Guten Morgen, das hier ist ja wirklich ein tolles Forum, auch ich möchte mal meinen "Fall" hier einstellen. Ich bin Angestellter, 49 Jahre alt, zum 01.10.2001 hatte ich mich in die PKV "reinquatschen" lassen.
Ich habe mich nun entschieden den Weg zurück zur GKV zu suchen, da ich der PKV nicht mehr traue. Mein aktueller Beitrag ist in Ordnung, aber für zukünftige Erhöhungen sehe ich schwarz.
Zum 30.06.2017 bin ich meinen Job los, zu allen damit verbunden Ärgernissen könnte ich den Sachverhalt ja wenigstens zur Rückkehr nutzen. Bezüglich Anschlussbeschäftigung sieht es gut aus, ggf. zum 01.10.2017, eventuell auch schon früher. Das heißt ab 01.07. könnte ich einige Wochen ALG1 beziehen.
Als ALG1 Bezieher würde ich ja sofort pflichtig. Ich hatte mich aber mal für 3 Monate in 2008 (im Anfall geistiger Umnachtung) auf Grund ALG1 Bezug befreien lassen, so dass dieser Rückweg wohl ausfällt.
Im Ratgeber hier auf der Seite steht unter
"1. Sie melden sich arbeitslos Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann sich ebenfalls wieder gesetzlich versichern (§5 Abs. 1.2 SGB V). Das gilt selbst für privat Versicherte, die sich in der Vergangenheit von ihrer Versicherungspflicht befreien ließen. Einzige Ausnahme sind Versicherte, die 55 Jahre oder älter sind und deshalb von der Versicherungspflicht ausgeschlossen sind. "
Jetzt meine Fragen:
1. Ginge die Rückkehr jetzt doch per ALG1 Bezug obwohl in 2008 eine Befreiung wegen ALG1 ausgesprochen wurde? Der FT Artikel verwirrt mich doch hier etwas.
2. Wenn nein, bei meinem neuen Job gilt dann für mich die Grenze 52.200 Euro p.a. da seit 2001 in der PKV?
3. Wie verhält es sich mit einem Firmenwagen, zählt der zum Jahresentgelt mit?
4. Gilt für die GKV "wenn drin dann drin" auch dann wenn der neue Job nicht ist und nach einem Jahr wieder ALG1 droht?
Freu mich über jede Antwort. Danke!