Der Anspruch besteht gegen die ausführende Fluggesellschaft. Unproblematisch ist es wenn du alle Teilstrecken als "einen Flug" bei einer Airline gebucht hast. Sofern du also ein Ticket für die gesamte Reise von einer Airline hast, reicht es wenn du einfach die Buchungsnummer und die Flugnummern von allen Flügen angibst.
Beiträge von Lampedusa
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Hey JeanLB,
du hast Anspruch auf 600 Euro! Lass dich also nicht mit weniger abwimmeln. Mein Geheimtipp ist euflieger.de. Wird inzwischen sogar von Anwälten empfohlen (http://www.123recht.net/Flugau…densersatz-__a157801.html). Die Kundenbetreuung ist sehr gut und jeder Fall wird individuell bearbeitet und eingeklagt, sodass der ganze Vorgang sehr schnell geht. Ich meine das es auch einen Musterbrief auf der Seite gibt. evtl einfach mal googlen. Jedenfalls kansnt du natürlich erst selbst versuchen das Geld selbst zu bekommen. Wenn es nicht klappt kannst du es dann einfach zB an euflieger.de geben.
Viel Erfolg,
Jonas
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Wenn British Airways die ausführende Fluggesellschaft für die gesamte Strecke war (Danach hört es sich bei dir an), dann zählt auch die gesamte Distanz. Du hättest dann einen Anspruch auf 600 Euro. Schau dir mal EU Flieger an.
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Ich habe mit EU Flieger sehr gute Erfahrungen gemacht. Geht deutlich schneller als bei den bekannten Namen und die Betreuung war ebenfalls angenehm.