag vor dem 29.10.2004 abgeschlossen. Die BG ist aber wie ueblich in der Gesamtsumme des Vertrages enthlaten und wird durch die zu zahlenden Raten ueber die Laufzeit erstattet. Entfaellt deshalb nicht ein Teil der BG auf den Zeitraum nach dem 29.10. ?
    Interessant waere es zu wissen, wie die Banken gehandelt haben, wenn ein Kunde die BG vor der Klarstellung der Verjaehrung durch den BGH, also vor dem 28.10.2014, die zu Unrecht erhobene BG zurueckgefordert hat.
    Sicher war dies schon mit dem ersten Urteil moeglich, aber ich wage die Prognose, die Banken haben in den Faellen auf Verjaehrung gepocht. Das heist fuer mich die Kunden mit VErtraegen vom 01.01.2004 - 29.10.2014 haben nie eine Chance auf Erstattung der BG gehabt.

    @IanAnderson:


    Vielen Dank für den "freundlichen" Hinweis ich sei zu spät dran.


    Das Datum 31.12.2014 war mir bewusst und ich habe auch vor dem Datum gehandelt. Also ware die Frage der Verjährung eigentlich kein Thema gewesen.


    Die Targo lehnt die Erstattung mit dem Hinweis ab, das der Vertrag vom 03.08.2004 ist und infolge dessen auch mit dem Urteil vom 28.10.2014 bereits verjährt war. Ich hätte im Mai handeln müssen obwohl da die Frage der VErjährung nicht abschliessend geklärt war und soweit ich weiss die Anträge Betroffener mit dem Argument der Verjährung abgelehnt worden sind. Der BGH hat ja erst mit dem Urteil vom 28.10.2014 die Frage der Verjährung abschliessend geklärt und auf max. 10 Jahre ausgedehnt.


    Nachdem es nunmal offensichtlich so ist, habe ich mir nur Gedanken gemacht da die BG im Gesamtbetrag inclusive war und dieser bis zum 01.08.2011 bedient wurde, ob nicht die Teile der BG, die nach dem Stichtag 28.10.2014 liegen evtl nicht verjährt sind.

    Nachdem ich eine Nacht über die negative Info zu meiner BG der Targo geschalfen oder besser nachgedacht habe stellt sich mir noch eine Frage, die mir vllt jemand hier beantworten kann.
    Der Kredit ist vom 03.08.2004 und von daher wurde eine Erstattung der BG durch dieTargo abgelehnt, weil verjährt ( Problematik Urteil vom 28.10.2014 und Kredit vom 03.08.2004, also über 10 Jahre ).
    Nun zu meiner Frage:
    Die BG ist ja in die Kreditsumme eingerechnet und wird von daher über die gesamte Laufzeit bis zum 01.08.2011 mit zurückgezahlt.
    Ist dann nicht nur der Teil der BG, der auf die Zeit 03.08.2004 - 28.10.2004 entfällt verjährt und der Teil der auf den Zeitraum 01.01.2005 - 01.08.2011 entfällt wird nach dem Urteil erst mit Ablauf des 31.12.2014 verjähren ?

    Danke für die Info. Habe mir das Urteil auch nochmal durchgelesen und bin leider ein Opfer das dem Stichtag zum Opfer fällt. Bis zum Urteil des BGH vom 28.10. war ja die Verjährungsproblematik nicht hinreichend geklärt und ich hätte mit Bekanntgabe des Urteils die Verjährung nicht aufhalten können. Ich gehe davon aus, wenn ich direkt nach dem ersten Uteil im Mai (?) die BG zurück gefordert hätte, wäre dies wegen Verjährung von der Targonostra abgelehnt worden. Jetzt bleibt mir nur noch die Hoffnung auf die Erstattung der RSV. Werde den Vertrag der Citibank wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung angehen.

    Heute dann endlich mal jemanden vom Beschwerdemanagement der Targo ans Telefon gekriegt ( man sollte jede Menge Geduld aufwenden ! ).
    Die Information warum mein Antrag auf Erstattung der BG abgelehnt wurde ist, dass mein Kreditvertag mit der Citibank vom 03.08.2004 ist und die Targobank nur bei Verträgen die nach dem 28.10.2004 abgeschlossen wurden, eine Erstattung aus Kulanz, weil das Urteil des BGH für die Targo nicht bindend ist vornimmt.


    Ich verstehe die Welt nicht mehr !!! Hat jemand eine Ahnung was für eine List dies nun wieder ist ? Wo kommt diese Ausschlussfrist der Targo nun wieder her ? ?(

    Heute zweite Antwort der Targobank erhalten. Erneut haben die Volli...... mein Anliegen geprüft und kamen erneut zu dem Ergebnis ich hatte keinen Kredit bei Ihnen unter einer von ihnen zitierten Nummer, die mir unbekannt ist. Obwohl ich eine Kopie des Kreditvertrages beigefügt hatte. Ich verzweifele so blöd kann doch kein Mensch sein zu glauben damit kommen Sie durch. Hat jemand das gleiche erfahren ? Offensichtlich nehmen die einen erst Ernst wenn sie Post vom Anwalt bekommen.

    Nachdem die Targo schon wieder seit 4 Wochen toter Mann spielt und man keine Rückmeldung erhält, habe ich nunmal
    das hier auch schon angeführte Beschwerdemanagement angeschrieben.
    Auch von der Stelle Totenstille. Hat schonmal jemand diese besagte Leitung des Beschwerdemanagements angeschrieben und auch eine Antwort erhalten oder Erfahrung damit gemacht ?

    Ich habe zum Thema fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Citibank, heute Targo, noch ne Frage.


    1.Da die Belehrung fehlerhaft sind, kann ich den Vertrag aus 2004 auch heute noch widerrufen und Rückabwicklung fordern.
    2. Da der Vertrag schon länger getilgt ist müsste mir demzufolge der Betrag der RSV, die eingeschlossen war, sowie die darauf entfallenen Zinsen erstattet werden.
    3. Der Vertrag müsste fiktiv nochmal neu nachberechnet warden ohne die seinerzeit eingeschlossene RSV ? Die RSV wurde in die Gesamtkreditsumme eingerechnet und darauf wurden dann die über die Laufzeit anfallenden Zinsen berechnet. Diese sind dadurch nicht unerheblich höher als ohne RSV. Muss die Targo daher nicht nur die RSV zzgl. Zinsen erstatten, sondern vielmehr auch die zuviel gezahlten Zinsbeträge hervorgerufen surch die Einrechnung der RSV in die Kreditsumme ?
    4. Nachdem die Targo sich bei der Erstattung der BG zu diesem Vertrag quer legt, müsste diese nicht auch bei der Rückabwicklung erstattet werden ? Die Targo streitet sich mit mir rum, ob ich die Erstattung der BG firstgerecht geltend gemacht habe. Die Erhebung der BG ist ja gem. Urteil nicht zulässig, ist bei Rückabwicklung des gesamten Vertrages dann nicht die ursprüngliche Frist 31.12.2014 hinfällig ?

    Schön zu lessen, das bei der Targo noch jemand lebt und arbeitet.
    Warte nun schon wieder 3 Wochen nachdem ich den Damen und Herren im Beschwerdemanagement eine Kopie meines Kreditvertrages zugesandt habe, da ich nach deren Informationen eigentlich gar keinen Kredit bei Ihnen hatte.


    Statt einem Antwortschreiben auf meine Forderung wieder ein neues Kreditangebot mit ach so wunderbaren Konditionen "wie für mich gemacht".


    Hahaha


    Die scheinen doch ernsthaft davon auszugehen, dass wir Verbraucher vor lauter Frust aufgeben oder gar vorher an Altersschwäche versterben ?

    [quote='Lailacat','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/15-bearbeitungsgebuehr-von-krediten-zurueckfordern?postID=20126#post20126']Unglaublich! Was ist eigentlich mit der Commerzbank? Ich warte seit Oktober auf mein Geld. Hat jemand ein Lebenszeichen von denen ?


    Es gab schon Zahlungen aber ich warte auch noch!


    Ich vermute die CoBa hat zur Zeit infolge der Razzia andere Sorgen ?

    Korrektes rechnen ist halt nicht die Stärke von Bankkaufleuten.
    Vielleicht erwarten wir einfach zu viel von Ihnen.
    Wieso sollte ein Bankkaufmann/-frau auch rechnen können.
    Und die Nutzung eines simplen Tools wie es hier oft zitiert wird übersteigt vllt auch deren intellektuelle Fähigkeiten.


    Srry,
    aber mein Hals ist angesichts der Ignoranz und Arroganz, in meinem Fall durch das Handeln bzw. Nichthandeln der Targo, so dick dass ich es nur noch mit dem nötigen Sarkasmus ertrage.
    Die passenden Worte für diese Damen und Herren, die mir einfallen, dürfen auch nicht verwendet warden, da dies evtl. rechtliche Probleme aufwirft.

    Okay danke für die Infos.
    Bloss sollte die Targo dann wenigstens wissen, hinter welcher neuen Nummer welcher alte KRedit mit welchen Konditionen wie z.B. BG steht.
    Ich weiss nur wenn ich so arbeiten würde, wäre ich schnell ein Fall für Hartz IV.


    Das ist doch die geballte Inkompetenz und Ignoranz.

    Nachdem die TARGO Anfang Februar endlich geantwortet hatte mit der Info ich hätte keinen Kredit bei Ihnen gehabt und ich die Damen und Herren mit einer Kopie meines Kreditvertrages beglücken durfte nun wieder seit ca. 2 Wochen absolute Stille.
    In Ihrer Antwort nannte die Bank mir eine vollkommen unbekannte Kreditkontonummer, die nicht mit meinem Kreditvertrag übereinstimmt.
    Ist das auch anderen passiert ?
    Was für eine Masche ist das nun wieder oder wissen die wirklich nicht mehr wer welche Kredite bei Ihnen hatte ?

    Nachdem ich mittlerweile dies Forum regelmaessig verfolge, komme ich immer mehr auch zu dem Ergebnis das Deutschland einen akuten Fachkraeftemangel hat. Bei der geballten Kompetenz in den verschiedenen Banken faellt mir nur ein den sie wissen nicht was sie tun. Wir brauchen in der Tat nicht nur mehr Mediziner, Techniker etc. nein offensichtlich mangelt es auch an gut ausgebildeten, kompetenten Bankkaufleuten.

    Okay offensichtlich gibt es heir unterschiedliche Ansaetze.
    Wobei der Unterschied doch nicht unerheblich ist.


    Ich werde der Targo jetzt erstmal mit Einschreiben auf die Spruenge helfen und Ihnen darlegen, dass ich sehr wohl einen Kredit bei Ihnen hatte und dieser eine BG enthielt, was diese Damen und Herren ja von sich gewiesen hatten in ihrem Antwortschreiben.


    Um die Frage wie die Zinsen berechnet werden muessen kuemmere ich mich im 2 Schritt.

    @tengel07


    Danek fuer die exemplarische Berechnung mit oder ohne BG.


    Es ist fuer mich bei meinem weiteren Vorgehen von nicht unerheblicher Bedeutung wie mit der BG und den Zinsen umzugehen ist.
    In meinem Fall lag die BG 2004 bei 1536,60 Euro.
    Berechne ich den Vertrag mittels der Rechner von Zinsen berechnen einmal mit und einmal ohne BG so ergibt dies eine Differenz von 2197,26 Euro.
    Gebe ich diese in den Verzugsrechner ein so ergibt sich eine Gesamtforderung an die Bank von 3546,81 Euro.
    Berechne ich lediglich die BG im Verzugsrechner so ergibt sich eine Gesamtforderung von 2480,37 Euro.


    Dies ist immerhin ein Unterschied von 1066,44 Euro.


    Da das Urteil mich auch etwas verwirrt, frage ich mich welcher Berechnungsmodus ist nun der richtige ?

    Heute ein Lebenszeichen, die Targo lebt noch.
    Antwortschreiben erhalten. Habe damit gerechnet zu lesen ihr Anspruch ist verjährt.
    Aber nun unerwartet die Info erhalten, das unter einer mir unbekannten und von mir nicht angegebenen Kreditkontonummer kein Kredit von mir abgeschlossen wurde bei dem eine BG vereinbart war oder die Targo hat diese bereits in der Vergangenheit erstattet.
    Ich traue meinen Augen nicht und zweifele an meinen Verstand. Was soll das denn nun bedeuten. Habe mittlerweile ja von der Targo meinen alten Kreditvertrag in Kopie erhalten ;-). Da steht eine andere wie auch von mir angegebene Kreditnummer drauf, war aber noch die Citibank damals 2004. Die BG ist explicit ausgewiesen.
    Ist das nun eine neue Masche ? Hat jemand ähnliche Antwort erhalten ?
    Haben die keinen Überblick mehr wer welche Kredite bei Ihnen aufgenommen hat oder was soll diese dreiste Masche ?

    Da die Targo mir geantwortet hat, dass sie die Erstattung aus diesen o.a. Gründen ablehnen kann ich hoffentlich davon ausgehen, dass eine Ablehnung wegen Verjährung nicht vorliegt. Das würde bedeuten, wenn ich den Damen und Herren nun mittels Einschreiben eine Kopie meines alten Vertrages zusende und sie in Kenntnis setze mit wem sie unter welcher Nummer Kredite abgeschlossen haben, dass die BG erstattet wird.

    Hat jemand einen Tip oder Ahnung wie ich die von dem LV Unternehmen in Abzug gebrachte Kapitalertragssteuer mit meiner Einkommenssteuererklaerung geltend mache ?
    Wie bereits in meinem Post dargestellt, sind von den ueber 21000 Euro eingezahlten Beitraegen am Ende 13650 Euro ausgezahlt wurde und dazu noch 650 Euro Steuern auf "angebliche Kapitalertraege" von 2460 Euro abgefuehrt wurden.
    Da dies fuer mich ja nun keinen wie auch immer gearteten Gewinn/Ertrag darstellt, gibt es eine Moeglichkeit diese 650 Euro vom Staat wieder zuholen ?