Beiträge von Etzel1962

    update:
    Ich habe inzwischen beim Bürgertelefon des Gesundheitsministeriums und bei einer GKV angerufen:
    Beide sagen übereinstimmend, dass die Anwartschaft bei einer PKV nicht als Vollversicherung gilt und man daher mit dieser reinen Anwartschaft die obligatorische Anschlussversicherung nicht verhindern kann.


    Beide sagten jedoch, dass sie das nicht schriftlich formulieren, da es sich nicht um eine "Spezialregelung" handelt, sondern vom Gesetzgeber so vorgegeben sei - es müsse der Beleg für eine "bestehende Vollversicherung" vorliegen, wenn man die obligatorische Anschlussversicherung vermeiden wolle, nicht nur die - wenn auch per Dokument belegbare - Möglichkeit, sich wieder vollversichern zu lassen.

    Noch ein Hinweis - vermutlich Ihnen allen bekannt; ich erwähne es trotzdem:


    Wenn es um die Kalkulation möglichen "Sparpotentials" beim Thema "PKV vs. GKV" geht, sollte man bei den Gesprächen mit den GKV immer ALLE möglichen Geldeingänge aufführen.
    In meinem Fall zum Beispiel die (Einmal)auszahlungen aus der 2. und 3. Säule der CH-Altersvorsorge sowie die (Einmal)auszahlungen möglicher D-Betriebsrenten des Partners. Diese werden voll verabgabt bei Menschen, die freiwillig in der GKV sind, interessieren die PKV hingegen nicht.

    muc:
    Danke nochmals für die ausführliche Erläuterung und das Aufzeigen der zeitlichen Entwicklung der Details.


    Ablauf, Hintergründe und somit Sinn und Zweck des Vorgehens des Gesetzgebers sind mir inzwischen hinreichend klar.
    Bevor ich mich durch verschiedene GKV telefoniere, wollte ich nur nochmals sichergehen, dass ich alle Aspekte berücksichtige, und dazu gehört bei mir eben das Alter (55. Geburtstag Juli 2017) als besonders kritischer Punkt.


    Das mann ab 55jährig nicht mehr GKV-pflichtig werden kann, interpretiere ich so, dass man 54jährig noch GKV-pflichtig werden kann und somit, auch wenn die Situation erst mit 55 Jahren oder später eintritt, auch in die obligatorische Anschlussversicherung kommen würde. Ist das korrekt?


    Ich möchte bei meinen Gesprächen mit den GKV eben nicht zu sehr auf diesem Thema herumreiten.

    @alle:
    Ich fürchte, ich habe vor lauter Berücksichtigen aller Details gerade einen "Knick" im Denken:
    Wenn ich z. B. ab Juni 2017 ein unbefristetes Anstellungsverhältnis eingehe und das nach drei Monaten kündige, wäre ich bei Kündigung (= Eintritt der obligatorischen Anschlussversicherung) 55 Jahre alt - bei diesem Konstrukt wäre das doch aber irrelevant, oder mache ich da (wieder) einen Fehler?

    Michael1964:
    Ja, ich werde berichten, sobald ich etwas Verlässliches in den Händen habe. Danke für den Hinweis aus der Verbraucherzentrale. Welche Zentrale war das denn genau?


    @alle:
    Ich bin noch auf diesen Austausch gestossen bei meinen Recherchen - ich weiss nicht, wie vertrauenswürdig dieser Blog ist, aber im Eintrag vom 23.05.2014, 11:21:49 Uhr, ist die Anwartschaft in der PKV erwähnt als eine "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" als Ausschlusskriterium für die obligatorische Anschlussversicherung.
    http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/forum/Obligatorische-Anschlussversicherung-Neue-Hintertür-für-GKV-Rückkehrer-f_40600.html


    Das passt zu dem Hinweis von Oekonom.

    @Oekonom:
    Danke für die ausführliche Erläuterung! Schriftlichkeit ist ein Muss bei diesem Thema, das ist klar.
    Was mir aber noch nicht ganz verstäöndlich ist: Ist es für die GKV tatsächlich klar ersichtlich, ob ich eine Anwartschaft habe?


    Aufgabe der Selbstständigkeit wäre für mich problemlos möglich für einen Zeitraum; zumindest daran sollte es also nicht scheitern...

    @alle: Vielen Dank für die unterstützenden Informationen! Ich werde mich also umgehend mit der GKV meiner Wahl in Verbindung setzen.
    Ich habe 7 Jahre in Mexiko und 13 Jahre in der Schweiz gelebt - nicht nur "gefühlt" war in beiden Ländern die KV-Situation doch deutlich überschaubarer...


    Oekonom: Das liest sich nicht gut - schädlich im Hinblick auf was? Im Hinblick auf die Bereitschaft der GKV, mich anschlusszuversichern? Die GKV müsste das ja nicht zwingend erfahren, oder doch?

    Ltotheeon: Das war auch meine Meinung - aber "muc" schreibt:
    "Hier sollten Sie mit der Kasse sprechen, wie lange Sie Pflichtmitglied sein müssen, um dann freiwilliges Mitglied bleiben zu können. Die Rechtslage ist hier leider interpretationsfähig..."

    Gelten also ggf. je nach Kasse unterschiedliche Auslegungen der "obiigatorischen Anschlussversicherung"? Das kann doch eigentlich nicht sein, oder?


    Danke und Gruss,


    etzel1962

    muc:
    Dann hatte ich das anscheinend in der Tat nicht richtig verstanden...


    Für die Rückkehr in die GKV bleibt mir also der Weg über ein Anstellungsverhältnis, das noch vor Juli 2017 (= mein 55. Geburtstag) beginnt.
    Wenn ich dieses kündige, kann ich freiwillig in der GKV bleiben - sollte ich jedoch wieder in "meine" PKV zurückwechseln, ist mri der nochmalige Rückweg in die GKV versperrt.


    Ist das so korrekt?


    Danke und Grüsse,


    etzel1962

    Weil ich mit dem o.g. Vorgehen innerhalb der letzten 5 Jahre vor meinem 55. Geburtstag eine gewisse Zeitspanne (= sogar mehr als einen Tag) GKV-pflichtversichert wäre.
    Damit würde ich diese Voraussetzung, die in diesem Forum mehrfach genannt wurde, erfüllen, wenn ich mit 55 (oder älter) in die GKV zurückwollte.


    Es geht ja, wenn ich richtig verstanden habe, nicht darum, "irgendwann mal" in der GKV gewesen zu sein, sondern um den Zeitraum von 5 Jahren vor Vollendung des 55. Lebensjahres.

    54 Jahre alt, selbstständig, Wechsel in Anstellungsverhältnis für 1 Monat zwecks Versicherung GKV, danach zurück in PKV - Ziel: Wahlmöglichkeit auch nach 55. Geburtstag

    Ich möchte mir auch für die Zeit nach dem 55. Geburtstag (Juli 2017) eine Wahlmöglichkeit "PKV oder GKV" offenhalten. Ich bin seit 08/2011 als Selbstständige in der PKV.


    Meine Idee:
    Ein unbefristetes Anstellungsverhältnis eingehen (wäre möglich über Bekannte) zu ca. EUR 2.000/Monat = pflichtversichert bei der GKV. PKV-Anwartschaft anmelden.
    Kündigung des Anstellungsverhältnisses nach einem Monat, zurück in die Selbstständigkeit = Rückkehr zur PKV.


    Meine Überlegung:
    Sollten die PKV-Beiträge für meine finanzielle Situation in den kommenden Jahren zu hoch werden, Wechsel in die GKV als freiwillig Versicherter - wegen der GKV-Zeit in 2017 VOR dem 55. Geburtstag jederzeit möglich.


    Sind meine Idee/Überlegung korrekt und nach aktueller Gesetzeslage umsetzbar?


    Besten Dank im Voraus,


    Etzel1962