Nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes sollen nach meiner Information die Versicherungsnehmer, die ihre Lebensversicherung frühzeitig kündigen, evtl. benachteiligt werden, da die Bewrtungsreserven nicht wie bisher bis zur Haelfte beansprucht werden können. Da ich jedoch meinen Vertrag bereits im April 2014 zum1.12.2014 gekündigt hatte, bin ich bisher davon ausgegangen, dass ich doch von den Bewertungsreserven der Versicherung - unabhaengig von den neuen Bestimmungen des Gesetzes, das dies erheblich einschraenkt - den betreffenden Anteil bekommen könnte. Können Sie diese meine Auffassung teilen??.