Beiträge von Helga1509

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    von 2011 - 2015 war ich beim Finanzamt als Beamtin beschäftigt und privat Krankenversichert. In 2015 wurde ich wegen meiner Erkrankung entlassen und habe seit dem Leistungen vom Jobcenter (Harz4) erhalten (wegen Verbeamtung kein Anspruch auf Arbeitslosengeld). Bis heute hat das Jobcenter die Beiträge für die Krankenversicherung zum teil übernommen. Wegen meiner Erkrankung liegt mein Beitrag jetzt schon (ich bin 25 Jahre alt) bei über 500,- € im Monat. Letztes Jahr bin ich mit meinem Lebensgefährten zusammen gezogen. Das Jobcenter hat ein Probejahr bewilligt und weiter die Kosten übernommen. Dieses Probejahr endet nun Anfang April. Mein Lebensgefährte ist seit einem Jahr Selbständig. Er betreibt eine Fahrzeuglackiererei. Leider ist es uns nicht möglich von dem noch schmalen Gewinn diese hohen Krankenversicherungsbeiträge zu bezahlen. Er selbst ist weiterhin in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Weitere Unterstützung vom Jobcenter könnten wir beantragen was allerdings kaum umsetzbar wäre, da jede noch so kleine Ausgabe erst vom Jobcenter genehmigt werden müsste und dies bei einem Betrieb wie einer Lackiererei kaum zu Händeln ist.


    Des Weiteren bin ich in dem besitz einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die seit knapp 2 Jahren die Leistungen verweigert und mit der ich nun vor Gericht stehe.


    Jetzt bleibt also die Frage offen was kann ich tun um zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.


    Wie aus Ihrem Beitrag hervor geht wäre natürlich die Nächstliegende Möglichkeit das ich mich bei meinem Lebensgefährten in der Firma anstellen lasse.


    Das Problem ist nur das ich wegen meiner Krankheit nicht in der Lage wäre mehr als 3 Stunden täglich dort zu Arbeiten und die Sorge das ich meine Position in dem Rechtsstreit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung noch schlechter stelle.


    Ebenso stellt sich die Frage wie lange ich Angestellt sein muss damit ich auch in der GKV bleiben kann und nicht wieder in die PKV wechseln muss.


    Für einen Rat wäre ich Ihnen sehr dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen