Sehr geehrte Frau Gamper,
vielen Dank für Ihren ausführlichen und fachkundigen Beitrag!
ZitatZudem gilt es abzuwägen, warum man ein bestehendesDarlehen nach 10,5 Jahren nur teilweise kündigt und nicht die Möglichkeit einerkompletten
Umfinanzierung inklusive Aufnahme von Sondertilgungen in den neuen
Darlehensvertragnutzt. Dies ist meines Erachtens eher in einer Phase mit
steigenden Zinsen (beigleichbleibender Bonität) eine Überlegung wert.
Diese Anmerkung ist selbstverständlich korrekt und es muss im Einzelfall abgewogen werden. Das von mir angeführte "Gedankenexperiment" kommt z. B. bei folgender Konstellation zum Tragen:
Wenn man als Darlehensnehmer bei einer 15-jährigen Zinsbindungsfrist ein Darlehen zur Volltilgung abschließt, um als Volltilger evtl. einen Zinsbonus zu bekommen. Somit könnte man von den jetzigen günstigen Zinsen profitieren, diese für 15 Jahre festschreiben und andererseits hätte man ab 10,5 Jahren unbegrenzte Sondertilgungsmöglichkeiten.
Natürlich muss man immer den Einzelfall betrachten, ob diese Herangehensweise praktikabel ist (Können die Sondertilgungen nach 10,5 Jahren auch wirklich durchgeführt werden? Ist die ggf. erhöhte Tilgungsrate bei Volltilgung machbar? usw).
Nochmals vielen Dank für Ihre Einschätzung!
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