Beiträge von Talent

    Liebe Freunde,



    eine Tante von mir hat damals bei der Dresdener Bank ein Sparbuch für mich eröffnet. Mittlerweile gehört die Dresdener Bank zur Commerzbank und das Konto ist dementsprechend mit umgezogen.
    Das konnte wurde Anfang der 90ziger eröffnet. Mittlerweile ist das Sparbuch unauffindbar. Der Kontostand beträgt +/- 35€.



    Gibt es irgendeinen Trick das ich das Geld kostengünstig auf ein anderes Konto (Ist mein einzigstes Konto bei der Commerzbank) verschieben kann. Ein neues Sparbuch auszustellen kostet ca 15-20€, da lohnt sich der Aufwand kaum für mich. (wegen freinehmen, hinfahren usw usf)



    Über Tipps uns Tricks würde ich mich freuen, vielen Dank.



    Liebe Grüße

    @Oekonom / Altsachse


    danke für eure Antwort. Da zb mein Broker in den Niederlanden sitzt, führt er keine Kapitalertragssteuer ab. Nachdem ich gestern den Beitrag verfasst hatte, bin ich noch beim Finanzamt reingesprungen. Die Sacharbeiterin dort meinte, das die NVB´s bei Rentnern auch rückwirkend genehmigen. Ich habe mir meine Unterlagen gegeben und bin ja nunmal gespannt.

    Hallo,


    weiß hier jemand von euch, ob ich eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-Bescheinigung) rückwirkend für das Jahr 2016 beantragen kann? ?(


    Zu den Hintergründen:


    Seit 9 Jahren arbeite ich in den Niderlanden (Wohnhaft in Deutschland) und zahle dort meine Einkommenssteuer sowie die Sozialabgaben. Mit dem Dieselskandal von VW Ende 2015 bin ich in den Aktienmarkt eingestiegen und kümmere mich seit 2016 nun selbst um meine finanzielle Angelegenheiten und spare erstmals in meinem Leben richtig Geld.
    Da ich wie erwähnt mein Einkommen in den Niederlanden versteuere, gilt für mich bei Kapitalerträgen der Grunfreibetrag.
    Da mein Geld europaweit dirvesifiziert ist, von Aktien über Sparverträge bishin zu p2p Krediten, und die Ausländischen Institute keine Kapitalertragssteuer abführen, will ich die NV-Bescheinigung haben. 2016 wurde mir telefonisch beim Finanzamt Borken mitgeteilt, das ich den NV-Bescheinigungsantrag erst stelle könne, wenn ich die Kapitalerträge aus 2016 kenne und in dem Antrag beziffern könne, diese könnte ich auch rückwirkend beantragen. Nun, ein halbes Jahr später, hat sich beim ausfüllen des Antrages noch eine Frage ergeben, die ich sofort telefonisch klären wollte und nun heißt es, das ich den Antrag NICHT rückwirkend stellen kann.


    Wenn jemand von euch etwas zu dem Thema weiß, wäre ich dankbar für Antworten :thumbup:


    Liebe Grüße


    Euer Talent <3