Beiträge von Julischka68

    Im Februar letzten Jahres habe ich mit meinem Lebensgefährten zusammen ein schon mehrere Jahre altes Haus gekauft; im Grundbuch stehen wir beide zu 50%.
    Die Kosten für Handwerkerleistungen im Jahr (nur Lohn und Anfahrtskosten) iübersteigen den Betrag von 12.000 € locker. Dies sind vorrangig Klempnerarbeiten, Fensteraustausch, Türentausch, Arbeiten am Kamin / Schornstein, Dach etc. ... also "elementare" Dinge.


    Folgende Konstellation
    - In dem Haus herrscht (immer noch, Stand März 2017) mehr oder minder Baustelle. Nur das OG ist einigermaßen nutzbar, nachdem das Bad fertiggestellt ist.
    Die neue Küche wurde erst in der vergangenen Woche eingebaut.
    - Mein Partner wohnte bis April 2016 noch in seiner Mietwohnung und hat per 01.05. den 1. Wohnsitz an die neue Adresse verlegt
    - Ich habe eine Eigentumswohnung, in der ich noch gemeldet bin. Ich werde meinen 1. Wohnsitz erst nach Fertigstellung der Bauarbeiten verlegen.


    Fragen:
    - Können wir beide den Betrag von je 6.000 € für Handwerkerleistungen ansetzen, wenn die Rechnungen entsprechend auf die Eigentümergemeinschaft ausgestellt sind und den Gesamtbetrag von mind. 6.000 € "hergeben"?
    - Oder entfällt diese Möglichkeit für mich, da ich (noch nicht) an dieser Adresse gemeldet bin?
    - Muss irgendwie berücksichtigt werden, dass er erst ab dem 01.05.16 eingezogen ist?


    Herzlichen Dank für fachkundige Antworten!