Beiträge von missostfriesland1

    Ich habe versucht die Bearbeitungsgebühr von 4 % unseres Kredites von 2006 zurück zufordern.Der erste Antrag wurde von der Bank abgelehnt mit der Begründung der Verjährung.Den zweiten Antrag hab ich nach der neuen Urteilsverkündung das die Frist auf 10 Jahre erhöht wurde gestellt.Jetzt bekam ich wieder eine Absage.Dieses Mal mit der Begründung das KFW Gelder nicht unter dieses Urteil fallen .Sie berufen sich auf §§491 ff und §491 Abs.2 Nr.5 BGB Palant Kommentar zum BGB;§491 Rn.17 . Was soll ich jetzt machen ?Ed geht um eine Kreditsumme in Höhe von 28000 ,- €