Beiträge von Duky

    Hallo Duky,


    ich war bereits am vergangenen Dienstag beim RA -wegen der Ford Bank.Das Schreiben hat rechtlich überhaupt keine Relevanz und vor Gericht kein Bestand ,sagt der Anwalt.
    Also nimm dir am besten gleich einen Anwalt (Zeitnot bis 31.12.2014) und hemme so erst einmal die Verjährung.Auf dein neues Auto dürfte dies keinen Ausschlag geben ,da die Bank (und nicht der Hersteller o. Händler) in der Pflicht ist ,dir die Gebühren zurückerstten muss! Auch wenn es einer sog. Herstellerban (Ford) ist ,sollte dir daraus kein Nachteil enstehen.


    Mit Audi hat dies übrigens problemlos geklappt-da sieht man also: es geht,wenn man den Kunden halten will also doch!



    Vielen Dank für diese Antwort, jolleuser. Dann werde ich hier am Montag auch das Ombudsverfahren einleiten, sowie bei der Santander Bank.

    Juten Abend Zusammen,


    war bis eben auch stille und interessierte Mitleserin. Nun habe ick aber auch mal 'ne Frage:


    Die Fordbank schickte mir ein Schreiben, dass die Prüfung der Rückzahlung der BG länger dauert, wegen der Vielzahl der Fälle und mit dem Passus "...verzichten insoweit auf die Einrede der Verjährung". Das Schreiben ist zwar unterschrieben, aber vom "i.A. Sachbearbeiter" ohne Namen, den Kringel hätte ich auch hinbekommen.
    Ist das trotzdem rechtsgültig? Habe gelesen, dass immer ein Bevollmächtigter mit Namen unterzeichnen muss? Dann müsste ich ja bei denen weitere Schritte einleiten, was ich gern vermeiden würde, da mein neues Auto gerade gekauft wird und der Kredit zwar genehmigt, aber der Kauf noch nicht durch ist (Auto wird gerade gebaut).



    Wäre super, wenn ihr mir hierzu ne Info zukommen lassen würdet.


    Lieben Dank vorab