Beiträge von rjl324

    Einmal PKV, immer PKV. Das muss gelten, sonst krankt das System.


    Das System krankt bereits - und zwar heftig.


    Ich bezweifle, dass die Verhinderung einer Rückkehr in die GKV die Probleme unseres Gesundheitssystems lösen kann.


    Es sind auch nicht alle, die lange in einer PKV waren, pauschal Egoisten. Es gibt Situationen, in denen jemand jahrelang unternehmerisch tätig war, Jobs geschaffen-, Steuern gezahlt-, sich gesellschaftlich engagiert hat und trotzdem das Ganze irgendwie vor die Wand ging. Ich denke beispielsweise an die Hotel- und Gaststättenbranche, die insbesondere in den letzten Monaten viele Privatinsolvenzen gesehen hat (und noch sehen wird). Wenn so jemand quasi alles verloren hat und aus diesen Gründen wieder in die GKV wechseln muss - was ist daran problematisch? Wäre es nicht viel unsozialer so jemanden nicht wieder in die 'Solidargemeinschaft GKV' zu lassen?

    "Solidargemeinschaft der GKV"


    Sind nicht PKV und GKV beide im Grunde Versicherungen auf die diese Bezeichnung mehr oder weniger zutrifft?


    Wir sind ein Haushalt mit PKV und GKV und können daher ganz gut vergleichen. Was die GKV alles nicht zahlt, ist - auch aus medizinischer Sicht - als 'grob fahrlässig' und langfristig wirtschaftlich unklug einzustufen (Stichwort 'Vorsorgeuntersuchungen').


    Die Darstellung, dass man der 'Gemeinschaft wegen' in der GKV ist, klingt für mich nach Realitätsferne bzw. Doppelmoral. Mit demselben Argument dürfte man auch keine Steuererklärung abgeben, denn die nicht zurück geforderten Steuern würden ja dann dem Allgemeinwohl zu Verfügung stehen. Die Realität ist, dass es sich die meisten zum Sport machen, sich wegen jedem Cent mit dem FA zu streiten.


    Anstatt PKV's pauschal zu verteufeln, könnte man sich auch einmal fragen, was bei der GKV alles schiefläuft - z.B. welche enormen Kosten dort für Verwaltung und Missmanagement draufgehen. Alle paar Jahre stellt die GKV fest, dass man plötzlich Milliarden Überschüsse 'erwirtschaftet' hat - nur um ein paar Jahre später von 'völlig unerwarteten' Defiziten überrascht zu werden. So etwas wäre in der freien Wirtschaft kaum denkbar.


    Eine Abschaffung der PKV würde das Problem vermutlich sogar verschlimmern. Es kämen zwar eine Menge Beitragszahler hinzu - das löst aber weder Kosten- noch das Effizienzproblem der GKV. Ein ausschließlicher 'Wettbewerb' unter den GKV's würde an den 'Wettbewerb' von staatlichen Betrieben im Sozialismus der ehemaligen DDR erinnern.


    Vielleicht hilft der Blick ins Ausland. Andere Länder scheinen Lösungen gefunden zu haben die wesentlich kosteneffizienter sind und weniger zur sozialen Spaltung beitragen.

    Das war etwas verkürzt dargestellt.

    Wenn bei größeren Geldbewegungen keine Gläubigeridenität vorliegt (Empfänger=Absender), muß die Bank das nach dem Geldwäschegesetz melden. Die Staatsanwaltschaft (oder wer dafür zuständig ist) wird dann den Sohn zum Sachverhalt fragen, und so wird es keine Anklage wegen Geldwäsche, sondern wegen Diebstahl. Auch nicht besser.

    Und dann möchte ich nicht am nächsten Tag am Küchentisch sitzen, auch nicht in der Wohnung drüber oder drunter ;)

    Wenn der Sohn dann noch womöglich auf Britney Spears steht ...

    Das macht Sinn - Danke für die Klarstellung.

    Vielen Dank für die vielen ausführlichen Meinungen! Ich wollte keine Moraldiskussion auslösen, sondern nach pragmatischen Lösungsansätzen für die Situation suchen. Dabei kristallisiert sich heraus:

    • Es ist nicht so einfach. (Klingt banal - aber Eure Antworten bestätigen mir, dass ich hier nichts Wesentliches übersehen habe. Auch wenn es nicht jeder so erlebt, kann das Ganze theoretisch jedem ‚passieren‘ der für seine Kinder Geld anlegt.)
    • Grundsätzlich hätte ich kein Problem mit ‚radikalen‘ Maßnahmen, aber das Depot leerzuräumen erscheint aus vielen Gründen nicht sinnvoll:
      • Steuerpflicht für die Gewinne trotz NV Bescheinigung
      • KV-Pflicht (Wobei ich hier nicht sicher bin, ob das die KV je erfahren würde und ob das Ganze nicht vielleicht nur als „Gelegentliches Überschreiten der Einkommensgrenze“ gesehen werden würde.
      • Schenkungssteuer (Kind an Eltern)

    Den genannten Verdacht auf Geldwäsche durch die Staatsanwaltschaft halte ich für etwas weit hergeholt, da die Quelle des Geldes ja eindeutig nachvollziehbar ist.


    Festgeld, oder ausschüttende ETF’s würden auch wieder eine KapSt- und KV-Pflicht auslösen, weil die Aktien ja erstmal veräußert werden müssten. Außerdem wäre die Verzinsung nicht der Rede wert. Hinzu kommt, dass ich im Depot den Zugang nicht auf die Ausschüttungen begrenzen könnte (bei der ETF Variante). Eine Stiftungsgründung halte ich für zu aufwändig und - mangels Wissen – für zu gefährlich. Aufwand und Nutzen würden vermutlich sowieso in keinem Verhältnis stehen.


    Was also tun?

    • Zeit gewinnen (bzw. -nutzen) für weitere Versuche, beim Kind ein Verständnis für die Situation (und sein Glück) zu schaffen. Der Geburtstag ist erst Ende des 3. Quartals – es ist also noch etwas Zeit. Meine Erfahrung zeigt, dass die Entwicklung von Kindern in Phasen verläuft und teilweise in 4 Wochen mehr passiert als in den 12 Monaten zuvor. Versuchen, dem Kind den Betrag, seine Herkunft, seinen aktuellen Wert und sein Potential (->exponentielles Wachstum!) zu vermitteln.
    • Die technischen Möglichkeiten ausloten zum Sperren des Zugangs und zu verhindern, dass das Depot permanent ‚sichtbar‘ ist (z.B. in einer Handy-App).
      • Zusätzliches Girokonto eröffnen (derzeit existiert das bei einer anderen Bank)
      • Umwandlung in Gemeinschaftsdepot + Gemeinschafts Extrakonto (wobei ich hier noch nicht weiß wie das mit der KapSt gehandhabt wird wenn ein Depotinhaber eine NV Bescheinigung hat und der andere nicht.
      • Beschränken des Internetbankings mit dem LogOn des Kindes auf das Girokonto. (sollte zumindest in der IOs App gehen – dort kann man die Konten einzeln auswählen). Mein LogOn würde Giro, Extra und Depot umfassen.
      • Dividenden plus einen kleineren monatlichen Betrag aus Veräußerungen (im Rahmen der NV-Bescheinigung) regelmäßig auf das Giro-Konto überweisen, damit das Kind sieht, wie die Aktien ein „Taschengeld“ abwerfen, ohne dass ihr Wert dabei reduziert wird.
      • Mit Enterbung drohen, wenn Mist gebaut wird ?

    Danke nochmal für Eure Meinungen. Auch wenn es die perfekte Lösung nicht zu geben scheint, gibt mir der Austausch hier zumindest die Bestätigung dass ich nicht völlig daneben liege oder irgendwas Wesentliches übersehe.


    Merci und einen schönen Abend zusammen!

    Danke Chris - d.h. Du würdest die Steuern dann auf einen Schlag zahlen und hinnehmen, dass das Kind selbst KV-pflichtig würde? (Ich habe weniger Bauchschmerzen wegen der Kosten als wegen des Aufwandes und der Bürokratie drumherum...)

    Liebe Community,


    ich bin in einer etwas merkwürdigen Situation und möchte Euch um Euren Rat bitten. Man kann diese Situation als ‚Luxusproblem‘ verstehen. Daher möchte ich von Anfang an klarstellen, dass mir hilfreiche, unterstützende Antworten wichtig sind.


    Seit ein paar Jahren habe ich ein Depot auf den Namen meines Kindes. Dort wurde Geld in Aktien angelegt, welches aus verschiedenen Quellen stammt (z.B. Geschenke von der Verwandtschaft). Die Aktien liegen im Mittelfeld der Risikobewertung – also nichts hochspekulatives, aber eben auch keine breitgestreuten ETF’s. Die Details behalte ich mal für mich – wichtig ist zu verstehen, dass ‚es bisher ganz gut gelaufen ist‘: Das Gesamtdepot ist 150% im Plus, der Gesamtbetrag ist 6-stellig. Es gibt eine Nichtveranlagungsbescheinigung, sodass eine Gewinnrealisierung in diesem Rahmen möglich war. So weit, so gut.


    Das Kind weiß bisher nichts von diesem Depot, wird aber Ende diesem Jahres 18 – und damit dann zwangsläufig von dem Depot erfahren. Jetzt kommt der schwierige Teil: Meine Frau und ich sind uns einig, dass Denkweise und Verhalten unseres (Einzel-) Kindes derzeit noch sehr pubertär sind. Im Vergleich zu Gleichaltrigen oder gar Jüngeren wirkt das Kind oft „verpeilt“, es ist in vielen Situationen komplett naiv, naturgemäß wenig lebenserfahren aber eben auch nicht willens, bestimmtes (Finanz-) Wissen aufzunehmen. Parallel dazu gibt’s permanent Selbstüberschätzungen. Beispiele erspare ich Euch – ich denke, wer Kinder durch die Pubertät gebracht hat, kann sich vorstellen was ich meine.


    Der Punkt ist, dass wir Sorgen haben, wenn dieser „Zustand“ gegen Ende des Jahres immer noch so sein sollte, und dem Kind dann, rechtlich betrachtet, ein sechsstelliger Betrag in die Hände fällt – zu dem es faktisch nichts selbst beigetragen hat. Die Sorge ist nicht nur, dass das Geld eventuell ungeschickt ausgegeben wird, sondern auch, dass der „plötzliche Reichtum“ dazu beiträgt, dass das Kind auch weiterhin keinerlei Gefühl für den Wert des Geldes (oder dem Wert der eigenen Arbeit) entwickelt.


    Das kann man jetzt sicher wunderbar kommentieren, unsere Erziehung in Frage stellen oder das Ganze als 'Luxusproblem' abtun. Ich möchte aber von Euch nicht wissen, was wir in den letzten Jahren hätten anders machen können. Es ist wie es ist.


    Bei einem Testament kann man bestimmen, dass Vermögen zwar an Minderjährige oder junge Erwachsene vererbt wird, diese aber vor dem Erreichen einer gewissen Altersgrenze nicht darüber verfügen können und das Ganze in der Zwischenzeit treuhänderisch verwaltet wird. Solche Konstellationen gab es in unserem Familienumfeld (inklusive Erbfall) und so steht es auch in unseren Testamenten.


    Mit dem Depot hingegen ist jetzt eine Situation entstanden, bei der uns keine Möglichkeiten bleiben, das Geld in irgendeiner Form zu ‚schützen‘. Wenn ich vor dem 18. Geburtstag das Depot durch Verkauf oder Aktienübertragung leermache (um das Geld temporär für das Kind woanders anzulegen), dann ist das rechtlich gesehen illegal, es würde die NV-Bescheinigung bei weitem überschreiten und das Kind müsste sich selbst krankenversichern – zumindest theoretisch. Nichts davon erscheint uns erstrebenswert.


    Habt Ihr eine Idee, wie wir sicherstellen können, dass


    1) das Kind entweder auch nach seinem 18. Geburtstag nichts von dem Depotvermögen erfährt (bis mindestens 25), oder

    2) wenn 1) unmöglich ist, es das Geld nur mit unserer Zustimmung ausgeben oder anderweitig investieren kann?


    Soweit ich weiß, verlieren wir mit dem Erreichen des 18. Lebensjahrs des Kindes automatisch den Zugriff auf das Depot. Man könnte dann zwar vermutlich im gegenseitigem Einvernehmen ein Gemeinschaftsdepot daraus machen - dies würde aber dennoch beiden Seiten den vollen Zugriff gestatten und außerdem natürlich eine Offenlegung durch uns erfordern.


    Abschließend möchte ich nochmal betonen, dass es uns natürlich nicht darum geht, dem Kind das Geld vorzuenthalten – im Gegenteil: Wir möchten, dass es erhalten bleibt, sich idealerweise noch weiter vermehrt und in 7-10 Jahren als „Startkapital“ für eine eigene Familie und/oder eine Selbstständigkeit zur Verfügung steht. Bis dahin soll das Kind den Wert von Geld (und der eigenen Arbeit) verstehen lernen – am besten ohne vom eigenen Vermögen Kenntnis zu haben.


    Wie stellen wir das an?

    Danke sehr für die offensichtlich fachkundige Hilfe! Es ist in der Tat so dass ich über der Bemessungsgrenze liege und damit die kostenlose Familienversicherung keine Option mehr wäre.


    Ich hätte aber noch eine Nachfrage zum Punkt 3:

    3. Im Fall der Arbeitslosigkeit bleibt Ihre Ehefrau pflichtversichert in der GKV. Erst wenn sie ihre Berufstätigkeit völlig aufgeben sollte, besteht ein Wahlrecht: Sie kann gkv-versichert bleiben zum sog. Hausfrauenbeitrag, der in etwa dem halben Höchstbeitrag entspricht. Alternativ dazu kann Ihre Frau auch als Hausfrau privat versichert werden.


    So lange sie jedoch arbeitet oder arbeitslos ist, bleibt sie in der GKV.


    Wie definiert sich hier das "Aufgeben der Berufstätigkeit"? Wäre das wenn man sich nicht mehr arbeitslos meldet, weil man nicht mehr die Absicht hat zu arbeiten, aber auch noch keine Rente bezieht? Quasi der Status eines 'Privatiers'? Oder definiert sich das Aufgeben der Berufstätigkeit anders? (Sorry für eventuell die dumme Frage - wir hatten bisher das Glück nie in eine Arbeitslosigkeit zu geraten und sind vom Status der freiwilligen Aufgabe der Berufstätigkeit ebenfalls weit entfernt). Es ging mir primär darum, zu verstehen, was im Falle einer Arbeitslosigkeit passieren würde.


    Danke und Gruß,

    Guten Abend zusammen,


    ich, männlich, bin seit 20+ Jahren PKV versichert, seit 15+ Jahren unverheiratet in einer festen Beziehung. Wir sind beide berufstätig und es gibt ein gemeinsames Kind (2003). Meine Lebensgefährtin und das Kind sind beide in der GKV pflichtversichert.


    Aus verschiedenen Gründen denken wir nun doch mal über eine Heirat nach. Allerdings bin ich nicht sicher, welche eventuellen Verpflichtungen hinsichtlich der PKV auf mich zukommen:


    Mein Verständnis ist, dass ich zumindest mein Kind sofort nach der Heirat mit in die PKV nehmen müsste. Die Pflicht erstreckt sich bis zum Ende der Ausbildung (auch Studium). Danach muss sich mein Kind selbst versichern und hat die Wahl (je nach Einkommen) zwischen PKV und GKV (falls das System zu dem Zeitpunkt dann noch so besteht). So weit, so gut.


    Welche Pflichten ergeben sich hinsichtlich meiner Lebensgefährtin (bzw. dann Frau)? Hier ist mein Verständnis, dass sie in GKV versichert bleiben kann solange sie arbeitet bzw. ein eigenes Einkommen hat. Irgendwo habe ich aber mal gehört oder gelesen, dass ich im Falle einer Arbeitslosigkeit meiner Frau sie dann auch privat krankenversichern muss. Falls dem so wäre, würden die Kosten hierfür natürlich erheblich über denen für mein Kind liegen.


    Leider habe ich im Internet (auch bei den Versicherungen) hier keine befriedigende Antwort gefunden. Kann mir jemand weiterhelfen? (gerne auch nur mit einem entsprechenden Link)


    Herzlichen Dank!
    Gruß, rjl324