Ich hatte zudiesem Thema auch bei Flatex nachgefragt, aber bei meiner Antwort von Flatex war nicht die Rede davon, dass anfallende Strafzinsen bei Sparplanausführungen zurückerstattet würden.
Im Folgenden dokumentiere ich meine Anfrage und die Antwort von Flatex.
Meine Anfrage:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne einen ETF-Sparplan einrichten und frage mich, ob in diesem Fall das von mir angelegte Geld von den neu eingeführten Strafzinsen betroffen sein könnte. Wird bei der Ausführung des Sparplans das Geld von meinem Referenzkonto abgebucht und direkt in Fondsanteile angelegt oder landet es zunächst auf dem flatex-Verrechnungskonto und wird dort mit 0,4% Strafzinsen belegt?
Mit freundlichen Grüßen
XXX"
Antwort von Flatex:
"Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht, gerne möchten wir darauf eingehen.
Bei Sparplaneinzügen zu Lasten des Referenzkontos wird versucht, die Valuta der Sparplanausführung und die des Lastschrifteinzuges auf den gleichen Tag zu legen.
Es kann hier jedoch zu Differenzen kommen. In solchen Fällen würden dann ebenfalls Negativzinsen berechnet werden.
Bei weiteren Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
XXX"