Beiträge von Daniel.K





    @kqp


    wenn Sie sich mit der RSV auch auskennen wäre ich da für einen Kommentar dankbar.

    @Daniel.K (S. 252)


    Wo haben Sie gelesen, dass Ansprüche aus Verträgen aus 2005 verjährt sind? Hier im Forum mit Sicherheit nicht. Dies ist auch definitiv falsch. Auch Ansprüche aus Verträgen aus 2005 verjähren erst am 31.12.2014, falls die Bearbeitungsgebühr in 2005 mit der 1. Kreditrate gezahlt wurde.




    @kqp



    Hier geht es nicht um die BG sondern um die RSV!!! Bitte erst den Link der von @Michael H. reingestellt hat, anschauen und dann kommentieren :cursing:http://www.vertragswertcheck.de/index.php/rsv-widerruf , falls Sie Beiträge von mir beachtet hätten wäre es erst nicht zu solch einen Beitrag ihrerseits gekommen. Doch da dieser Text Doch Achtung: An Neujahr kann es bereits zu spät sein (finden Sie im Link) beinhaltet war (ist) stellte ich meine Frage! Wie man sieht mit Fragezeichen (?) auf (S. 252) die ja laut ihrer Meinung definitiv falsch sei. Bin etwas verärgert durch solche halb gelesenen und Kommentierten Beiträge wie von ihnen.


    Schönen Abend noch!


    Mfg
    Daniel K.





    Ich weis es nervt, aber schreib die Bank nochmals an und verlange nach einer Mathematisch korrekten Berechnung der Zinsen auf die BG, da für den Endverbraucher ersichtlich dargestellt werden muss aus welchen Teilen sich der Betrag errechnet.

    Ich habe den Sachverhalt schon verstanden. "Erbsenzählerisch" sind aber Zinsen (die Sollzinsen) und Nutzungen die 5% über Basiszinssatz, weil ja die Bank in der Zeit mit "Deinem" Geld gearbeitet hat. Mir ging es nur darum, die Begrifflichkeiten genau darzustellen. :D




    sorry für das Erbsenzählerisch :D so ist es für andere hier im Forum auch leichter zu verstehen.





    Die 5% sind vom BGH veranschlagt worden für die besagten Nutzungen. Fallen die Sollzinsen mit rein berechnet sich der Betrag von Sollzins auf die BG + 5% Nutzungsentschädigung auf die BG für die Laufzeit des Kredits, ausschlaggebend für die Berechnung ist Tag der Wertstellung der ersten Rate (siehe Kontoauszug) und Tag der letzten Wertstellung der letzten Rate.

    Daniel: Die Nutzungen sind aber meiner Meinung nach nicht die von Dir erwähnten Sollzinsen, sondern die "5% über Basiszinssatz", oder sehe ich das falsch?




    @Jagi


    Ja das ist richtig, die BG wurde aber in den meisten fällen (85%) auf den Nettobetrag mit der Versicherung berechnet. Die Sollzinsen dürfen aber nur auf den Betrag berechnet werden den du von der Bank erhalten hast.


    Bsp.:


    6000,00€ Netto
    1048,00€ Versicherung
    3% 211,44€ Bearbeitungsgebühr
    = 7259,44€
    12,99% 943,00€
    = 8202,44€ Rückzahlungsbetrag


    In diesen Bsp. siehst du das die Zinsen auf die Summe von 7259,44€ berechnet wurde. Und das ist nicht korrekt, daraus hat die Bank Nutzungen erwirtschaftet. Wären die 3% (BG) separat aufgeführt könnte man die Sollzinsen natürlich nicht mit anrechnen. Es würde auch ein geringerer Rückzahlungsbetrag enstehen.

    Und wenn die Bank den Einwand bringt das die Rechnung nicht stimmt aus ihrer Sicht, ist sie verpflichtet eine Rechnung gegen zu stellen die Mathematisch korrekt dargestellt ist. Und wenn dem so ist, ist dann halt so.





    https://www.youtube.com/watch?v=rDckcql-Itg


    !!!Link zum Youtubevideo der Verbraucherzentrale!!!!


    Bitte Anschauen wer es noch nicht gesehen hat, ist sehr informativ


    https://www.youtube.com/watch?v=rDckcql-Itg

    Und wenn die Bank den Einwand bringt das die Rechnung nicht stimmt aus ihrer Sicht, ist sie verpflichtet eine Rechnung gegen zu stellen die Mathematisch korrekt dargestellt ist. Und wenn dem so ist, ist dann halt so.





    https://www.youtube.com/watch?v=rDckcql-Itg


    https://www.youtube.com/watch?v=rDckcql-Itg

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    Und wenn die Bank den Einwand bringt das die Rechnung nicht stimmt aus ihrer Sicht, ist sie verpflichtet eine Rechnung gegen zu stellen die Mathematisch korrekt dargestellt ist. Und wenn dem so ist, ist dann halt so.

    Aber bitte nicht verpauschalieren. Ich habe bei 6 von 6 Verträgen keinen Einzigen, in der die BG im Nennbetrag enthalten ist. Somit habe ich natürlich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Sollzinsen.





    6000,00€ Netto
    1048,00€ Versicherung
    3% 211,44€ Bearbeitungsgebühr
    = 7259,44€
    12,99% 943,00€
    = 8202,44€ Rückzahlungsbetrag


    Als Sollzinsen bezeichnet man aus der Sicht der Bank die Zinsen, die der Kreditnehmer für einen erhaltenen Kredit zahlen muss.


    Danke für deinen Kommentar Marcus, entschuldige bitte. Ich verpauschalisiere hier nicht..... Ich persönlich kenne niemanden der auf ein Kredit o.ä. keine Zinsen Zahlt. Die 12,99% bekommt man nicht vom geliehenen Geld sondern die 12,99% werden über die Laufzeit des Kredits auf die Bearbeitungsgebühr berechnet. Die Bank hat schließlich mit den BG gearbeitet! Was ja nicht funktionieren kann wenn das BGB eingehalten worden wäre. Von daher ist die Sache legitim und wird sogar von der Verbraucherzentrale wärmstens empfohlen :)


    Mfg


    Daniel




    Hast du ein Einschreiben (Einwurf) oder Einschreiben mit Rückschein mit Eingangsstempel und Unterschrift hast brauchst du keine Erinnerungen mehr an die Bank setzen. Wenn die Bank über der Fristsetzung ist, steht dir der Weg frei gleich zum Anwalt zu gehen um das Mahnverfahren einzuleiten. Wenn du noch einen seriösen Anwalt hast macht er das ohne von dir Vorkasse zu nehmen. Kosten holt er sich auf direkten Weg von der Bank.

    hallo Leute! Targo schickt mindestens die Musterbrueffe. Hat schon jemand eine Antwort von Deutsche Bank bekommen?




    Hi,


    nein. Aber seit gestern ist der Mahnbescheid zur Deutschen Bank unterwegs. Da meine Fristsetzung seit 1,5 Wochen seitens der Bank überschritten ist. Somit muss die Bank auch Anwalts und andere diesbezüglich anfallenden Kosten Tragen. Deshalb immer Fristen einhalten. Da kann die Bank sich rausreden wie sie möchte, zumindest ein Standard schreiben hätte die Mahnung für die Bank gehindert. Somit ist die Mahnung schon eine Hemmende Wirkung.