Ich finde die Diskussion hier stellenweise ja echt interessant, aber was bringt sie letztlich? Der BGH und damit das höchstrichterlich zuständige Gericht in der streitgegenständlichen Rechtsfrage in der Bundesrepublik Deutschland hat entschieden, egal ob nun richtig oder falsch bzw. gut oder schlecht! Das ist Fakt. Auch wenn die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, das Ergebnis (rechtmäßige Kündigung 10 Jahre nach Zuteilungsreife auch nicht vollbesparter BSV) steht und mich trifft es ohne Wenn und Aber. Ich werde mir jdf. zähneknirschend das Sparguthaben auszahlen lassen, bevor die BSK noch anfängt, Strafzinsen für das bisher zinsfrei geparkte Guthaben zu verlangen.
Schönen Abend noch Euch!