Beiträge von mindi100

    Hallo ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und habe eine Frage zum Thema:
    Herr Hermann Broecker schieb am 11.02.2017 "In der Tat ist der Streitwert beim Widerruf von Darlehen die Summe der Zins und Tilgungszahlungen an die Bank."
    Ist das immer so? Zu meinem Sachverhalt: Ich habe im Jahr 2013 mein Eigenheim verkauft und Vorfälligkeit an die Bank gezahlt. Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung habe ich den Darlehnsvertrag per Anwalt widerrufen. Nach langem Schriftwechsel erfolgte Klageerhebung, im Oktober 2016 einigten wir uns auf einen Vergleich (Zahlung eines Betrages X und 1/3 zu 2/3 Teilung der Anwaltskosten). Der Vergleich ist aber bis heute Aufgrund von Unstimmigkeiten nicht zustand kam. Unser Anwalt hat in der vorgerichtlichen Phase den Darlehenswert (158.000€) für seine Kostenrechnung angesetzt.
    Der Streitwert wurde in der Phase der Klageerhebung durch das Gericht auf die Summe der gezahlten Vorfälligkeitssumme festgesetzt (interessanterweise hat unser Anwalt mit dem Gericht genau darum gestritten das der Streitwert so niedrig festgesetzt wird um die Kosten gering zu halten).
    Da auch die vorgerichtlichen Kosten 1/3 zu 2/3 geteilt werden sollen weigert sich die Gegenseite jetzt die damals abgerechneten Kosten anzuerkennen, sie meint auch da wäre nur die Vorfälligkeit anzusetzen gewesen.


    Kann jemand helfen was wie richtig anzusetzen ist/war?


    Danke