Beiträge von rasalghul

    Hallo,


    ich weiß jetzt nicht, ob bereits diese Variante diskutiert wurde, aber bei meinem Vater wurde eine Kündigung durch die LBS folgendermaßen begründet:


    "Sie haben Ihren Bausparvertrag (...) über 16.000 EUR mit 15.754,16 EUR bespart. Damit beträgt Ihr Darlehensanspruch (Bausparsumme abzgl. Guthaben) weniger als 500.00 EUR. Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) müssen wir Bauspardarlehen unter 500,00 EUR nicht mehr auszahlen. Der vereinbarte Vertragszweck - Sparen zur Erlangung eines Darlehensanspruchs - kann somit nicht mehr erreicht werden. Unst steht daher ein Kündigungsrecht nach § 488 Abs. 3 BGB zu, von dem wir nun Gebrauch machen. Wir kündigen deshalb Ihren Bausparvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum 30.06.2017"


    Der Vertrag ist von 2003, zuteilungsreif wurde er 2010 (also noch keine 10 Jahre vergangen), er ist noch nicht voll bespart.
    Sollten wir Widerspruch einlegen?


    Schon einmal Danke! für die Antworten und sorry, sollte diese Variante bereits in dem Thread diskutiert worden sein...