Beiträge von Regine

    Hallo


    ich bin neu hier und habe eine Frage


    Ich habe aus dem Internet einen Musterbrief genommen und an Die targobank geschrieben. Es ging sich um Bearbeitungsgebühren von zwei Krediten mit ein und der selben Kreditnummer der Citi Bank. Der Brief lautet wie folgt:



    Betreff:
    Kreditvertrag-Nr. 3105663235


    Bearbeitungsgebühr


    Sehr
    geehrte Damen und Herren,


    zu
    oben bezeichneten Darlehensvertrag haben Sie mir für die
    Kreditbearbeitung ein Entgelt in Höhe von.......und.......Euro
    berechnet.


    Die
    Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die
    Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern
    im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Das hat der Bundesgerichtshof,
    Urteile vom 13.05.2014, Aktenzeichen: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12
    entschieden.


    Sie
    haben mir die Kreditbearbeitungsgebühren nach § 812 Abs. 1 Satz 1
    1. Fall BGB zu erstatten. Außerdem haben Sie mir gemäß § 818 Abs.
    1 BGB die Nutzungen herauszugeben. Nach der Rechtsprechung des
    Bundesgerichtshof ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte
    über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend
    herauszugeben haben (Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: XI ZR
    79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen: XI ZR 212/10 m. w. N.).


    Meine
    Forderung auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren ist auch nicht
    verjährt. Die kenntnisabhängige dreijährige Verjährung begann
    erst Ende 2011 zu laufen. Davor war die Rechtslage unsicher und die
    Klageerhebung unzumutbar (BGH, Urteile vom 28.10.2014, Az. XI
    ZR 348/13 und XI
    ZR 17/14).


    Bitte
    überweisen Sie also........ und......... Euro zuzüglich Zinsen in Höhe
    von 5 Prozenpunkten über dem Basiszinssatz ab Zahlung der Gebühren
    auf mein Konto mit der . Den
    Eingang des Geldes erwarte ich bis spätestens drei Wochen nach
    Zugang dieses Schreibens bei Ihnen.


    Sollte
    das Geld nicht fristgerecht eingehen, werde ich ohne weitere
    Ankündigung einen Anwalt einschalten und gerichtliche Schritte
    einleiten.


    Für
    Ihre Bemühungen: Vielen Dank bereits im Voraus!


    Mit
    freundlichen Grüßen


    So und heute bekomme ich die Antwort:




    wir haben Ihr schreiben zu
    Rückerststattung von Bearbeitungsgebühren erhalten.
    Die in den
    letzten Monaten zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen des
    Bundesgerichtshof betrafen die Verträge andere Kreditinstitute.
    Wegen der abweichende Gestaltung unsere Kreditangebot sind diese
    Entscheidungen zur Unzulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren
    nicht unbedingt übertragbar. Dies haben einige Gerichte auch nach
    den Entscheidungen im Mai 2014 noch so entschieden.
    Ungeachtet
    dessen erstatten wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer
    Rechtspflicht nicht verjährte Bearbeitungsgebühren, soweit nicht
    bereits Leistungen erfolgt sind. Bitte habe sie Verständnis, dass
    die Prüfung und Abwicklung wegen der erhöhten Zahl von Anfragen
    aktuell einige Zeit dauert Sie müssen keine weiteren Maßnahmen
    ergreifen, um eine etwaige Verjährung zu verhindern. Insbesondere
    ist es nicht notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, einen
    Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmamnnverfahren
    einzuleiten.



    MFG


    Was soll ich nun von dem Brief halten?


    Danke im Vorraus für die Hilfe