Beiträge von woody

    Dann hätt ich da auch noch nen Spezialfall :)


    Wir haben gerade einen Heizölkauf durchgeführt, dessen Bezahlung über 6 Monatsraten abgewickelt wird. Der Heizöllieferant (hier Fa.Schürer) hat also die Forderung an den Finanzdienstleister "Heizoel24 interaid GmbH / RatePay GmbH" abgetreten.
    Diese wiederum stellen mir nun in Rechnung den eigentlichen Bestellwert (aus der Rechnung des Lieferanten), einen Zinsbetrag, und zusätzlich noch eine "Vertragsabschlussgebühr" über 16,99€
    Ich hatte die Heizoel24 daraufhin angeschrieben, und um Streichung dieser Position gebeten. Dies wurde abgelehnt mit folgender Begründung:
    ---------
    .... Angesichts der vielfältigen Berichterstattung über das von Ihnen erwähnte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können wir Ihr Anliegen, die mit dem Kauf der von Ihnen bei Heizöl24 erworbenen Ware vereinbarte Vertragsabschlussgebühr zurückerstattet zu bekommen grundsätzlich nachvollziehen.
    Tatsächlich ist das von Ihnen erwähnte Urteil des BGH hier aber nicht anwendbar. So betrifft dieses Urteil nur die Vergabe von Krediten von Banken an Verbraucher. Solche Darlehensverträge richten sich nach den §§ 488ff. BGB. Anders als bei einem Kredit, den Sie mit einer Bank vereinbaren was die Auszahlung eines Darlehens zum Gegenstand hat, haben Sie beim Erwerb der Ware von Heizöl24 mit diesem (nicht mit RatePAY) ein Teilzahlungsgeschäft nach § 507 BGB vereinbart, wonach der Kaufpreis der Ware nicht mit einem Mal zum Vertragsabschluss zu zahlen ist, sondern gestundet über mehrere Raten gezahlt wird.
    Auch ist es nicht eine Bank, die die Vertragsabschlussgebühr erhebt, sondern der Händler selbst. Der Händler erhebt (wie Sie es vielleicht auch bei der Zahlung mit Kreditkarte bei anderen Händlern – insbesondere Fluggesellschaften – schon kennengelernt haben) eine Gebühr für die Zahlart „RatePAY Ratenzahlung“, während er andere Zahlarten kostenfrei anbietet. Wir bedauern daher Ihnen mitteilen zu müssen, dass es keine rechtliche Grundlage für die Rückforderung der Vertragsabschlussgebühr gibt und bitten dafür bei Ihnen um Verständnis.

    -------


    Die Begründung, dass der Händler diese Gebühr berechnen würde, stimmt eigentlich nicht, da auf der Originalrechnung dieser Betrag nicht angegeben wurde (wohl aber die Zahlart "Monatlich heizoel24"). Erst auf der Ratenkauf-Bestätigung von heizoel24 taucht dann diese Zusatzposition auf.


    Und in den AGBs von Heizoel24 steht übrigens beim §5 Bezahlung mit dabei: "Fällige Vermittlungsprovisionen sind nach Rechnungslegung, i.d.R. monatlich, durch den jew. Partnerhändler (Verkäufer) an interaid zu entrichten. Für den Käufer ist die Nutzung von HeizOel24 in jedem Fall kostenlos"


    Wie seht ihr diese Konstellation?