Beiträge von FragenderFragender

    Danke!


    Der Arbeitnehmer würde also auch in diesem Fall eine Bestätigung der Pflichtversicherung von der Krankenkasse erhalten und wäre dann auch noch Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses einen Monat lang pflichtversichert?

    Wie sähe es denn eigentlich rechtlich aus, wenn einem bei einer sozialversicherungspflichtigen Neu-Anstellung bereits nach wenigen Wochen in der Probezeit gekündigt wird?


    Ist der Arbeitgeber dann verpflichtet, den Angestellten trotzdem sozialversicherungspflichtig (unter anderem bei der gesetzlichen Krankenkasse) zu melden, wie es der Arbeitsvertrag vorsah, oder nicht?


    Würde es hierbei einen Unterschied machen, wenn die Kündigung fristlos erfolgte?

    Ich bitte um eine rechtliche Quelle für die aufgestellten Behauptungen im folgenden Abschnitt aus dem Artikel zum Wechsel in die GkV auf dieser Website:


    "
    2. Sie versichern sich im europäischen Ausland
    Die zweite Notlösung besteht darin, in einem anderen europäischen Land in die dortige Pflichtversicherung einzutreten. Länder mit einer entsprechenden Krankenversicherungspflicht sind unter anderem die Niederlande, Schweden oder die Schweiz. In der Regel müssen Sie dazu in das jeweilige Land umziehen oder dort einen Job annehmen. Weiterhin müssen Sie mindestens zwölf Monate dort versichert sein und rechtzeitig Ihre private Krankenversicherung kündigen. Der Wechsel zu einer gesetzlichen Kasse kann maximal drei Monate nach der Heimkehr nach Deutschland erfolgen. Informieren Sie sich vorab bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, welche Regelungen in Ihrem Fall gelten."


    Quelle: http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/