Geteiltes Leid ist halbes Leid
ihr seit............ unmöglich
Hallo rheinländer, das Leid hat ein Ende und Danke kastanienblatt: Du munterst hier alle auf!
Geteiltes Leid ist halbes Leid
ihr seit............ unmöglich
Hallo rheinländer, das Leid hat ein Ende und Danke kastanienblatt: Du munterst hier alle auf!
"Wenn Sie nur noch auf Zinsen warten
Haben Sie Ihre Gebühren schon zurückbekommen, allerdings ohne Zinsen, müssen
Sie die Bank nochmal anschreiben. Das haben vor allem Kunden der Santander Consumer Bank
berichtet. Ihre Bank muss Ihnen auch die „gezogenen Nutzungen“
herausgeben und zwar als Zins in Höhe von fünf Prozentpunkten über
Basiszinssatz. Sie sollten immer den tatsächlichen Euro-Betrag an Zinsen
angeben, den Sie sich ganz leicht vom Zinsrechner der Website basiszinssatz.de berechnen lassen können. Sie können dazu dieses Musterschreiben
verwenden. Eine Verjährung Ihres Zinsanspruchs müssen Sie übrigens
nicht befürchten, da die Bank durch die Rückzahlung der Gebühren den
Anspruch anerkannt hat (§ 212 BGB)."
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/kredit…ung-hemmen/#ixzz3LbXercgE
Gilt dies auch, wenn die Targo vorher einen Brief gesendet hat, dass sie nur aus Kulanz zahlt? Bearbeitet der OM die ausschließlichen Zinsforderungen?
Übrigens bin:
HAPPY -> nach gestern ist heute die 2. von insgesamt 2 BG der Targo da (ohne Zinsen)
TRAURIG -> weil das schöne Foto von Kastanienblatt weg ist (Mist wollte gestern Abend noch Screenshot machen )
doch, doch.. siehe auch beiträge von zb "zinsrechner"
Hab da auch bis zu einem gewissen Zeitpunkt ganz nette Antworten bekommen:
peter.herkenhoff targobank.de
natalie.graseggerboos@targobank.de
benjamin.sekavcnik@targobank.de
Ach so wer noch eine Faxnummer braucht, hier: 0203-34716071
ob tausende Anrufe, Mails und Aktivierung einer Faxsoftware und eMails an nicht zuständige Mitarbeiter der Bank zielführend sind, das bleibt jedem seine Meinung.
ich denke das dies nicht zielführend und hilfreich ist.
Ja, war ja auch meine Erkenntnis. Deswegen der Hinweis.
hallooooooo glückwunsch.. und ja, kannst gleich zum OM/ aber auch quasi beides..
Danke, wird sofort in Angriff genommen. Übrigens, wer glaubt, durch nerven weiter zu kommen: Es bringt nichts, die arbeiten nach anderen Kriterien/Algorithmen. Nachdem sie nach meiner Kontonummer gefragt hatten, obwohl die in allen Einschreiben zu lesen war, bin ich wütende geworden.Ich habe E-Mails an alle Mitarbeiter versendet, bis die IT mich im Spam versenkt hat. Dann hat die Faxsoftware im Minutentakt Faxe dorthin geschickt. Dort müssen tausende angekommen sein. Wenn ich die gewesen wäre, hätte ich mir kein BG ausgezahlt. aber sie haben es . Es hilft wohl auch kein Akte oder Frontal 21. Es helfen nur verjährungshemmende Maßnahmen!
Jeeeeeh 1 von 2 BG von TARGO erhalten, natürlich die Kleinere und ohne Zinsen.
Ich habe im Erstschreiben und im Nachfistschreiben auch die "Zinsen berechnet" und gefordert. Fristen sind abgelaufen. Muss ich jetzt die Zinsen noch separat nachfordern oder kann es gleich zum OBM?
Wer sich per E-Mail an Targobank-Mitarbeiter wenden möchte, hier:
nicole.soesanto@targobank.de
sogehtbankheute@targobank.de
kontakt@targobank.de
nadine.rippers@targobank.de
pressestelle@targobank.de
onlinesicherheit@targobank.de
oliver.zilcher@targobank.de
Andrea.Schrimpf@targobank.de
sarah.daun@targobank.de
simona.flemming@targobank.de
tanja.janz@targobank.de
peter.herkenhoff targobank.de
Sabine.Eklund@Targobank.de
natalie.graseggerboos@targobank.de
ingo.stader@targobank.de
benjamin.sekavcnik@targobank.de
adib.sisani@targobank.de
carolin.stamer@targobank.de
katja.kuepper@targobank.de
marina.jantz@targobank.de
Ich habe um interne Weiterleitung an die zuständige Abteilung gebeten, falls man nicht zuständig ist. Mehr Adressen hat das allmächtige Google nicht ausgespuckt.
Ach so wer noch eine Faxnummer braucht, hier: 0203-34716071
Alles anzeigenDie email-Adressen waren ursprünglich von mir genannt worden.
Hierzu noch ein Tip.
Am besten an ALLE genannten schicken, mit Anforderung einer Lesebestätigung, und das eigentliche Schreiben als PDF anhängen. Im email Text darauf verweisen.
Ich habe sogar persönlich unterschriebene Briefe erhalten (zwei von zwölf).
Und wer in der Umgebung von Mönchengladbach wohnt, kann ja mal einen Abstecher zum Santander-Platz machen, und dort persönlich vorstellig werden.
Richtig und hat jetzt jemand solche Anschriften für die Targobank???
Alles anzeigenNachdem ich keine Ahnung wie oft der Santander auf den Sack gegangen bin habe ich inzwischen den 12. Formbrief erhalten.
Das übliche Geschwafel halt.
ABER: Ich habe auch am 10.11. meine BG auf dem Konto gehabt, und am 24.11. die nochmals reklamierten Zinsen. Allerdings nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit, und nicht bis heute.
Die Telefonhotline ist für´s Gesäß.
Wer sich aber bestimmt über emails freut, sind die Leute vom qualitaetsmanagement@santander.de , oder tim.lang@santander.de (der ist da in der Abteilung), anke.wolff@santander.de (Pressereferentin), und ganz besonders der Vorstandsvorsitzende ulrich.leuschner@santander.de.
Eine Bitte: Bei allem Ärger und Frust, möglichst sachlich bleiben, und Beschimpfungen und dergleichen vermeiden.
Dann mal los....
Hat jemand mal solche Kontaktdaten für die Targbank. Ich würde da mal nachfragen wollen, ob sie an einem TV-Bericht bei Sat1 & Co. interessiert sind? Über die normale Callcenter-Adresse wird es wahrscheinlich ignoriert.
Alles anzeigenHier Neuigkeiten von der Targobank: obwohl ich heute ein Zahlungseingang hatte von 300€ statt 1740.25€ ohne Zinsen.
Dann bekam ich diese E-mail vor etlichen Minuten :
Die haben doch meine Daten und was soll ich da noch warten ...
wir haben wir Ihre E-Mail zur Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren erhalten.
Die in den letzten Monaten zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betrafen die Verträge anderer Kreditinstitute. Wegen der abweichenden Gestaltung unseres Kreditangebots sind diese Entscheidungen zur Unzulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren nicht unbedingt übertragbar. Dies haben einige Gerichte auch nach den Entscheidungen im Mai 2014 noch so entschieden.
Ungeachtet dessen erstatten wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht verjährte Bearbeitungsgebühren, soweit nicht bereits Leistungen erfolgt sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Prüfung und Abwicklung wegen der erhöhten Zahl von Anfragen aktuell einige Zeit dauert. Sie müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen, um eine etwaige Verjährung zu verhindern. Insbesondere ist es nicht notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, einen Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmannverfahren einzuleiten.
Um Ihre Rückforderung bearbeiten zu können, benötigen wir noch folgende Angaben von Ihnen:
Ihre Kreditkontonummer
Ihre Bankverbindung
Lg
Den gleichen Inhalt versenden sie auf Papier. Völlig unverbindlich. Wie hat hier jemand schon so schön gesagt: Damit kann man (in diesem Fall nur, wenn die E-Mail ausgedruckt wurde) auf die Toilette gehen. Ist definitiv nicht verjährungshemmend.
Und hier meine Berechnungen der auf die BG zuviel gezahlten Vertragszinsen. Ich habe sie mit dem Rechner nach Empfehlung der VBZ Sachsen http://www.zinsen-berechnen.de/zinsrechner.php berechnet. Die BG ist hier von Beginn an in voller Höhe wirksam, weil sie ja nach meiner Ansicht die Ratenhöhe und damit die fälligen Vertragszinsen vollumfänglich beeinflusst hat.
Nur das mit dem Zinseszins war mir nicht klar und deshalb habe ich hier nein angekreuzt. Führt zu einer geringfügig geringeren Zinsforderung. Kennt hier jemand die korrekte Vorgehensweise?
Danke, danke, danke. Muss ich in meinen oben geschilderten Kredit-Fällen ohne oder mit erhöhtem Nennbetrag in der Exteltabelle rechnen? Diese Berechnung bezieht sich aber nur auf die Nutzungsentschädigung, oder?
So, ich habe mal die Zinsen (Nutzung) mit dem o.g. Tool berechnet. Würde dann so aussehen und ist deutlich weniger als bei den Berechnungen, die hier mit den Zinsrechner empfohlen wurden, da die BG nicht von der 1. Rate aus mit vollem Umfang wirkt, es sei denn sie wurde vom Auszahlungsbetrag sofort abgezogen.
Ja das ist es - der Mahnbescheid wäre für mich als "Selbstzahler" natürlich erst einmal die günstigere Variante
Ja, für mich auch. Wenn man die Zinsen centgenau berechnen kann und diesem nicht schon wegen falscher Berechnung widersprochen wird. Oder zieht man 5 Euro ab und ist dann im "sicheren" Bereich und hat keine überhöhte Forderung gestellt?
ich habe das geld damals sofort auf mein konto bekommen (ergo bei vertragsabschluss), aber zb erst 3 monate später die erste rate gezahlt.. es zählt also jeweils das datum des vertragsbeginnes..
War bei der Auszahlung die Gebühr abgezogen oder wurde die erste anteilige BG nach drei Monaten mit der ersten Rate überwiesen? Wieso soll die Bank bei letzterem Fall für die Zwischenzeit (3 Monate!) Zinsen zurückzahlen, wenn sie noch gar keine Gebühr vom Kunden hatte?
@Zinsenberechner
zu dem Thema gibt es einen neuen Tool auf test.de
https://www.test.de/Erstattung…zahlen-muessen-4783329-0/
die meisten von Euch schreiben über die 5% Basissatzzinsen, die Vertragszinsen sind aber oft viel höher und können in vielen Fällen so hoch sein wie die BG.
Aber in diesem Rechner von www.test.de muss ich doch den Tag der 1. Rate eingeben und nicht das Auszahlungsdatum? Manche sagen auch das der Verzug bei der Nutzungsentschädigung erst einen Tag nach der ersten Rate eintritt. Oder gibt es ein Urteil, welches den Start der Nutzungsentschädigungsberechtigung auf das Auszahlungsdatum oder Vertragsbeginn oder Ratenrückzahlungsbeginn setzt?
Habe beides gefordert, nach dem Hinweis der Verbraucherzentrale.
Also die Vertragszinsen auch so berechnet wie dort beschrieben (Zinsrechner für einmalige Spareinlage, Sollzins, Laufzeit)? Wie verträgt sich dies mit dem anteiligen Eingang der BG pro Rate während der Laufzeit?
@Zinsenberechner
zu dem Thema gibt es einen neuen Tool auf test.de
https://www.test.de/Erstattung…zahlen-muessen-4783329-0/
die meisten von Euch schreiben über die 5% Basissatzzinsen, die Vertragszinsen sind aber oft viel höher und können in vielen Fällen so hoch sein wie die BG.
Danke, danke, danke. Muss ich in meinen oben geschilderten Kredit-Fällen ohne oder mit erhöhtem Nennbetrag in der Exteltabelle rechnen? Diese Berechnung bezieht sich aber nur auf die Nutzungsentschädigung, oder?
Ja, schwieriges Thema. Bei mir hats die Anwältin ausgerechnet und ich steige da auch nicht so ganz dahinter wie sie auf die Summe kam..
Ja, wenn auch der Richter und die Bank nicht dahinter steigen, wäre es ja ok, aber daran glaube ich nicht. Besonders die Banken werden bereits alles vorbereiten, um unsere Fehler oder die des RA oder die des OBM zu finden. Ok, beim RA greift dessen Haftpflicht, aber nicht jeder will oder kann zum RA.
Das mit den Zinsen ist ein leidiges Thema, ich fürchte so genau auf den Cent wird Dir keiner helfen können.
Ohje, ich hab es befürchtet. Aber kann ein MB, ein Verfahren beim OBM oder eine Klage nicht abgelehnt werden, wenn die Forderung bereits um einen Cent falsch ist?