Beiträge von ASSMANN

    Betrifft: Beitrag von Orbiter25 vom 26. Mai 2017


    Hallo Orbiter25,


    sehr verspätet möchte ich Ihnen noch zu Ihrem Erfolg bei der Schlichtungsstelle gratulieren!


    Ich hoffe, dass die BHW-Bausparkasse den Schlichterspruch akzeptiert hat (was sehr wahrscheinlich ist,
    denn sonst hätten Sie sicher in der Folgezeit darüber berichtet).


    Das Akzeptieren von Schlichtervorschlägen ist ab 1. 1. 2017 nicht mehr selbstverständlich:
    die Ombuds-Verfahrensordnung wurde nämlich - aufgrund gesetzlicher Vorgaben - geändert.
    Für alle ab diesem Zeitpunkt bei der Schlichtungsstelle eingehende Verfahren hat ein Schlichter-
    spruch für die Bausparkassen k e i n e bindende Wirkung mehr!!!
    Siehe:


    http:://www.schlichtungsstelle-bausparen.de/index.php?id=32


    Die vor dem 1. 1. 2017 geltende - nun nicht mehr gültige - Ombuds-Verfahrensordnung sah in § 4
    (Hauptverfahren), Abs. 4, eine Bindungswirkung für die Bausparkassen bis zu einem Höchstbetrag
    von 5.000 EUR vor.


    Ein weiterer Erfolg für die Bausparkassen!


    Ein schönes Wochenende.