Alles anzeigenAlso:
Erst mit dem Zeitpunkt der Erlangung der Bonuszinsen ist das Darlehen, das die Bausparkasse vom Bausparer durch fortwährende Einzahlungen bekommen hat, vollständig erreicht.
Allerdings nimmt der BGH das auch nur an, so genau weiß er es auch nicht.
Dann beginnt die 10jährige Kündigungsfrist.
Das in den Randziffern 81 und 84 erwähnte Beispiel mit ‚Verzicht‘ und ‚Treuebonus‘ ist ja nur ein Beispiel.
Da bleibt Spielraum für viele andere Fallkonstellationen.
Die Tatsache, dass in dem Beispiel der Randziffern 81 und 84 das (zeitlich begrenzt) in Klammern steht, soll wohl der Erläuterung in diesem Beispiel dienen.
Ich verstehe diese Erläuterung allerdings nach wie vor nicht.
Stünde (zeitlich begrenzt) nicht in Klammern, wäre es m.E. eine Einschränkung dahingehend,
dass ‚etwas anderes‘ in diesem Beispielsfall nur gilt, wenn der Verzicht zeitlich beschränkt ist.
Das kann ja auch nicht sein.
berghaus 31.03.17
Ich verstehe das als Aufzählung von Alternativen: "Bei einem Verzicht, egal ob zeitlich begrenzt oder nicht, ..."
Ich habe mich gerade noch schnell mit einer Kollegin ausgetauscht, die auch Juristin ist. Wir halten das beide für die übliche Art, in Urteilen Alternativen abzudecken ohne viel schreiben zu müssen.