Beiträge von Drolshagen

    Hallo schwabenzorro,


    heute ist es soweit: Die BSQ hat meinen Vertrag nach meiner Kündigung (gerade rechtzeitig vor Vollbesparung und Ablauf der 10-Jahres-Frist nach Zuteilung) abgerechnet und bereits überwiesen. Der Bonus wurde ungekürzt mit ausgezahlt. Alles ist gut.


    Wäre etwas einbehalten worden, hätte ich geklagt. Nun bin ich froh, dass ich mir diesen Aufwand sparen kann.


    Ich wünsche allen, deren Verträge noch laufen, dass die BSQ bei dieser Verfahrensweise bleibt. Falls noch jemand eine Frage hat, meldet euch bitte gerne.

    Nur zur Info: Ich habe meinen Q12-Vertrag Ende September unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gekündigt. Auf meine telefonische Nachfrage hin teilte eine Frau P. mit, dass die Kündigung vorliege, die Summe ohne Kürzungen ausgezahlt werde und eine Abrechung und schriftliche Bestätigung im Dezember erfolge. Ich bin gespannt.

    Hallo,


    ich werde voraussichtlich zur Mitte des kommenden Jahres die Bausparsumme meines Q12-Bonus-Vertrages erreicht haben. Kurz vor dem Erreichen dieser Marke werde ich den Vertrag kündigen. Aktuell gehe ich davon aus, dass die BSQ dann sowohl das angesparte Guthaben als auch die Bonuszinsen in voller Höhe auszahlen wird. Sie sollte aus den Gerichtsurteilen der vergangenen Jahre gelernt haben.


    Ich bitte um eure Rückmeldungen, ob dies voraussichtlich so funktioniernen wird, oder welche Fallstricke erneut von der BSQ aufgespannt werden.


    Für den Fall, dass sich die BSQ entgegen ihrer eigenen "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge" verhalten sollte, bin ich gerne bereit zu klagen.

    EdlerRitter: Nach Auskunft von Rheingold unter Nr. 16: Klage immer am Sitz der Bausparkasse (hat er in einem späteren Post so korrigiert). Anwaltszwang erst ab Landgericht. Aber : Amtsgericht ist nur bis 5.000 EUR Streitwert zuständig.


    Es stellt sich die Frage, ob der Streitwert deine Bausparsumme oder die Höhe des Bonuszinses ist - vermtl. letzteres.

    EinstumworbenHeutepfui: Ich teile Ihre Meinung ausdrücklich nicht!. Genau das von Ihnen vorgeschlagene Verhalten führt dazu, dass es keine oder nur wenige rechtskräftige Urteile gegen die BSQ gibt. Natürlich hat es eine "Bedeutung, was Amts- oder Landgerichte dazu sagen", denn sie sagen nicht nur einfach etwas, sondern sie sprechen Urteile. Hat ein Gericht zu einem bestimmten Sachverhalt in der Vergangenheit bereits ein Urteil gesprochen, ist es wahrscheinlich, dass ein anderes Gericht in einem vergleichbaren Fall genauso oder zumindest ähnlich entscheiden wird.


    Der Verband privater Bausparkassen e. V. macht sicherlich auch Lobbypolitik und sitzt deshalb in der Nähe des Bundestages. In diesem Fall wickelt er aber gezwungernermaßen eine Bausparkasse ab. Natürlich hat die BSQ und der hinter ihr stehende Verband etwas zu verlieren. Mit jedem Urteil erhärtet sich die Meinung, dass die gerne verweigerten Bonuszinsen tatsächlich zu zahlen sind. Irgendwann macht es für die BSQ keine Sinn mehr, sich verklagen zu lassen, da bereits zuvor feststeht, wie die Urteile ausfallen.


    Was sollen denn Lobbycontrol oder Attack erreichen? Ihr Vorschlag führt nicht zum Ziel, die Bonuszinsen zu erhalten, sondern genau zum Gegenteil: Fristen werden versäumt und Ansprüche gehen verloren.

    ich kann mich erinnern, bereits zwei Mal solche Schreiben erhalten zu haben. Das ist allerdings auch schon länger her. Die Angebote waren nicht attraktiv. Sie lagen mit den angebotenen Summen jeweils unter der zu erzielenden Verzinsung eines Jahres.

    Hallo, weiß jemand, bei welchem Gericht eine Klage gegen die Bausparkasse BSQ, entweder auf Auszahlung des Bonuszinses oder Fortsetzung des Vertrages, einzureichen wäre. Gibt es einen Anwaltszwang?

    Hallo echtwahr2004, ich halte das Vorgehen der BSQ-Bausparkasse in Ihrem Fall für unzulässig. Man versucht Sie, - früher als eigentlich möglich -, aus Ihrem Vertrag zu drängen. Hätte man sich vertragsgemäß verhalten und den Bonuszins nicht mitgerechnet, hätten Sie noch eine Zeit lang weiter sparen können und 4,75 % Zins kassiert. Dies wurde mit der unrechtmäßigen Kündigung verhindert. Werden Sie dagegen vorgehen?

    Hallo Rheingold, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich habe bereits davon gelesen, dass sich die BSQ auch in anderen Fällen so verhalten hat. Ihre Auffassung, dass die Auszahlung des Bonus widerrechtlich nicht erfolgt, teile ich. Daher werde ich in jedem Falle weiter Einzahlungen leisten und wie bereits beschrieben vorgehen. Sollte mir ebenfalls der Bonus nicht ausgezahlt werden, werde ich einen fachkundigen Anwalt beauftragen und in allen möglichen Foren darüber berichten. Ich hoffe, es spricht sich möglichst weit herum, wie rücksichtslos versucht wird, den Vertrag zu umgehen.

    Ich habe den gleichen Vertrag "Q12 Bonus" und gehe davon aus, dass der Bonuszins bei der Berechnung, ob die Bausparsumme erreicht wurde, nicht mitzählt. Erst wenn die Bausparsumme (ohne Bonus) überschritten wurde oder alternativ 10 Jahre nach Zuteilung vergangen sind (aktuelles BGH-Urteil), kann die BSQ-Bausparkasse kündigen. Wenn die BSQ von sich aus kündigt, entfällt der Bonuszins. Also: Schön weiter sparen und darauf achten, dass innerhalb von 10 Jahren nach Zuteilung die Bausparsumme mit eigenen Einzahlungen und dem jährlichen Zins (nicht Bonus) nicht erreicht wird. Rechtzeitig selbst kündigen, bevor die Bausparsumme erreicht wird..