Beiträge von Badener

    Natürlich kann man durchstreichen was man will. Die Bank wird den modifizierten Vertrag ablehnen und nach meiner Vermutung bei so einem Massengeschäft wie Bankkonten drückt die Bank dann gleich auf den Kündigen Knopf.

    Hier noch ein Update:


    Habe wie hier beschrieben zugestimmt (also den Passus "gilt

    auch für die Vergangenheit" gestrichen). Die einzige Folge war ein Anruf mit kurzer Diskussion. Keine Kündigung, nichts.


    Meine Kontoführungsgebühren wurden übrigens im betreffenden Zeitraum nicht erhöht wie ich festgestellt haben. Mir ging es hier aber ums Prinzip. Die Formulierung fand ich dennoch frech. Der Bankberater sagte der BGH hätte das so vorgegeben.


    Na ja, für mich erstmal erledigt.

    Hallo zusammen,


    meine Volksbank hat mich die Tage angeschrieben mit der Bitte Auf Grund des BGH Urteils dem aktuellen "Kontomodell" schriftlich zuzustimmen. Dies wäre für mich in Ordnung.


    Was mich an dem Schreiben stört ist der Satz "Dieses Einverständnis entfaltet seine Wirkung auch für die Vergangenheit, soweit Änderungen im bestehenden Kunden- und Kontoverhältnis auf der Zustimmungsfiktion der bisherigen AGB Klausel ... basieren."


    Das ist doch ein ganz billiger Trick oder was meint ihr dazu?


    Ich plane zuzustimmen aber den Passus mit der Vergangenheit zu streichen.


    Ja das mag sein. Dann bezahle ich eben mal eine Leistung selbst. Aber das Niveau der völlig außer Kontrolle geratenen PKV Beiträge wird die GKV nie erreichen. Und die GKV Beiträge ob pflichtig oder freiwillig orientieren sich immer am Einkommen.


    Nach 15 Jahren in der PKV traue ich denen keinen einzigen Meter mehr über den Weg. Niemals würde ich mich dazu nochmals bequatschen lassen. Auch rate ich Freunden und Bekannten die noch die Möglichkeit hätten sich privat zu versichern vehement davon ab. Von der Vermittlern werden Prämien und Mallorca Wochenenden versprochen. Unglaublich.

    Wenn man neben Rente und Betriebsrente nichts weiter hat (zumindest nichts Gewaltiges) und der Partner nicht gerade Pensionär ist, dann ist nicht viel zu befürchten.

    Vielen Dank.


    Der Hype der bei der Rückkehr in die GKV um die spätere Aufnahme oder Nichtaufnahme in die KvdR gemacht wird ist meiner Meinung nach völlig übetrieben. Bei vielen Rentnern stellt sich die Frage der Verbeitragung von Miet- und Kapitaleinkünften doch nicht weil sie solche schlicht nicht haben. Und selbst wenn ich jetzt 500 Euro Mieteinnahmen im Monat hätte dann würde darauf eben KV Beitrag anfallen so what.


    Für mich persönlich ging es darum weiter so wie bisher in der PKV (Tarifwechsel schon hinter mir aber eher zum Wohle des AXA Vertreters) und ab 65 dann 1000 Euro Monatsbeitrag, oder in der GKV mit Rente und Betriebsrente vielleicht 450 Euro nach heutigen Stand oder 500 nach Erhöhungen. Aber ganz bestimmt keine 1000 und Horrorbriefe jedes Jahr.

    Hallo.


    Bei ersten Lesen scheint es tatsächlich so, dass bei einem zeitnahen Wechsel in die gKV die Voraussetzungen für die KVdR später erfüllt wären.

    Hallo Herr Janders, ich bin vor 3 Jahren mit 50 aus der PKV zurück in die GKV gewechselt (pflichtig wegen unterschreiten der Jahresgrenze nach Jobwechsel). Ich frage mich aus Anlass Ihres Beitrages nochmals was so schlimm ist wenn man nicht in die KVdR kommt. Also bei mir reicht es sicher nicht von den Jahren her.


    Ich zahle dann als Rentner als freiwilig in der GKV Versicherter dennoch einen prozentualen Beitrag von der gesetzlichen Rente und der Betriebsrente. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge in nennenswertem Umfang stehen bei mir nicht an. Ich komme also lediglich nicht in den Genuss des reduzierten Beitrags (was nicht die Welt ist).


    Meine Frau ist nicht privat versichert.


    So lauern hier doch in der freiwilligen Versicherung der GKV keine weiteren Fallen oder?

    Dir sollte auch klar sein, dass Du, je nachdem wie lange Du dann privat warst, als Rentner nicht mehr in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) kommst.

    Hallo Chester, das wird ja öfters angeführt. Wenn ich aber im Alter "nur" eine gesetzliche Rente und vielleicht ein paar Euro Betriebsrente habe, ist das beitragstechnisch doch kaum von Belang.


    Die Frage stellt sich doch für die meisten nicht. Wenn ich Tausende Euro MIeteinnahmen oder andere hohe Einkünfte habe die zu verbeitragen sind als freiwilliges MItglied in der GKV habe ich in der Regel auch das Geld für die Beiträge der PKV übrig.


    Hier wird immer so getan als wäre die freiwillige GKV im Alter der Ruin.

    Hallo, ich habe eine Frage zum SF Rabatt, vielleicht hat ja einer der Experten eine Idee.


    Ich fahre seit 1996 (eigenverschuldet unfallfrei) diverse Firmenfahrzeuge im Außendienst und habe/hatte seit dem kein eigenes Fahrzeug mehr angemeldet. Jetzt möchte ich zum Sommer wieder ein eigenes KFZ anmelden.


    Was ist hier die beste Vorgehensweise? Ich möchte ja nicht mit einem Anfänger-Rabatt beginnen. Sollte ich bei verschiedenen Gesellschaften anfragen wie die das handhaben? Hat jemand eine andere Idee?


    Mein "Vetreter"antwortet ausweichend, er hat dazu keine Lust oder keine Ahnung.


    Freu mich über jeden Hinweis, Danke!

    Sehr geehrter Herr Gamper, vielen Dank für Ihre Worte. Sie können sich aber sicher sein, dass ich mich schon länger mit beiden Optionen (Verbleib PKV vs zurück in GKV) beschäftige und sicher nicht aus dem Bauch heraus entscheide. Ich habe auch schon gerechnet.


    Es ist so, dass ich freiwillig (ja, das gibt es, ich mache bei höher schneller weiter nicht mehr mit) von einem 70 T€ in einen 45 T€ Job wechsle weil er mir mehr Spaß macht. Dies geschieht mit einer mehrwöchigen ALG1 Pause. Der Jobwechsel steht so oder so an, unabhängig von der Krankenversicherungsfrage.


    Mein PKV Vertrag besteht seit 2001, 2 interne Tarifwechsel habe ich schon durch. Dennoch wird im Schnitt jedes Jahr um ca. 20 Euro, alle 5 Jahre um 50 oder einmal schon um 70 Euro erhöht (und nein hier glaube ich nicht dass sich diese Praxis ändert). Grob überschlagen liegt mein Tarif zur Zeit bei 510 und wenn ich in 15-17 Jahren in Rente gehe mit Sicherheit bei 950 Euro. Das ist meine persönliche "moderate" Berechung. Jetzt geht noch Beitragsentlastung im Alter und Beitrag für Lohnausfall ab, dann liegen wir immer noch bei sagen wir mal 700 Euro.


    Meine Rente wird maximal 2000 Euro plus 400 Euro Betriebsrente betragen. Steigt die GKV auf 20 % werde ich um die 480 Euro bezahlen. Aber sicher keine 700.


    Bei der GKV hat die Politik ein Auge drauf, das sind viel zu viele Versicherte. Die PKV wird weiter Lobbyismus betreiben und weiter schamlos erhöhen dürfen. Nach einem neuen Vorschlag wohl auch unterjährig "moderat".


    Ich vertraue der PKV einfach nicht mehr! Die Ehefrau meines Versicherungsagenten ist übrigens in der GKV.


    Auch bei meinem neuen niedrigeren Gehalt ist der "Break even" schnell erreicht. Würde ich bei 70 T€ bleiben oder gar Richtung 80T€ gehen, wären die Überlegungen andere.

    Ich lese gerade das von muc zitierte Urteil, darin heißt es:


    "Die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V wirkt jedenfalls nicht über das Ende des Versicherungspflichttatbestandes, für den die Befreiung ausgesprochen worden ist, hinaus, wenn dann Versicherungspflicht aufgrund eines ganz anderen Tatbestands eintritt. Fazit: Eine Versicherungsfreiheit infolge einer Befreiung auf Antrag kann als Ausnahme von der Versicherungspflicht immer nur eng begrenzt, und nur unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen angenommen werden."


    Das kann man auch so lesen: Neue Pflicht wegen Unterschreiten der Jahresgrenze tritt ein und hebt die vorherigen Befreiungen auf. Das heißt für mich: Pflichtig Dank gesunkenem Einkommen, später mögliches ALG1 ist dann wieder ein "neuer" Tatbestand.

    Meine Meinung:...die Beiträge werden vom Jobcenter übernommen. Du musst dich wieder bei der PKV versichern (evtl. Basistarif) und musst die Differenz evtl. tragen. Nach Ende von ALG1 dann wieder in der GKV.

    Hmm okay, eine Mitarbeiterin bei einer GKV sagte mir aber sinngemäß "wenn drin dann drin". Dann hake ich lieber nochmal bei der GKV selbst nach. Frag mich eh wo die damalige Befreiung gespeichert ist, es war ein mehr oder weniger handgeschriebenes Fax meiner damaligen GKV. Ob man darauf aktiv hinweisen muss .... keine Ahnung.

    Wo Sie dieses Zitat gelesen haben, weiß ich nicht.Es ist sachlich falsch.


    Hallo muc, es steht genau so im Finanztip Ratgeber, da habe ich es kopiert. Schauen Sie mal hier http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/

    ....wobei die Versicherungspflicht aus einem anderen Grund ohne weiteres wieder aufleben kann, nur halt nicht beim Bezug von Arbeitslosengeld.

    .. eben aber dann zum Beispiel mit einer neuen Stelle nach ALG1 Bezug mit entsprechend "pflichtigem" Verdienst. Was ist aber wenn der Job nicht passt und dann nach zum Beispiel einem Jahr wieder ALG1 folgt, ich aber zu Beginn ALG1 in der GKV bin?

    Guten Morgen, das hier ist ja wirklich ein tolles Forum, auch ich möchte mal meinen "Fall" hier einstellen. Ich bin Angestellter, 49 Jahre alt, zum 01.10.2001 hatte ich mich in die PKV "reinquatschen" lassen.


    Ich habe mich nun entschieden den Weg zurück zur GKV zu suchen, da ich der PKV nicht mehr traue. Mein aktueller Beitrag ist in Ordnung, aber für zukünftige Erhöhungen sehe ich schwarz.


    Zum 30.06.2017 bin ich meinen Job los, zu allen damit verbunden Ärgernissen könnte ich den Sachverhalt ja wenigstens zur Rückkehr nutzen. Bezüglich Anschlussbeschäftigung sieht es gut aus, ggf. zum 01.10.2017, eventuell auch schon früher. Das heißt ab 01.07. könnte ich einige Wochen ALG1 beziehen.


    Als ALG1 Bezieher würde ich ja sofort pflichtig. Ich hatte mich aber mal für 3 Monate in 2008 (im Anfall geistiger Umnachtung) auf Grund ALG1 Bezug befreien lassen, so dass dieser Rückweg wohl ausfällt.


    Im Ratgeber hier auf der Seite steht unter


    "1. Sie melden sich arbeitslos Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann sich ebenfalls wieder gesetzlich versichern (§5 Abs. 1.2 SGB V). Das gilt selbst für privat Versicherte, die sich in der Vergangenheit von ihrer Versicherungspflicht befreien ließen. Einzige Ausnahme sind Versicherte, die 55 Jahre oder älter sind und deshalb von der Versicherungspflicht ausgeschlossen sind. "


    Jetzt meine Fragen:


    1. Ginge die Rückkehr jetzt doch per ALG1 Bezug obwohl in 2008 eine Befreiung wegen ALG1 ausgesprochen wurde? Der FT Artikel verwirrt mich doch hier etwas.


    2. Wenn nein, bei meinem neuen Job gilt dann für mich die Grenze 52.200 Euro p.a. da seit 2001 in der PKV?
    3. Wie verhält es sich mit einem Firmenwagen, zählt der zum Jahresentgelt mit?
    4. Gilt für die GKV "wenn drin dann drin" auch dann wenn der neue Job nicht ist und nach einem Jahr wieder ALG1 droht?


    Freu mich über jede Antwort. Danke!