Beiträge von Enuga

    So, heute erhielt ich einen Einschreibebrief der Netbank, in dem sie mein Girokonto zum 06.11.2017 kündigen. :D


    Entgegen der Auffassung von KlinglBeutl muss mein Konto natürlich bis zum Kündigungstermin kostenfrei weitergeführt werden, da das neue Preis-/und Leistungsverzeichnis mir gegenüber aufgrund meines Widerspruchs nicht in Kraft getreten ist. :whistling:


    Die Netbank Konditionen verschlechtern sich übrigens noch weiter, wie mir eine Arbeitskollegin letzte Woche erzählt hat. Ab Oktober gibt es keine Girocard mehr, nur noch eine Kreditkarte und nur noch eine Bargeldabhebung im Monat ist kostenlos =O Da sind ja selbst die Kontoführungsbedingungen meiner örtlichen Sparkasse attraktiver.... :P


    Etwas leid tun mir allerdings die verbliebenen Netbank Mitarbeiter in Hamburg. Das Schreiben trägt das Datum vom 27.08.2017, wurde also am Sonntag erstellt. Die Jungs kommen demzufolge kaum nach mit der Abwicklung der eigenen Bank...

    Heute, nach rund 5 Wochen, hat die Netbank meinen Widerspruch bestätigt. Erstaunlicherweise haben Sie das nicht zum Anlass genommen das Girokonto zu kündigen. Der entsprechende Wortlaut ist: "Wir behalten uns daher eine Kündigung der mit Ihnen bestehenden Geschäftsbeziehung vor."


    Zwischenzeitlich bin ich echt froh, dass mich die Netbank zum Girokontowechsel "motiviert" hat. Ist wirklich voll bequem an praktisch jedem Geldautomaten kostenlos Geld abheben zu können. :P

    @KlinglBeutl


    Die Ankündigung der Änderung des Preis-und Leistungsverzeichnisses ist jedoch keine Kündigung. Das eine Bank Kunden kündigt, die der Änderung nicht zustimmen, ist auch üblich und war zu erwarten. Wenn sie dabei die in den AGBs vorgeschriebene Frist nicht einhalten, ist es schlicht unzulässig.


    Wenn es dich nicht stört, mag es ja für dich okay sein, unzulässig bleibt es aber trotzdem.

    @KlinglBeutl


    Mit der Kündigung verstößt die Netbank schlicht und einfach gegen ihre eigenen AGBs, die unter Ziffer 19 wie folgt lauten:


    "Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdienstevertrages (z. B. laufendes Konto oder Kartenvertrag) und Depots beträgt die
    Kündigungsfrist mindestens zwei Monate."


    An deiner Stelle würde ich schon aus Prinzip eine Beschwerde an den „Ombudsmann der privaten Banken“ senden. Das Schlichtungsverfahren ist ja für dich kostenlos. :)


    Außerdem würde ich den Vorgang an die Verbraucherzentrale Hamburg schicken, die haben die Netbank ja schon mal in den letzten Wochen erfolgreich abgemahnt, weil die Netbank noch mit einem kostenlosen Girokonto geworben hat, obwohl die Gebührenerhebung ab 01.04.2017 bereits beschlossene Sache war.


    Grüße, Enuga

    Also es werden von der Netbank nicht nur Kontoführungsgebühren eingeführt sondern auch die Leistungen eingeschränkt.


    So ist die Möglichkeit, über den Kooperationspartner ReiseBank, kostenlos Geld aufs Konto einzuzahlen, ersatzlos gestrichen worden. Außerdem wurde die Möglichkeit kostenlos Geld mit der Kreditkarte abzuheben von 5 mal im Monat auf 1 mal im Monat reduziert.


    Natürlich sind 12 EUR/Jahr zunächst einmal nicht viel, aber verbunden mit den Leistungseinschränkungen hat das Netbank Girokonto nun vermutlich das schlechteste Gesamtpaket aller Direktbanken in Deutschland. Ich hab mich entschieden zu wechseln und seinen wir mal ehrlich, Daueraufträge sind schnell rüber kopiert, Einzugsermächtigungen konnte ich fast überall einfach online ändern und für den Arbeitgeber stellt die neue Bank ein entsprechenden Formular zur Verfügung. Man überschätz den Aufwand oft, ich denke, mehr als rund 20 Minuten Zeitaufwand hat es nicht gedauert. Und für den Fall, dass ich doch was vergessen haben sollte, kündige ich es endgültig erst in 2-3 Monaten, also was soll passieren?!


    Irgendwie bin ich zwar auch ein wenig wehmütig, ich war bei der Netbank 13 Jahre lang ein durchaus zufriedener Kunde, aber so ist es nun mal in der Marktwirtschaft....