Beiträge von maxxam

    ... ich hab da mal noch eine (hoffentlich nicht zu doofe) Frage:


    Die Zinsen auf mein Bausparkonto werden nicht ausgezahlt, sondern erhöhen die Ansparsumme - werden die Zinsen als Teil der Regelsarbeiträge angerechnet? (Ebenso die Wohnungsbauprämie?)


    Beispiel:
    Regelsparbeitrag: 100€/Monat
    Zinsen: 500€/Jahr


    Muss ich nun 1200€ oder nur 700€ übers Jahr einzahlen um die Forderung der BSH zu erfüllen?


    ?(


    Ich persönlich habe mich entschieden, ab Januar 2017 den vollen Regelsparbeitrag zu zahlen und habe zugleich den Tarif gewechselt - in die alte Variante "FR" mit zusätzlich 1% Bonuszinsen ;) .




    Hallo BSHKunde,
    Habe Deinen Beitrag nochmal gelesen ... Du bist echt ein Fuchs! Und da ich dank Dir auch die ABB habe, sehe ich das das auch bei mir möglich ist.
    Der höhere Darlehenszins des Tarifes FR ist irrelevant, das Darlehen werde ich eh nicht nutzen, sonst sehe ich keinen weitern Nachteil....!?
    Hat die BSH die Tarifumwandlung ohne Murren mitgemacht?
    Viele Grüsse,
    maxxam

    Hallo BSHKunde,


    ja mein Bausparvertrag ist bereits seit 3 Jahren zuteilungsreif.


    Wenn ich wie bisher weiter spare (ca. 1/3 des Regelsparbeitrages), wäre ich in etwas über 7 Jahren überspart, also kurz nach erreichen der "10 Jahre", das würde gerade passen.
    Wenn ich den Forderungen der BSH nachkomme, bin ich schon in 3,5 Jahren überspart. Mir entgehen dann ca. 2000€ sichere Zinsen + Wohnungsbauprämie.


    Ich gehe nicht davon aus, dass sich das allgemeine Zinsniveau in 3,5 Jahren deutlich gebessert hat, so dass ich die Zinsverluste in einer anderen Investition ähnlich sicher ausgleichen kann - in 7 Jahren schon eher.


    Ich werde berichten, wenn ich etwas von der Schlichterstelle (ja, ich habe erwähnt, daß ich keine ABB erhalten habe) höre, aber nach dem was ich so gelesen habe kann das laaaaaange dauern...


    Viele Grüße,


    maxxam

    Natürlich rechnet sich das für die BSH, wenn die Bausparverträge schnell überspart und damit kündbar sind.


    Hier ein kleines Rechenbeispiel durch einen Zinseszinsrechner geschickt:


    Bausparsumme: 20.000€
    Angespart 70%: 14.000€
    Zinssatz: 3%


    Bei monatlichen Zahlungen von Regelsparbeitrag (0,5% Bausparsumme = 100€):
    -> Der Vertrag ist nach 3,52 Jahren überspart und damit kündbar
    -> von den verbleibenden 6000€ sind 12x3,52x100€= 4224€ Einzahlung aus dem Sparbeitrag und nur 1776€ aus Zinsen


    Bei keiner weiteren Einzahlung:
    -> Der Vertrag ist nach 12 Jahren* überspart
    -> die gesamten 6000€ erhält der Bausparer durch Zinsen


    Die Bausparkasse spart sich also über 4000€ - Jeder Euro, den ich einzahle, ist also ein Euro, den die Bausparkasse nicht als Zins zahlen muss!!!


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    * (nicht berücksichtigt: kann nach neuster Rechtssprechung nach 10 Jahren gekündigt werden)

    Hallo BHSKunde,


    RIESEN DANK für das ABB pdf!


    Da steht zwar nicht drin, was ich mir erhofft habe - aber Klarheit ist immer hilfreich.


    Bei meinem Einzelfall ist wohl mein Hebelpunkt, daß im Vertrag das Feld für den Regelsparbeitrag nicht ausgefüllt, der Regelsparbeitrag lediglich im Bestätigungsschreiben "empfohlen" wurde.
    Ob da nun mein Vertrag oder ein jahrelang nicht durchgesetzter Paragraph der ABB rechtlich ausschlaggeben ist, das ist hier nun die Frage...


    Habe mich erstmal an die Schlichterstelle gewandt - auch wenn ich mir davon nicht so viel verspreche, da diese ja von den Bausparkassen finanziert werden.

    fredo47, danke für Deine schnelle Antwort.


    Das blöde ist, dass mir zum Zeitpunkt des Abschlusses (1996) keine ABB ausgehändigt wurden.
    Habe mir die ABB neu zuschicken lassen, die ist jedoch von 2016, und ja, sie enthält einen Paragraphen, der es ermöglicht mir bei ausbleibender Zahlung des Regelsparbeitrags nach 6 Monaten zu kündigen.
    Ob dieser Paragraph bereits 1996 teil der ABB war ist nicht nachvollziebar.


    Zudem wurde in meinem Vertrag KEIN Regelsparbeitrag in das vorgesehene Feld eingetragen. Und Schwäbisch Hall hat jahrelang der unregelmässigen Besparung stillschweigend zugestimmt.


    Besitzt zufällig noch jemand die ABB von Schwäbisch Hall zu Bausparvertrag Tarifprogramm F von ca. 1996/97 ???

    Ich habe einen Bausparvertrag von Schwäbisch Hall (Tarifprogramm F von 1996). Im Vertrag wurde kein Regelsparbeitrag vermerkt!!!
    Der Bausparvertrag wurde bisher unregelmäßig bespart und mit 67% Ansparung ist die Zuteilungsreife bereits erreicht.


    Mit dem Kontoauszug 2016 kam eine Forderung von Schwäbisch Hall plötzlich einen festgelegten monatlichen Regelsparbeitrag zu zahlen.


    Eine Erhöhung der Beiträge nach erreichen der Zuteilungsreife macht für mich jedoch keinen Sinn, da es die abzurufende Darlehenssumme verringert und so den Zweck der Bausparvertrages ad absurdum führt. Zudem wäre er ratzfatz überspart und damit von der Bausparkasse kündbar.


    Auf meine Rückfrage hin, hat mir Schwäbisch Hall, mit der Kündigung gedroht, wenn ich den monatlichen Beitragszahlungen nicht nachkomme.


    Ich dachte immer, dass ich den Vertrag sogar Beitragsfrei ruhen lassen kann - was zum Abschlusszeitpunkt (wärend meines Studiums) für mich auch ein entscheidendes Kriterium war.
    In vielen Verbraucherportalen wird sogar explizit dazu geraten, Altverträge ab 80% Ansparung gar nicht mehr zu besparen, um länger in Genuss des guten Zinssatzes zu kommen.


    Bin ich nun zur Zahlung der monatlichen Regelsparbeiträge verpflichtet?


    ?(