Beiträge von Daniel.K

    Juhuuu, dienstag ist wirklich Zahltag, heute vormittag Termin beim Anwalt ausgemacht (am freitag ), heute Nachmittag 3500 euro auf dem Konto! Natürlich ohne Zinsen.Unglaublich, hätte ich nicht gedacht. Jetzt die Frage, soll ich mit den Zinsen trotzdem zum Anwalt oder erstmal extra schreiben an die Santander schicken? Wegen Targo muss ich sowieso, von denen habe ich nicht ml standart Brief bekommen. Wie ist es denn so , habe heute erst erinnerungsschreiben per mail an Santander und Targo geschickt. Wieder mit Frist bis zum 8en. Darf ich jetzt zum Anwalt gehen? oder muss ich die Frist erstmal abwarten? Wäre dankbar für eine Antwort
    wünsche euch auch allen Erfolg! Tolles Gefühl!




    Wenn du den passus in deinem Anschreiben an deine Bank drin stehen hattest


    " Außerdem haben Sie mir gemäß § 818 Abs. 1 BGB die Nutzungen herauszugeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend herauszugeben haben(Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: XI ZR 79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen: XI ZR 212/10 m. w. N.).


    brauchst du die Bank nicht mehr anschreiben. Geh zu deinen Anwalt und er soll das Mahnverfahren einleiten. Das heist er möchte von der Bank die Sollzinsen + Nutzungsentschädigung 5% von der Bearbeitungsgebühr für die laufzeit des Kredites zurückholen. Beginn der Rechnung ist der Tag (Wertstellung) wo die erste Rate von dem Kredit o.ä. abgebucht oder überwiesen wurde bis zu dem Tag wo die letzte Rate gezahlt wurde. Für diesen Zeitraum werden die Zinsen auf die Bearbeitungsgebühr gerechnet, natürlich werden die Zinsen von der BG berechnet. Bei 3500 Euro bekommst ca die gleiche Menge wenn nicht noch mehr raus!!!!!


    Mfg


    Daniel

    Auch bereits getilgte Kredite fallen darunter. Also die Sparkasse mal "nett" darauf hinweisen !!!!!!!!!!!!!!!






    @ Katrin


    Also die Sache mit der Zweitschrift ist ja bis jetzt der Höhepunkt von allem was ich hier gelesen habe.................... Und dann noch 30€ dafür verlangen. Lasst euch bitte nicht so ein Zeug ans Knie reden. Aber es ist gut das du einen Anwalt eingeschaltet hast.

    Dat typische Bla-bla-bla - Schreiben. Dünnpfiff, eben. Da ist nix mit " Kulanz " und " ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.. ". Die haben - lt. BGH - zu zahlen. Klappe zu, Affe tot! Du solltest dich beeilen... in 25 Tagen ist Weihnachten, in 31 Tagen und paar zerhackte Stunden dat Jahr zu Ende. Dann zünden die TARGOs und Konsorten ein Freudenfeuer an. Mit unseren Milliarden!





    Hallöchen beisammen,


    habe die erste BG erhalten von insgesamt 4 stück. Santander hat gezahlt aber ohne Sollzins und 5% Nutzungsentschädigung. Schreiben geht morgen raus mit Info wann Mahnbescheid raus geht vom Anwalt.

    Ich habe heute mit meiner Hausbank HypoVereinsbank telefoniert. Hier lief die Frist letzten Freitag ab. Nach 5 Wochen nix hören bekam ich am Freitag ein Schreiben (kein Standardbrief) wo mir mitgeteilt wird dass meine Forderungen eingegangen sind - ich mich aber noch gedulden müsse.


    Nun hab ich heute unter der Durchwahl angerufen - da war eine sehr nette Dame die mir meine Fragen beantwortete, aber nicht sagen kann wann das geforderte Geld überwiesen wird. Sie riet mir sogar einen Anwalt einzuschalten, damit dann per Mahnbescheid die Verjährung gehemmt wird. Meine Frage, warum Sie denn nicht den Verzicht auf Einrede auf Verjährung in Ihr Schreiben an mich eingefügt hat (den ich will meine Hausbank ja nicht verklagen) meinte Sie nur, dass sie auch noch nicht wisse was die Leitung für eine Strategie fahren will. Also, hier sieht man ganz deutlich, dass nicht mal die Mitarbeiter wissen, wie sie verfahren sollen. Ich soll mich bei ihr am Donnerstag nochmal melden.






    Hallo,


    auch wenn es deine Hausbank ist können die Froh sein dich ihren Kunden nennen zu dürfen. Schließlich verdienen die ihr Geld an dir. Ich habe heute das Mahnverfahren mit meinen Anwalt eingeleitet und basta. Die Bank weis ganz genau das sie falsch lag hat mit der BG, die normalen Kosten für den Aufwand der Bearbeitung ist in den Zinsen eingerechnet. Und darf nicht mit einer extra Gebühr nochmal gefordert werden. Steht im BGB, und das hat vor der Bank ihren eigenen erfundenen schreiben Gültigkeit. Die Nette Dame hat dir wirklich einen guten Rat gegeben mit dem Mahnverfahren. Ich kann dir auch nur den Tipp geben so zu verfahren. Und wenn die Bank vorher schon angeschrieben hast mit Fristsetzung und die haben sich nach der Frist gemeldet muss sogar die Bank die anfallenden Extra Kosten tragen (Anwalt, Mahnverfahren und wenn es soweit kommt noch die Gerichtskosten). Also du siehst die Eierköpfe in der Führungsriege selbst sollten das wissen. Versuchen deshalb die Verjährung mit sinnlosen Antwortschreiben die Zeit auszusitzen. Und zum 31.12.21014 um 23:59:59 freuen die sich ein Ei ab. Ich kann nur sagen Handelt und hemmt die Frist, egal was die schreiben.

    Habe am 29.10.2014 , das Schreiben versendet, dann Eingangsbestätigung zweimal, Frist abgelaufen am 19.11.14 , hab es dann zum Anwalt gegeben, jetzt läuft die Frist am 05.12.2014 ab, dann Klage. Bisher noch keine Reaktion....;)





    Hallo,


    war heute beim Anwalt. Es ging um die von mir oben genannten 2 Einträge Santander und Targobank wo ich das Antwortschreiben erhalten habe. Wir lassen das jetzt noch bis 12.12.2014 und erwarten den Geldeingang. Ist er bis dahin nicht Eingegangen eröffnet er das Mahnverfahren. Dann ging es noch um die Norisbank (jetzt Team Bank) und die Deutsche Bank. Hier ist die von mir gesetzte Frist schon eine Woche drüber, hier eröffnet er sofort das Mahnverfahren. Brauchte keine Vorkasse leisten, er holt sich das Geld direkt von der Bank. Kommt keine Antwort geht es auf direkten Weg zur Klage.


    Mfg


    Daniel

    Hallo,


    folgendes Problem.


    zum 01.12.2004 war die erste Rate für einen Kredit fällig. So, morgen ist der 01.12.2014 :cursing: 10 Jahre. Dazu habe ich morgen einen Termin bei einen Anwalt. Hier geht es um 435,19€ . Ein Fax ist doch rechtlich gesehen vor Gericht verwertbar. Das wäre die schnellste alternative das Schreiben auf Erstattung zur Norisbank zu bekommen.


    Kann mir kurz jemand ein Rat geben


    Danke

    @diddelfloh


    Das berechnet sich aus der Bearbeitungsgebühr, den Zinsen die darauf berechnet wurden ( Sollzins = Basiszinssatz) und die Nutzungsentschädigung.


    Machen wir noch ein Beispiel.......


    Sollzins = 14,99%
    Zinsen für Nutzungsentschädigung = 5%
    Bearbeitungsgebühr = 554,12€
    Laufzeit = 36 Monate
    k=Kapital (554,12€
    )m=Monate
    p=Prozent


    Zinsen=k*m*p
    100*12


    Berechnung Sollzins


    Zinsen=554,12€*36*14,99%
    1200


    Zinsen=299.025,31
    1200
    Zinsen=249,19€


    Das sind die Sollzinsen die auf die Bearbeitungsgebühr angefallen sind.Berechnung Nutzungsentschädigung von 5%


    Bearbeitungsgebühr+angefallener Sollzins auf die Bearbeitungsgebühr
    554,12€+249,19€=803,31€ (jetzt = k)


    Zinsen=k*m*p
    100*12
    Zinsen=803,31*36*5%
    1200


    Zinsen=120,49€


    Zinsen Nutzungsentschädigung+Zinsen Sollzins + Bearbeitungsgebühr = Lachende Diddelfloh :thumbup:


    120,49€+249,19€+554,12€=923,80€


    Das sind 59,985% = 60% von der Bearbeitungsgebühr..................


    Ich hoffe das ich dir helfen konnte


    PS.: Bearbeitungsgebühr+Ergebnis Sollzins+Ergebnis Nutzungsentschädigungszins=Auszahlungsbetrag Im Notfall immer mehr berechnen, eventuell ist der bearbeiter nicht der hellste und winkt deine angegebene Summe durch :)

    Hi diddlfloh,


    ein Rechenbeispiel.


    k=Kapital (554,12€)
    m=Monate
    p=Prozent


    Zinsen=k*m*p
    100*12
    Musterbeispiel: WIeviel Zinsen erbringt ein Kapital von 554,12€ das bei einen Zinssatz von 4 % bei 36 Monaten.


    Zinsen=554,12*36*4%
    100*12 (=1200)


    Zinsen=79.793,28€
    1200


    Zinsen=66,4944€ = 66,49€


    Das wären die 4% Zinsen bei einer Laufzeit des Kredits bei 36 Monaten.


    Es gibt aber auch einfache Rechner dazu im Internet. Bearbeitungsgebührenrechner

    Hallo Zusammen,


    momentan warte ich noch auf 2 Antworten von versch. Banken.


    Habe Antwort erhalten von Targobank (Heute im Briefkasten) Fristsetzung bis Gestern den 28.11.2014. Santander Consumer am 21.11.2014 im Briefkasten gehabt Fristsetzung bis 26.11.2014. Ich hatte eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Folgendes habe ich den Banken geschrieben..........


    08.11.2014
    Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr für das Konto ...............................


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zu oben bezeichneten Darlehensvertrag haben Sie mir für die Bearbeitung ein Entgelt in Höhe von 200,27 EURO berechnet.


    Die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Das hat der Bundesgerichtshof, Urteile vom 13.05.2014, Aktenzeichen: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12 entschieden.


    Sie haben mir die Kreditbearbeitungsgebühren nach § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Fall BGB zu erstatten.Außerdem haben Sie mir gemäß § 818 Abs. 1 BGB die Nutzungen herauszugeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend herauszugeben haben(Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: XI ZR 79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen: XI ZR 212/10 m. w. N.).


    Meine Forderung auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren ist auch nicht verjährt. Die kenntnisabhängige dreijährige Verjährung begann erst Ende 2011 zu laufen. Davor war die Rechtslage unsicher und die Klageerhebung unzumutbar (BGH, Urteile vom 28.10.2014,Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).


    Bitte überweisen Sie also die Bearbeitungsgebühren zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab Zahlung der Gebühren auf das Konto mit der IBAN:


    Ktr.Nr.:.................... BLZ.:.................................


    Den Eingang des Geldes erwarte ich bis spätestens 26.11.2014. Sollte das Geld nicht fristgerecht eingehen, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten und gerichtliche Schritte einleiten.


    Für Ihre Bemühungen: Vielen Dank im Voraus!


    Mit freundlichen Grüßen


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    Antwort Santander:


    Ihre Finanzierung


    Sehr geehrter Kunde,


    Ihr Schreiben zum Thema Bearbeitungsgebühr haben wir erhalten!


    Wir werden ihnen die gem. BGH-Urteil vom 28.10.2014 zum jetzigen Zeitpunkt nicht verjährten Bearbeitungsgebühren aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatten. Die Erstattung erfolgt auf das bei uns hinterlegte bzw. von ihnen bekannte Konto.


    Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass die Erstattung aufgrund des hohen Anfrageaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Weitere Maßnahmen ihrerseits zur Unterbrechung der Verjährung sind nicht erforderlich und es besteht für Sie keinerlei Notwendigkeit, einen Anwalt, zu mandatieren, einen Mahnbescheid zu beantragen oder das Ombudsmannverfahren zu betreiben.


    Mit freundlichen Grüßen
    ihre Santander Consumer Bank


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    Antwort Targobank ehemals Citibank


    Ihre Anfrage zur Erstattung von Bearbeitungsgebühren für ihren Kredit


    Sehr geehrter Kunde,


    wir haben ihr Schreiben zur Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren erhalten.


    Die in den letzten Monaten zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betrafen die Verträge anderer Kreditinstitute. Wegen der abweichenden Gestaltung unseres Kreditangebots sind diese Entscheidungen zur Unzulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren nicht unbedingt übertragbar. dies haben einige Gerichte auch nach den Entscheidungen im Mai 2014 noch so entschieden.


    Ungeachtet dessen erstatten wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht verjährte Bearbeitungsgebühren, soweit nicht bereits Leistungen erfolgt sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Prüfung und Abwicklung wegen der erhöhten Zahl von Anfragen aktuell einige Zeit dauert. SIe müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen, um eine etwaige Verjährung zu verhindern. Insbesondere ist es nicht notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, einen Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmannverfahren einzuleiten.


    Mit freundlichen Grüßen


    ............................


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    Geld von den genannten Banken ist zwar noch nicht da, wobei ich mir bei der Santander keine Sorgen mache. Schreiben ist eindeutig (aber auch witzig zugleich :D )


    Ich werde aber bei der Targo Bank eine Nachfrist setzen und nochmal auf § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Fall BGB aufmerksam machen. Was beinhaltet das eine Bank keine extra Bearbeitungsgebühr beanspruchen darf, da kosten in Zinsen zu berechnen sind. Die BG wurde aber extra zuzüglich den Zinsen berechnet. Weiterhin verweise ich auf § 818 Abs. 1 BGB, was beinhaltet die Nutzungen herauszugeben. Und 5% Zinsen auf die Laufzeit der BG. Falls wieder solch eine schwammige Antwort kommt, gehts zum Anwalt.