Hallo Duky,
ich war bereits am vergangenen Dienstag beim RA -wegen der Ford Bank.Das Schreiben hat rechtlich überhaupt keine Relevanz und vor Gericht kein Bestand ,sagt der Anwalt.
Also nimm dir am besten gleich einen Anwalt (Zeitnot bis 31.12.2014) und hemme so erst einmal die Verjährung.Auf dein neues Auto dürfte dies keinen Ausschlag geben ,da die Bank (und nicht der Hersteller o. Händler) in der Pflicht ist ,dir die Gebühren zurückerstten muss! Auch wenn es einer sog. Herstellerban (Ford) ist ,sollte dir daraus kein Nachteil enstehen.
Mit Audi hat dies übrigens problemlos geklappt-da sieht man also: es geht,wenn man den Kunden halten will also doch!
Vielen Dank für diese Antwort, jolleuser. Dann werde ich hier am Montag auch das Ombudsverfahren einleiten, sowie bei der Santander Bank.