Beiträge von CreepyJackalope

    Hallo zusammen!


    Folgendes Szenario:


    Meine Frau und ich haben Mitte 2016 geheiratet.
    Wir hatten vor der Heirat beide bei verschiedenen Finanzinstituten Freistellungsaufträge als Einzelpersonen abgegeben.


    Nach der Hochzeit haben wir nur noch gemeinsame Freistellungsaufträge gestellt.


    Von einem Finanzinstitut haben wir jetzt den Steuerbescheid für 2016 erhalten. Dort wurden für meine Frau die vollen 801 € Freibetrag in Anspruch genommen (entspricht dem von ihr vor der Heirat abgegebenen Freistellungsauftrag), der um 200 € höher liegt als der nach der Heirat gestellte gemeinsame Freistellungsauftrag.


    Die Bank sagt, dies sei korrekt, da bis zur Hochzeit bereits Kapitalerträge in Höhe von 801 € angefallen seien. Eine nachträgliche Änderung nach unten sei nicht möglich, auch nicht bei Heirat.
    Dies irritiert uns, da andere Finanzinstitute genau dies auf unsere neuen gemeinsamen Freistellungsaufträge hin getan haben.


    Gibt es rechtl. Festsetzungen hierzu?
    Werden von meiner Frau als Einzelperson erteilte Freistellungsaufträge nicht alleine schon aufgrund der Namensänderung nach der Hochzeit unwirksam?


    In Summe haben wir jetzt nämlich dadurch die 1602€ überschritten....


    Vielen Dank im Voraus.