Hallo Franziska,
hatten Sie schon mal Zeit meinen Eintrag und Fragen zu lesen, evtl. könnten Sie mir hierzu kurz rückantworten, danke
Beiträge von fasino
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Hallo lobster53,
ich würde gerne das Schreiben selbst rausschicken, allerdings ist das genau mein Problem. Es steht nichts von einer genauen Summe oder eine Prozentuale, so dass ich nicht weiß, welchen Betrag ich genau zurückfordern soll.
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weiß jemand, wenn ich etwas beantwortet haben möchte, ob ich auf neues Thema gehe oder auf antworten?
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Guten Tag,
wir haben im Jahr Januar 2005 einen Kreditvertrag mit der MHB über 300' € abgeschlossen. Auszahlung war bereits im Dezember 2004. In diesem Vertrag steht "der anfängliche effektive Jahreszins gemäß § 6 der Preisangabenverordnung beträgt für dieses Darlehen X %. Zum Zweck der Preisangabe wurden das Disagio und die Bearbeitungsgebühr auf die Dauer der Zinsbindung (15.12.05 bis 31.12.14) verrechnet."
Da ich nicht wirklich einen Betrag oder % für die Bearbeitungsgebühren herauslesen kann, ist es in diesem Fall möglich eine Bearbeitungsgebühr für diesen Vertrag zurückzufordern. Da ich keine RV habe, gibt es eine Richtlinie, wie hoch die Vergütung für einen Anwalt ca. sein darf.danke und mfg