Beiträge von maxxam

    Hallo Maxxam habe seit Januar 2021 das genau gleiche Problem wie du und habe jetzt erstmal den Sparbetrag angepasst. Gibt es bei dir Neuigkeiten bei deinem Rechtsstreit?

    Hallo @Philipp D.,


    auf einen Rechtsstreit hatte ich mich nicht eingelassen, lediglich den Ombudsmann von Schwäbisch Hall etwas beschäftigt - wie erwartet und wie bereits hier geschrieben ohne Erfolg.


    Ich hatte mich dann darauf verlegt, den Bausparvertrag möglichst langsam zu besparen und mir am Ende ausgerechnet, zu welchem Zeitpunkt ich besser aufhöre zu besparen (dabei auch Zinszahlungen am Jahresende beachten) und darauf warte, dass mir gekündigt wird. Konnte damit noch ein paar Monate herausschinden. Bin aber seit diesem Frühjahr aus der Nummer raus.


    Da die Zinsen für langfristigere Anlagen zur Zeit stätig steigen, wie @Hornie bereits beschrieben,

    ist es vermutlich nicht mehr so dringlich den Bausparvertrag zu halten.


    LG,

    Maxxam

    Hallo,
    wenn Sie einen Bankeinzug anlegen, schreiben Sie "Zahlung unter Vorbehalt" mit in die Betreffzeile. Falls sich unerwarteter Weise die Rechtslage doch noch zu Gunsten der Sparer ändert bevor sich der Vertrag erfüllt, hätten Sie somit die Möglichkeit, die mit diesem Vermerk gezahlten Beträge zurückzufordern ohne den Vertrag aufzukündigen.

    Der zusätzliche jährliche Bonuszins der Renditevariante FR wird ganz am Ende ausgezahlt. Im jährlichen Kontoauzug wird er seperat aufgeführt und nicht auf die Ansparsumme angerechnet - somit trägt der Bonuszins auch nicht zum Übersparen des Vertrages bei.

    Hallo mbg511,


    fordere bei der Bausparkasse die ABBs für Verträge die 1999 abgeschlossen wurden an. Die Bausparkasse wird dir eine ABB zusenden, ich glaube die sind sogar verpflichtet dazu.


    Habe ich auch gemacht, habe die ABB für meinen Vertragszeitraum (bis 1996) in einer Fassung von 2016 erhalten, in den entscheidenden Punkten war die ABB wortgleich mit der alten Fassung.


    LG,
    maxxam

    Hallo Steffen74,


    Schau mal in die ABBs (wenn Du keine hast, lass sie dir von der BSH zusenden).
    In meiner steht unter §3 (2) :


    " Der Bausparer kann bis vor Zuteilung des Bausparvertrags durch eine schriftliche Mitteilung - mit Wahl der Renditevariante FR - einen jährlichen Bonus in Höhe eines zusätzlichen Zinses von 1% wählen ..."


    Also, falls Du noch keine Zuteilung hast :
    Mach 'ne Kopie von Deiner ABB, streich den Satz mit Lechtmarker fett an und/oder zitiere Ihn im Anschreiben mit Aufforderung zum Wechsel der Renditevariante und schicke es nochmals an die Bausparkasse.


    LG,
    maxxam

    Hallo Staphy,
    mein Anschreiben lautete kurz und knapp (natürlich sollten Sie vorher in Ihren ABB nachsehen, ob ein Wechsel in die FR Variante möglich ist):



    Betreff: Tarifänderung Renditevariante FR
    Bauspar-Nr. XXXXXXXXXXXX

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Hiermit beantrage ich, die Tarifumwandlung meines Vertrages in die in den ABB unter §3 Abs.(2) beschriebene Renditevariante FR mit einem zusätzlichen jährlichen Bonuszins von 1%.

    Um schriftliche Bestätigung wird gebeten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo User0815,


    wenn die BSH dich zur Zahlung der Regelsparbeiträge auffordert, gehe ich davon aus, dass der Bausparvertrag von 1994 nur bespart wird und keine Absicht besteht das zugehörige Darlehen zu nutzen (der andere Vertrag mit dem Tilgungsdarlehen ist mit diesem nicht vertraglich verknüpft?).


    Die BSH kann den 1994er Vertrag nun kündigen wenn:


    a) er seit 10 Jahren zuteilungsreif ist
    -> muss Du leider akzeptieren


    b) er überspart ist
    -> muss Du leider akzeptieren


    c) Du mit 6 Monaten Regelsparbeiträgen im Rückstand bist
    -> zahle die ausstehenden Beiträge, wenn Du weiter vom guten Zinssatz profitieren willst bis a) oder b) eintrifft
    -> teile der BSH mit, dass Du nur unter "Vorbehalt bezahlst" und vermerke dies auch auf den Überweisungen, so kannst Du, falls es einen Gerichtsbeschluss zu dem Thema gibt, gegebenenfalls die Zahlungen zurückfordern.



    Das Tilgungsaussetzungsdarlehen mit dem weiteren Bausparvertrag ist vermutlich ein eigenständiges Thema (?).
    Kenne mich mit Tilgungsaussetzungsdarlehen nicht so aus, aber wenn ich richtig verstehe, heisst, das, dass Du bereits Gelder von der BSH in Anspruch genommen hast für die Du zur Zeit nur die Zinsen abbezahlst und später über das Darlehen des zweiten Bausparvertrages rückzahlen willst?
    Da solltest Du Deinen Vertrag im einzelnen prüfen lassen, vielleicht hast Du Glück und findest ein Schlupfloch, wie zB. eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung (vgl. Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung - Baufinanzierung - Finanztip-Community)


    Eröffne doch mal hier im Forum ein neues Thema "Tilgungsaussetzungsdarlehen kündigen" und erläutere das Problem näher, dann finden Dich Leidensgenossen vielleicht leichter.


    LG,
    maxxam

    Hallo TEM,


    das Schlichterverfahren hat in meinem Fall so lange gedauert, weil die beiden Pateien wechselseitig mit monatsfrist Stellung zur Stellungnahme des anderen nehmen können. Da die BSK jedesmal ziemlich krauses Zeug behauptet hat, ging das mehrfach hin und her.


    Nun, die Schlichterstelle hat nun gesprochen: Meine Anliegen wurde abgelehnt. :(


    Hat mich nicht sonderlich überrascht, die Schlichterstellen werden ja von den Bausparkassen finanziert und nun ja, eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus.
    Zumindest habe ich meinem Unmut über die Diskrepanz von Vertragsversprechen zu geschäftspolitischer Neuinterpretation durch die BSH zum Ausdruck gebracht.


    Habe dem Schlichterspruch nicht angenomment und werde meine Regelsparbeiträge mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" zahlen. Falls es jemanden mit Rechtsschutzversicherung gibt, der das das gleiche Problem vor einem ordentlichen Gericht zu Verbraucher Gunsten ausficht, stände mir dann eine Rückforderung der Beiträge offen.


    Falls es einen solchen Helden gibt, würde ich mich freuen hier von ihm zu hören... ;)

    Ob dies aber als Vertragsbestandteil gesehen wird und ggfs nachweisbar ist, ist m.E. unklar.


    Hallo muellerhen,


    Ich habe zu meinem Bausparvertrag ein Bestätigungsschreiben erhalten in dem folgender Satz steht:


    "Falls Sie keine anderen Zahlungen vereinbart haben, empfehlen wir Ihnen, auf Ihren Bausparvertrag den Regelsparbeitrag von 250DM einzuzahlen."


    Der Satzteil "Falls Sie keine anderen Zahlungen vereinbart haben" zeigt, dass von den ABBs abweichende Vereinbarungen der Sparraten üblich waren.
    Die Formulierung "empfehlen wir Ihnen" tituliert den Regelsparbeitrag als Empfehlung und nicht als Verpflichtung und verweist auf das Versprechen freier Sparraten.


    Beides Belege dafür, dass das freilassen des Feldes für den Regelsparbeitrag eine bewusste Vertragsentscheidung war mit dem Ziel einer Flexibelen Besparung.



    LG,
    maxxam

    Ach ja, noch ein winziger Tipp:


    Setzt den Kapitalertragssteuer-Freibetrag für das Bausparkonto auf null - verteilt diesen auf andere Konten oder holt es über die Steuererklärung zurück.
    Alles was nicht auf eurem Bausparkonto landet schiebt den Zeitpunkt der Übersparung nach hinten.
    Bei mir macht das etwa 1,5 Regelsparbeiträge pro Jahr aus, die ich dann anderswo zurückerhalte.


    LG,
    maxxam

    Hallo Werner,


    ich sehe das wie BSHKunde:


    Wenn Du möglichst lange vom guten Zinssatz profitieren willst, solltes Du auf keinen Fall in die Zuteilungsphase
    gehen. Damit kündigst Du quasi Deinen Sparvertrag, die BSH zahlt Dir Dein Geld aus und freut sich wieder einen Altvertag los zu sein (das Darlehen willst Du vermutlich nicht - da gibt es im momentanen Zinsumfeld überall günstigeres).


    Also durchrechnen bei welchen Einzahlungen man wann überspart ist und bei welchen Nichteinzahlungen das möglichst spät passsiert ohne der BSH zu früh einen Kündigungsgrund zu geben.


    Versuche gerade selbst mich gegen die Forderung des Regelsparbeitrags über die Schlichterstelle der Bausparkassen zu wehren. Hier mal der Link zum Nachlesen:
    Schwäbisch Hall zwingt Verbraucher zum Übersparen der Bausparverträge - Baufinanzierung - Finanztip-Community


    LG,
    maxxam

    Hallo Leute,


    das Schlichtungsverfahren ist noch im Gange. Habe jetzt die Stellungnahme der BSK erhalten und da diese etwas kurios ist möchte ich euch davon berichten.


    Wie schon erwähnt, stütze ich mich unter anderem darauf, dass in meinem Vertrag das Feld für den Regelsparbeitrag nicht ausgefüllt wurde.


    Die BSK schreibt nun in ihrer Stellungnahme über die Schlichterstelle das dieser in den Vertrag handschriftlich eingetragen wurde und legt eine Kopie bei, bei der das Feld tatsächlich ausgefüllt wurde.


    Ich glaub mich tritt ein Elch, denke ich - konnte ich das übersehen? Nochmal nachschauen:


    NEIN, in meinem Durchschlag ist nicht einmal ein Hauch einer Andeutung eines Eintrags zu finden !!!


    X(

    Am 5.4.2017 bei faz.de gelesen:


    Das BGH Urteil vom Februar 2017 ist nicht pauschal auf alle Fälle übertragbar. Nicht alle Verträge könnten zehn Jahre nach Zuteilungsreife gekündigt werden. Die Rechtslage für die sogenannten Renditetarife mit Treueprämie, Zinsbonus oder Bonus sei eine andere, da der Vertragszweck ein anderer ist.... sagt zumindest die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.


    faz.net/aktuell/finanzen/meine…nicht-immer-14955945.html

    Heute in der FAZ gelesen:


    http://www.faz.net/aktuell/wir…e-kuendigen-14889612.htmlDas BGH Urteil vom Februar 2017 ist nicht pauschal auf alle Fälle übertragbar. Nicht alle Verträge könnten zehn Jahre nach Zuteilungsreife gekündigt werden. Die Rechtslage für die sogenannten Renditetarife mit Treueprämie, Zinsbonus oder Bonus sei eine andere, da der Vertragszweck ein anderer ist.... sagt zumindest die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.



    http://www.faz.net/aktuell/fin…nicht-immer-14955945.html

    Kurze Rückmeldung:


    Die Umwandlung in die Renditevariante FR mit zusätzlichen 1% Bonuszinsen wurde mir anstandslos bestätigt. Klappt also auch noch nach Erreichen der Zuteilungsreife - nur zugeteilt darf er eben noch nicht sein.


    :):):)