Beiträge von blubb

    Ok - danke für die Rückmeldung.


    Ich verstehe es zwar immer noch nicht, da die Abrechnungserstellung (Berechnung Teilfreistellung, Anrechung Freistellungsauftrag, ...) und die tatsächliche Abbuchung vom Konto in meinen Augen zwei verschiedene Dinge sind.


    Aber wir werden sehen, was demnächst an Steuern abgebucht wird.


    Entweder:

    ~26% von 500€ Vorabpauschale = 130 €

    oder:

    ~26% von 400€ Vorabpauschale (d.h. Freistellungsauftrag voll ausgeschöpft) = 104 €


    Ich werde berichten.

    Schon klar, dass genügend Geld auf dem Verrechnungskonto sein muss. Ich glaube aber kaum, dass die Berechnung der Bank (siehe Bild1) dadurch auf einmal anders wird.


    Ich habe den Eindruck, wir sind etwas abgeschweift.


    Mir geht es bei diesem Post um folgendes:

    Es müssten doch die 500 € Vorabpauschale aus Bild1 um den übrigen Freistellungsauftrag (ca. 115€) reduziert werden, oder etwa nicht?!

    Hallo zusammen,


    danke für die Rückmeldung.


    Auf die Frage oben was passiert, wenn der Betrag nicht nochmal eingezogen werden kann:

    Bei nicht ausreichender Deckung sind wir verpflichtet, eine Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt zu erstellen.


    Ich kürze es ab und hänge einfach die Berechnungen der Bank an.


    Bild 1:

    der Fall um den es geht


    Bild 2:

    die Berechnung der Vorabpauschale bei einem anderen ETF von mir, bei dem es entsprechend mit dem Freistellungsauftrag verrechnet wurde


    viele Grüße

    Hallo zusammen,


    danke für die Rückmeldung.


    Das Feedback der Consorsbank lautet wie folgt:


    Zitat

    Hallo Blubb,

    Ihr Freistellungsauftrag hätte für die Vorabpauschale bei WKN A1XB5U nicht ausgereicht. Es wären somit Steuern belastet worden.

    Da Ihr Verrechnungskonto keine ausreichende Liquidität aufwies, konnte die Abrechnung nicht erfolgen.

    Wir werden die Abrechnung zum nächsten Monatsultimo wiederholen.


    Ich werde nochmal darauf hinweisen, dass der Freistellungsauftrag mindestens anteilig angerechnet werden sollte.

    Gibt es irgendeinen Artikel/ Gesetzestext o.ä. auf den ich mich beziehen könnte?


    viele Grüße

    Hallo Community,


    bei meinem ETF wurde eine Vorabpauschale i.H.v. 500 € berechnet. Außerdem habe ich einen Freistellungsauftrag i.H.v. 120 € eingereicht.


    Ich hätte jetzt erwartet, dass die Vorabpauschale so lange reduziert wird, bis der Freistellungsauftrag erschöpft ist.

    Das hat die Bank jedoch nicht getan sondern stattdessen den Freistellungsauftrag unangetastet gelassen.


    Passt das so? Konnte leider nirgends etwas dazu finden.


    viele Grüße und danke vorab.

    blubb

    Hallo zusammen,


    vorab: ich habe mich jetzt schon einige Zeit durch das Internet gewühlt aber konnte für meinen Fall keine passgenaue Lösung finden.


    Zu mir:


    - ich befinde mich im Masterstudium
    - ich habe im letzten Jahr als Werkstudent gearbeitet und Arbeitslohn i.H.v. 13.000 € erhalten.


    Sowohl zur Uni (30km) als auch zu meiner Arbeitsstelle (20km) bin ich mit der Bahn (Semesterticket) gefahren.


    Gemäß folgendem Topic habe ich die 30km zur Uni (einfacher Weg) mit der "Pendlerpauschale" berücksichtigt.


    http://www.finanztip.de/community/forum/thema/2085-entfernungspauschale-reisekosten-als-student


    Nun hänge ich jedoch an den Fahrkosten zu meiner Werkstudentenstelle. Wenn ich das richtig verstehe, kann ich, anders als im oben verlinkten Thread, hier die 0,30 € (für Hin-und Rückweg) nicht ansetzen da ich nicht mit meinem eigenen Fahrzeug gefahren bin. Richtig?


    Falls ja: gibt es hier Alternativen wie z.B. das Semesterticket anteilig anzusetzen oder habe ich Pech gehabt?



    Vielen Dank vorab für eure Hilfe


    Viele Grüße