Hallo Kater.Ka ,
Hinweise zum CO2-Preis werden in alle Ratgeber integriert, sobald die Verordnung zur Berechnung des Preises vorliegt. Wie wir im Newsletter berichtet haben, haben auch noch nicht alle Versorger den CO2-Preis in ihre Angebote eingepreist, sondern wollen das, wenn besagte Verordnung vorliegt. Nichtsdestotrotz gibt es im Ratgeber zur Zusammensetzung des Gaspreises Informationen zum Thema auch bei Heizöl und Fernwärme.
Strom unterliegt dem EU-weiten Emissionshandel. Das ist richtig. Für Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken zahlen die Betreiber seit 2013 für Emissionszertifikate, die den Strom aus diesen Kraftwerken teurer machen. Das sieht der Verbraucher aber nicht auf der Stromrechnung, sondern die Kosten für die Emissionszertifikate stecken in den Beschaffungskosten für Strom.
Der nationale CO2-Preis gilt nicht für Strom, sondern nur für fossile Brennstoffe im Wärme- und Verkehrssektor, also Erdgas, Heizöl, Fernwärme - sofern Gas, Kohle oder Öl verbrannt werden - , Diesel und Benzin.