Beiträge von OnkelDagobert

    Moin,
    ich habe auch eine Frage:


    Ich mache gerade meine Steuererklärungen für die Zeit meines Zweitstudiums. In 2015 habe ich quasi keine Vorlesungen mehr besucht (25 mal besucht) und nur noch in der Bibliothek für meine Masterarbeit (100 mal besucht) recherchiert. Das Gebäude, in dem ich immer Vorlesungen hatte, und die Bibliothek liegen beide auf dem selben Campus haben aber unterschiedliche Adressen (andere Hausnummer). Kann ich das Vorlesungsgebäude weiterhin als 1. Tätigkeitsstätte angeben und alle Fahrten zur Bibliothek dann als Dienstreise (Doppelte Wege + Verpflegungsmehraufwand)?


    Vielen Dank schon einmal.

    Nun zur Frage: Ist es richtig, dass die Werbungskosten von jeweils 2016 und 2017 deutlich größer sein sollten als das zu versteuernde Einkommen, damit ich in 2018 von den Verlustvorträgen profitieren könnte?


    Korrekt. Wenn du in 2016 einen Verlustvortrag hast, wird dieser zusammen mit deinen Ausgaben aus 2017 gegen dein Einkommen in 2017 gerechnet. Ergibt dies wieder einen Verlust kannst du den für 2018 nutzen.