Beiträge von fasino

    Guten Tag,
    wir haben im Jahr Januar 2005 einen Kreditvertrag mit der MHB über 300' € abgeschlossen. Auszahlung war bereits im Dezember 2004. In diesem Vertrag steht "der anfängliche effektive Jahreszins gemäß § 6 der Preisangabenverordnung beträgt für dieses Darlehen X %. Zum Zweck der Preisangabe wurden das Disagio und die Bearbeitungsgebühr auf die Dauer der Zinsbindung (15.12.05 bis 31.12.14) verrechnet."
    Da ich nicht wirklich einen Betrag oder % für die Bearbeitungsgebühren herauslesen kann, ist es in diesem Fall möglich eine Bearbeitungsgebühr für diesen Vertrag zurückzufordern. Da ich keine RV habe, gibt es eine Richtlinie, wie hoch die Vergütung für einen Anwalt ca. sein darf.


    danke und mfg