Beiträge von bureen

    Guten Tag!


    Im Hinblick auf einen möglichen Schadenersatz wg. eines EA189 Diesels habe ich mich zunächst einer Klage bei MyRight angeschlossen und mich dann auf deren Rat hin auch an der Musterfeststellungsklage des Verbraucherschutzverbands beteiligt. An dem nunmehr von VW angebotenen Vergleich kann ich daher nicht teilnehmen. Sollte ich meine MyRight-Klage zurücknehmen und habe ich dann die Möglichkeit der Teilnahme an dem Vergleich. Lt. telefonischer Auskunft von VW wäre das so. Besteht da ein Risiko?


    Danke!