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Ich habe inzwischen beim Bürgertelefon des Gesundheitsministeriums und bei einer GKV angerufen:
Beide sagen übereinstimmend, dass die Anwartschaft bei einer PKV nicht als Vollversicherung gilt und man daher mit dieser reinen Anwartschaft die obligatorische Anschlussversicherung nicht verhindern kann.
Beide sagten jedoch, dass sie das nicht schriftlich formulieren, da es sich nicht um eine "Spezialregelung" handelt, sondern vom Gesetzgeber so vorgegeben sei - es müsse der Beleg für eine "bestehende Vollversicherung" vorliegen, wenn man die obligatorische Anschlussversicherung vermeiden wolle, nicht nur die - wenn auch per Dokument belegbare - Möglichkeit, sich wieder vollversichern zu lassen.