Beiträge von JonathanSmall

    MUC, vielen Dank für die ausführliche Antwort.


    Der Mietvertrag ist schon unterschrieben.


    Mein Verständnis für Gier… nunja, es sind ja wenige Leute frei davon. Aber ich verstehe auch, wenn man meint, dass solchen Machenschaften härter entgegengetreten werden sollte. Ich meine eben, dass der resultierende Insgesamt-Frohsinn einer Handlung wichtig ist - umso weniger Leute sich schlecht fühlen, desto besser… :)


    Ihre Antwort hat mir gezeigt, dass es nicht ganz so einfach ist. Ich werde jetzt der Maklerin mal einen freundlichen Brief schicken und sie fragen – wenn es etwas zu verbergen gibt, wird sie's wohl in Ihrem Interesse sagen.


    Beste Grüße,
    J

    MUC, vielen Dank für die Antwort.


    Ihr Tipp ist naheliegend, aber ich möchte den Vermieter erst einmal nicht fragen – ich möchte, wenn es sich vermeiden lässt, niemanden in Schwierigkeiten bringen: Und die bekäme der Makler möglicherweise, wenn der Vermieter vom doppelten Kassieren hört. Gewissermaßen zurecht; aber die Gier ist ja irgendwo menschlich, und ich würde es lieber für jeden stressfrei klären.


    Tatsache ist: Ich habe den Auftrag gegeben. Der Vermieter mit großer Sicherheit auch (sonst gäbe es keinen Grund für den Makler, mich um Stillschweigen gegenüber dem Vermieter bezüglich der Provision zu bitten und mir die Hälfte der Provision zu erlassen.)
    Ich gehe erst mal davon aus, dass ich auch zuerst beauftragt habe.


    Meine Frage ist also noch konkreter: Wenn ich zuerst beauftragt habe, der Vermieter aber auch (nach mir), der Makler vom Vermieter 2 MM Vermittlungsgebühr nimmt – ist das ein Schlupfloch für den Makler, von mir nun eine dritte MM zu nehmen? Oder ist das illegal?

    Hallo, ich habe mal eine Frage zur Maklerprovision. Ich hatte einen Makler beauftragt, ein paar Tage später wurde mir auch eine Wohnung angeboten, die sehr passend war und der Mietvertrag kam zustande. Eigentlich alles klar: Ich muss zwei Monatsmieten Vermittlungsgebühr zahlen.
    Nun machte mich jedoch stutzig, dass der Makler vor dem Unterschreiben des Mietvertrages anrief und mich bat, nicht zu erwähnen, dass ich ihn beauftragt hatte. Nach kurzem Zögern meinte er dann noch: Er sei nicht gierig, aber er meine, dass es unfair sei, dass der Vermieter nichts zahlen muss. Und ich müsste nur eine Monatsmiete zahlen.
    Es kann ja eigentlich gar nicht anders sein (bei einer Aufteilung 1:1 Mieter/Vermieter gäbe es ja keinen Grund, um Stillschweigen zu bitten), als dass der Makler nun insgesamt 3 Monatsmieten in Rechnung stellt: Mir eine, dem Vermieter zwei.
    Ist das auch nur ansatzweise rechtens?