Eine entscheidende Frage lautet: Alt- oder Neuvertrag, wann abgeschlossen: Vor oder nach 1.1.2005
Im Fall eines Altvertrags, der spätestens am 31.12.2004 policiert war, ist die Einmalzahlung komplett steuerfrei, während bei Wahl der Rentenzahlung der sog. Ertragsanteil zu versteuern ist (unterstellt, die Police ist mind. 12 Jahre alt)
Bei Neuverträgen, die seit 1.1.2005 abgeschlossen wurden, besteht generell Steuerpflicht.
Zusatzfrage:
Ab welchem Termin ist die Police frühestens zuteilungsfähig, warum die Eile...?
Solltest Du einen Altvertrag haben, besteht das Kapitalwahlrecht (Rente oder Einmalzahlung), solange der Vertrag läuft, also bis mindestens drei Monate vor Ablauf/Zahltermin.
Obacht:
Lass Dich bitte bloß nicht zu einer voreiligen, übereilten Entscheidung drängen, die Du hinterher vielleicht bereuen könntest.
Warum "verlangt" die Versicherung plötzlich diese ultimative Entscheidung von Dir?
Was würde im schlimmsten Fall passieren, wenn Du die gesetzte Frist nicht einhältst?
Erst überlegen, dann handeln!
