Beiträge von Fritz Fuchs

    Hm ja einfach ist die Situation nicht. Viell. könntest du ihn per Mail auffordern, dir innerh. 2 Tagen zu erläutern, wie seine weitere Vorgehensweise zur Erlangung deiner Rechte ist, und dass du langsam Zweifel hegst, dass das alles zeitnah genug geschieht. Evtl. gleich mal anmerken, dass du ihm das Mandat nicht gerne entziehen möchtest, du dich aber inkl. Rückforderung deiner Vorauszahlung an ihn dazu genötigt fühlen würdest, wenn nicht umgehend adäquat auf deine Rückfragen und deine Fälle reagiert wird.
    .... er wird das schon verstehen (insgeheim :) )


    Vielleicht kann man ja auch mal die Anwaltskammer "lobend erwähnen".... :)

    Die Santander scheint ja heute mal eine Runde auszusetzen.


    Daher habe ich einfach noch mal einen rausgehauen, und dem "Santander-Tim" mal etwas zu Tun gegeben.



    Sehr geehrter Herr Lang,

    Ihr Schreiben vom 08.12.2014 bezüglich der Erstattung noch offener Zinsen in Höhe von xxx,xx€ gemäß der beiliegenden Aufstellung habe ich erhalten.

    Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass diese, innerhalb der von mir gesetzten Frist, bis zum 12.12.2014 auf das oben stehende Konto zu überweisen sind.

    Jegliche weitere Verzögerung werde ich nicht akzeptieren.


    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo kann mir einer dazu was sagen haben heute E-Mail bekommen von der Targo
    Stimmt das den jetzt das die Verjährung mit diesem Schreiben gestoppt ist ?



    Sehr geehrter Heer xxxxxx, wir bestätigen Ihnen, dass wir Ihr Schreiben zur Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren erhalten haben. Wir werden berechtigte Rückforderungswünsche erstatten, die nach den aktuellen Urteilen noch nicht verjährt sind. Da wir aber eine hohe Anzahl an Rückforderungen haben, kann es leider auch weiterhin noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Das beinhaltet einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass bei Eingang des Rückforderungsbegehrens ein möglicher Erstattungsanspruch noch nicht verjährt war. Wir versichern Ihnen, dass berechtigte Forderungen ausgezahlt werden. Mit freundlichen Grüßen i.A. Thorsten Bölecke TARGOBANK AG & Co. KGaA Abteilung Beschwerde- & Kundenbeziehungsmanagement Kasernenstraße 10 40213 Düsseldorf Tel.: 0800 – 100 12 888 Fax: +49 203 - 34 71 61 30 E-Mail: beschwerde@targobank.dewww.targobank.de Die TARGOBANK in den sozialen Medien: facebook: www.facebook.com/targobank und www.facebook.com/sogehtbankheute twitter: www.twitter.com/targobank Google Plus: https://plus.google.com/+targobank Azubiblog: http://azubiblog.targobank.de _____________________________________________________________________________ TARGOBANK AG & Co. KGaA Persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter: TARGO Management AG Vorstand: Franz Josef Nick (Vorsitzender); Peter Klein; Pascal Laugel; Jürgen Lieberknecht; Berthold Rüsing; Maria Topaler Vorsitzender des Aufsichtsrates: Eckart Thomä | Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf HRB 48380 | USt-ID-Nr.: DE 811 285 485; USt-ID-Nr. des umsatzsteuerlichen Organträgers: DE 261 486 989


    Aus meiner Sicht ist das ein wirksam erklärter Verzicht.


    Ich habe BG und Zinsen von der Targobank erstattet bekommen, und KEIN Konto bei denen.
    Das hätte mir gerade noch gefehlt.


    Eigentlich habe ich überhaupt keine Geschäftsbeziehung mehr mit dieser "Bande". Und das ist auch gut so.
    Obwohl sie mich im Brief darauf hingewiesen haben, dass ihnen alles an einer "weiterhin ungestörten Geschäftsbeziehung" liegt. Ich lach mich weg.

    Das ist ja eine der urältesten Abwimmelargumentationen überhaupt. Wie langweilig sind die denn????
    Dazu gibt's reihenweise Urteile. Die werden dann versuchen, zu behaupten, die Urteile beziehen sich auf andere Banken, und gelten nicht für sie.
    Alles Quatsch mit dicker, brauner Soße.


    Ich glaube kaum, dass Dich der freundliche Bankberater beim Vertragsabschluß gefragt hat, wieviel Bearbeitungsgebühr Du denn bezahlen möchtest. Getreu dem Motto: "Darf´s etwas mehr sein?!"


    Dazu folgende Textpassage aus einem meiner ersten Schreiben:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    im Zusammenhang mit dem oben bezeichneten Darlehensvertrag haben Sie mir für die Kreditbearbeitung ein Entgelt in Höhe von xxx,xx Euro berechnet.
    Wie bereits mehrfach Gerichte in zweiter Instanz entschieden haben ist das Entgelt unzulässig, weil die Kreditbearbeitung keine Dienstleistung für den Kunden, sondern eine Tätigkeit in Ihrem eigenen Interesse darstellt. Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren am 13.05.2014 entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind.
    Dies ist hier der Fall.
    Die Urteilsbegründungen zu den Aktenzeichen XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 sind eindeutig, und lassen keinerlei Spielraum für weitere Ablehnungen meiner berechtigten Forderung oder Verzögerungen in der Rückzahlung.


    Das ist ja eine der urältesten Abwimmelargumentationen überhaupt. Wie langweilig sind die denn????
    Dazu gibt's reihenweise Urteile. Die werden dann versuchen, zu behaupten, die Urteile beziehen sich auf andere Banken, und gelten nicht für sie.
    Alles Quatsch mit dicker, brauner Soße.


    Ich glaube kaum, dass Dich der freundliche Bankberater beim Vertragsabschluß gefragt hat, wieviel Bearbeitungsgebühr Du denn bezahlen möchtest. Getreu dem Motto: "Darf´s etwas mehr sein?!"


    Glückwunsch! Ein paar Sorgen weniger für Sie. Eine Frage dazu habe ich noch: wann haben Sie die Zinsforderung abgeschickt? Dann könnte man ungefähr darauf schließen, wann man selbst sorgenfrei sein könnte. Danke.



    Und in Sachen "hier sind MA der Banken" unterwegs: auch MA sind Kunden. Bin mir sicher, dass es denen nicht besser geht.


    Zur Chronologie:


    Forderung an Santander wegen BG und Zinsen am 28.10. (drei Minuten nach Pressemitteilung des BGH-Urteils) geschickt.


    Erstattung des BG nach unzähligen Briefen am 10.11. auf dem Konto.


    Zinsen angefordert am 11.11.


    Erstattung einer Teilsumme (angeblich wegen Ende der Vertragslaufzeit) am 02.12.


    Am 02.12. Restzinsen eingefordert.


    Heute (glaubhafte) Benachrichtigung über Erstattung meiner Restforderung erhalten.
    Ich rechne mit Zahlungseingang innerhalb von drei Tagen.

    Vielen Dank. 8o8o


    Ich habe jedoch folgendes Problem :S , woher weiß ich welchen Betrag die mir überweisen müssen? (EINFACHE Berechnung!!!) :thumbup::thumbup::whistling:


    Ich hatte für meinen Vater ein Schreiben fertig gemacht an die Renault Bank, da stand nur die Bearbeitungsgebühr drin, die war 600€ und Anfang letzter Woche bekam er ein schreiben das sie ihm die 600€ und zusätzlich die zuviel gezahlten Zinsen in höhe von 336€ rückerstatten!


    Dann ist doch eh alles gut, wenn sie die 336€ zusätzlich mit überweisen.
    Demnach muss der Kredit ja schon ein paar Tage älter gewesen sein. Ich tippe mal auf 2006.

    Ich glaube nicht das hier wirklich jemand Geld bekommen hat , von der targobank . Mein Verdacht geht er dahin , das es Mitarbeiter der targobank sind die das behaupten um die Leute ein wenig zu beruhigen . Also los Leute , wer noch nicht beim Anwalt war , sollte jetzt spätestens handeln ohne den kommt nichts !


    Das ist mal absoluter Blödsinn.
    Ich bin definitiv kein Targobank-Mitarbeiter. Da würde ich mir eher die Kugel geben.
    Und trotzdem habe ich BG und Zinsen schon zurück.


    Andersherum könnte man ja auch behaupten, Du würdest für die Anwaltskammer arbeiten, weil Du so vehement das Einschalten eines Juristen empfiehlst.

    Immerhin - aber fordere die Zinsen noch ein !!!
    Hier hat glaube ich keiner was zu verschenken.


    Ich habe auch zuerst gedacht "Lass gut sein.".
    Heute bin ich froh, dass ich nachgehakt habe.


    Hier mal eine Textvorlage:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Schreiben vom xx.xx.2014 hatte ich Sie aufgefordert, die noch offenen Zinsen gemäß der beiliegenden Aufstellung zu erstatten.

    Die bis heute gesetzte Frist haben Sie verstreichen lassen, und haben sich ebenso nicht qualifiziert zu dieser Angelegenheit geäußert. Weder per Brief, per Email, noch auf eine andere Weise.

    Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, die ausstehende Zinszahlung in Höhe von xxx,xx€ bis zum xx.xx.2014 auf mein oben stehendes Konto vorzunehmen.
    Ebenso erwarte ich die unverzügliche Bestätigung über den Erhalt dieses Schreibens per Brief oder Email.

    Sollte weiterhin keine Reaktion Ihrerseits feststellbar sein, werde ich ohne weitere Benachrichtigung die Klageerhebung ins Mandat geben.

    Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie dennoch Rückfragen haben, stehe ich selbstverständlich gerne zu Ihrer Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen


    Im Betreff sollte stehen "Erstattung ZInsen zu Finanzierungsnummer xxxxxx", und es sollten natürlich die Berechnungen der Zinsen beiliegen.