Hallo
ich bin neu hier und habe eine Frage
Ich habe aus dem Internet einen Musterbrief genommen und an Die targobank geschrieben. Es ging sich um Bearbeitungsgebühren von zwei Krediten mit ein und der selben Kreditnummer der Citi Bank. Der Brief lautet wie folgt:
Betreff:
Kreditvertrag-Nr. 3105663235
Bearbeitungsgebühr
Sehr
geehrte Damen und Herren,
zu
oben bezeichneten Darlehensvertrag haben Sie mir für die
Kreditbearbeitung ein Entgelt in Höhe von.......und.......Euro
berechnet.
Die
Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die
Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern
im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Das hat der Bundesgerichtshof,
Urteile vom 13.05.2014, Aktenzeichen: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12
entschieden.
Sie
haben mir die Kreditbearbeitungsgebühren nach § 812 Abs. 1 Satz 1
1. Fall BGB zu erstatten. Außerdem haben Sie mir gemäß § 818 Abs.
1 BGB die Nutzungen herauszugeben. Nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshof ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte
über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend
herauszugeben haben (Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: XI ZR
79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen: XI ZR 212/10 m. w. N.).
Meine
Forderung auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren ist auch nicht
verjährt. Die kenntnisabhängige dreijährige Verjährung begann
erst Ende 2011 zu laufen. Davor war die Rechtslage unsicher und die
Klageerhebung unzumutbar (BGH, Urteile vom 28.10.2014, Az. XI
ZR 348/13 und XI
ZR 17/14).
Bitte
überweisen Sie also........ und......... Euro zuzüglich Zinsen in Höhe
von 5 Prozenpunkten über dem Basiszinssatz ab Zahlung der Gebühren
auf mein Konto mit der . Den
Eingang des Geldes erwarte ich bis spätestens drei Wochen nach
Zugang dieses Schreibens bei Ihnen.
Sollte
das Geld nicht fristgerecht eingehen, werde ich ohne weitere
Ankündigung einen Anwalt einschalten und gerichtliche Schritte
einleiten.
Für
Ihre Bemühungen: Vielen Dank bereits im Voraus!
Mit
freundlichen Grüßen
So und heute bekomme ich die Antwort:
wir haben Ihr schreiben zu
Rückerststattung von Bearbeitungsgebühren erhalten.
Die in den
letzten Monaten zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen des
Bundesgerichtshof betrafen die Verträge andere Kreditinstitute.
Wegen der abweichende Gestaltung unsere Kreditangebot sind diese
Entscheidungen zur Unzulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren
nicht unbedingt übertragbar. Dies haben einige Gerichte auch nach
den Entscheidungen im Mai 2014 noch so entschieden.
Ungeachtet
dessen erstatten wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht nicht verjährte Bearbeitungsgebühren, soweit nicht
bereits Leistungen erfolgt sind. Bitte habe sie Verständnis, dass
die Prüfung und Abwicklung wegen der erhöhten Zahl von Anfragen
aktuell einige Zeit dauert Sie müssen keine weiteren Maßnahmen
ergreifen, um eine etwaige Verjährung zu verhindern. Insbesondere
ist es nicht notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, einen
Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmamnnverfahren
einzuleiten.
MFG
Was soll ich nun von dem Brief halten?
Danke im Vorraus für die Hilfe