Beiträge von VersSulting

    Die Erhöhungsoptionen und deren konkrete Ausgestaltung stehen im Vertrag!


    Ansonsten empfehle ich eine individuelle und persönliche Beratung durch einen wirklich qualifizierten VersicherungsMAKLER ....


    Achtung: ich könnte da schon Empfehlungen aussprechen, weil ich Zugriff auf entsprechende Netzwerke habe!


    Hier mal umhören - na ja ....

    Beauftragen Sie bitte jemand, der Sie qualifiziert beraten kann!


    a) Die Versicherung läuft bis Renteneintritt


    Sorry, aber es gibt immer eine risiko- und eine Leistungsdauer und da steht definitiv nicht "Renteneintritt", sonxern ein datum oder eine Zahl! Zahl kann 65 oder 67 sein, aber auch etwas anders. Steht da ein konkretes Datum, dann macht die Kenntnis nur dann Sinn, wenn man auch das exakte Geburtsdatum kennt!


    b) Laut der Abrechnung beträgt die monatliche BU-Rente nur 320 Euro, was natürlich extrem wenig ist. Insgesamt scheint mir hier das Verhältnis gar nicht zu stimmen.


    Da wir Ihr einkommen nicht kennen, können wir das nicht beurteilen! Richtig ist aber, dass man ohne exakte Kenntnis Ihrer beruflichen Rahmenbedingungen und Ihrer Einkommensverhältnisse hier auch nichts sagen kann!


    c) Leider sind von den Beiträgen auch fast die Hälfte Risikozuschlag wegen zweier Vorgeschichten, die voraussichtlich dauerhaft zutreffen werden. In den ersten Jahren sind jetzt also nur 10 Euro/Monat auch wirklich "angekommen".


    Nein, weil auch der versicherungsmedizinische Zuschlag ankommt! Es kommen schon 20 Euro an!


    Ob sie was und wofür bekommen, das können qualifizierte Versicherungsmakler für sie prüfen!


    d) - Am liebsten hätte ich mindestens 1.200 Euro BU-Rente sollte im Alter von 45-50J tatsächlich die Berufsunfähigkeit eintreten. Gibt es eine Möglichkeit, sich einmal ausrechnen zu lassen, wie hoch meine Beträge für 1.200 Euro Rente wären?


    Ja! Man benötigt eine exakte Tätigkeitsbeschreibung, das Geburtsdatum und die Krankengeschichte!


    e) - Gibt es Erfahrungen damit, aus welchen Gründen bei der Generali eine Änderung der Beiträge ("Nachversicherung") möglich ist?


    Das steht in Ihren konkreten AVB, die der Police beigefügt sind!


    f) Oftmals werden nur größere Änderungen an der Lebenssituation (Heirat, Kinder usw.) genannt, aber auf Finanztip habe ich auch gelesen, dass es bei einer Gehaltserhöhung möglich wäre. Geht dies auch bei der Generali?


    Das steht in Ihrer konkreten Versicherungspolice!


    g) - Die große Frage: Ist es noch sinnvoll in meiner Situation weiter Geld zu investieren oder soll ich das Thema BU für mich lieber abhaken und das Geld anders investieren?


    Woher soll wir das wissen, wenn wir keine Fakten (Krankengeschichte, Geburtsdatum, ausgeübter Beruf, exakte Ausgestaltung der beruflichen Tätigkeit, etc.) kennen?

    @MoritzalsNachname

    Diese Frage ergibt sich doch wohl nicht wirklich, oder?


    Dass kann ja nur das Ergebnis einer Konstruktion oder eines Sachverhaltes sein, die ein Zugangsrecht auslösen würde!


    Das Alles kann aber nur dann sinnvoll diskutiert werden, wenn auch eine umfassende Beratung stattgefunden hat. Diese kann hier nicht erfolgen, weil das, was dafür an persönlichen Daten notwendig wäre, hier kaum veröffentlicht werden würde!

    Ist der Altvertrag Bisex oder Unisex?


    Endet die Nachversicherungsgarantie in Bisex oder läuft Option in Unisex?


    Tipp für alle: Welchen Rechnungszins bekomme ich in Dynamik und in Nachversicherungsgarantie?


    Ist die Kapital LV auf Tod oder auf Rente?


    Versicherer?


    Exakter Tarif?


    AVB der Police haben welches Druckdatum?


    Sorry, aber warum, vor allem wenn man sich Angebote geben lässt, lässt man sich nicht qualifiziert beraten, weil hier ist es eher raten - oder?

    Was notwendig ist, ist das Ergebnis einer ausführlichen und umfassenden Beratung gemäß den gesetzlichen Grundlagen!


    Dabei dind die Wünsche und Bedürfnisse ausschlaggebend!


    Sie haben einen VersicherungsMAKLER, der als treuhänderischer Sachwalter verantwortlich ist und für seinen begründeten Ratschlag haftet!


    Sie haben gesagt, dass man nicht Lügen darf? Das ist richtig! Die vorvertragliche Anzeigepflicht kann man aber auch schuldlos verletzen und auch das hat Rechtsgolgen!


    Ansonsten hätten Die die Feagestellubg in Frage gestellt und von Kinkerlitzchen gesprochen! Diese Verbalisation hatte ich kritisiert und zwar zu Recht!

    Die Fragen sind vollständig zu beantworten!


    Woher soll der Antragsteller wissen, was für den Versicherer relevant ist?


    Ihre Aufzählung zeugt davon, dass die Frage, was relevant ist, dem Laien schwer fällt! Krebs, HIV, „seltene Krankheiten“ und Auttoimmunkrankheiten sind i.d.R. Ablehnungsdiagnosen!


    Es gibt aber nicht nur Gesundheitsfragen die für die vorvertragliche Anzeifepflicht relevant sind!


    Man kann die Fragen diskutieren, man kann auch andere Beiträge kalkulieren!


    Auch Häufigkeiten der Inanspruchnahme könnte relevant sein! Ein ständiger Arzthänger ist subjektiv anders zu bewerten, als jemand, der das nicht tut!


    Nachversicherungsgarantie ist ein definierter Fachbegriff - es wird im definierten Umfang der Versicherungsschutz zu definierten Anlässen zu definierten Konditionen erhöht! Dabei wird für den hinzukommenden Versicherungsschutz ein zusätzlicher Beitrag erhöht! Es gibt sehr viele unterschiedliche Regelungen, die im Vertrag geregelt sind!


    Ist das ähnlich wie bei der BU, dass man da alle möglichen Kinkerlitzchen aufzählen muss?

    mit dem Wort „Kinkerlitzchen“ habe ich ein Problem!


    Die in Textform gestellten Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten!


    Das ist das A und O jeder biometrische Versicherung!


    Patientenakten und die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen sind leicht zu besorgen!


    Bitte in Bezug auf den vorhandenen Vertrag bei HDI die Nachversicherungsgarantien prüfen!


    Die Frage Rechtsschutz ist in Bezug auf Verkehr immer positiv zu bewerten!


    Auch bei Versicherungsvertrags-RS und RS im Arbeitsrecht sollte man das unabhängig von der „Klagefreudigkeit“ betrachten!


    Zu guter Letzt - in modernen digitalen Versicherungsprodukten kaufe ich zusätzliche Fahrer und andere Besonderheiten „situativ“!

    @AMNDS


    Definiere bitte mal Kosten-Nutzen-Verhältnis?


    Warum denkst du denn darüber nach?


    Weshalb hattest du dich damals in der PKV versichert?


    SWelcheTarife sind konkret abgesichert?


    430 Euro inkl. oder exkl. AG-Zuschuss?


    Welche Leistungen sind dir wichtig?


    Wie ist deine Altersversorgung aufgebaut? Mit welchen Alterseinkünften ist zu rechnen?


    Wie ist deine Absicherung bei Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung?

    Moinsen Dr. Daniel!


    Kleiner Ausflug in das Rechtsdienstleistungsrecht?

    Begriff der Rechtsdienstleistung



    § 2 (1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

    Das Heft ist Vertrieb und der Vertrieb eines Versicherers hat überhaupt nichts mit der Leistungspraxis eines PKV-Versicherers zu tun!


    Das "Pamphlet" stammt zudem aus der Zeit vor der Änderung des Gesetzes und die Behauptung, dass die Signal aus KTG in den Mutterschutzfristen zahlen würde, halte ich unter Berücksichtigung der Vielzahl von unterschiedlichen MB/KR unterschiedlicher Tarifwerke für Nonsens!


    Wenn sie konkret den hier zugrunde gelegten KTG-Tarif abgeschlossen hätten, dann .... HÄTTE/WENN/DANN!


    Es gibt übrigens keine Prospekthaftung ....


    Wir stellen habe fest: Ihre Ehefrau ist AN?


    Sie wird nach Geburt Elterngeld beziehen?


    Mutterschaftsgeld GKV fließt nicht?!


    Der vereinbarte Leistungsbeginn ist der 43. Tag?


    Lassen sie bitte Ihren Vertrag prüfen, statt sich mit Heftchen zu beschäftigen, die vom Signal Vertrieb für die Verkäufer der Signal Produkte gemacht wurden, um das Neugeschäft zu befeuern!


    1. veraltet, 2. hypothetisch und 3. wird es anders sein!

    Wir versuchen es noch einmal - obwohl ALLES einndeutig und unmißverständlich in den Verträgen und Gesetzen steht und ich es oben bereits ausgesprochen hatte!


    Die PKV hat in den Mutterschutzfristen das KTG ab dem vereinbarten Leistungsbeginn als Verdienstausfall zu zahlen.


    Die PKV zieht dabei jeden anderen ERSATZ ab, der der Mutter zufließen. Dazu gehören Entgeltfortzahlungen durch den AG, Elterngeld und natürlich etc.


    durch das vereinbarte Krankentagegeld zu ersetzen, soweit der versicherten Person kein anderweitiger angemessener Ersatz für den während dieser Zeit verursachten Verdienstausfall zusteht.


    Die PKV leistet also das KTG nachrangig oder subsidiär!


    In den Mutterschutzfristen wird also nicht von Dritten verrechnet! Danach ist das schon wieder ganz anders zu bewerten! Die Frage wäre aber, wie man in der Elternzeit arbeitsunfähig werden will, weil man nämlich nicht wirklich arbeitet und auch kein Arbeitseinkommen erzielt, bzw. dieses ja auch verrechnet wird. dabei wäre dann noch das Elterngeld-Modell zu unterscheiden! Und wir reden bitte von Selbstständigkeit und nicht von Arbeitnehmern, weil die mit dem Gesetzentwurf nicht vordergründig angesprochen wurden, wenn es sie auch - positiv - betrifft!


    Meine berechtigte Frage: wenn man das nicht versteht, wie will man dann als Selbstzahler überleben? Selbstzahler sind Menschen mit einer PKV-Rückversicherung und müssen mit den Leistungserbringern im Gesundheitswesen Untersuchungsmethoden und Therapie inkl. Preisen verhandeln! Dazu gehören Fähigkeiten, wie Lesen, Verstehen, Recherchieren, Durchsetzungsvermögen, etc.


    Und wenn Mitarbeiter einer PKV das nicht oder noch nicht wissen, dann bin ich nur noch entsetzt!

    Ich fahre nicht hoch und habe anfangs und bis zuletzt geantwortet!


    Ich denke und arbeite in konkreten Einzelfällen und ein Beispiel reicht nicht aus um die Millionen möglicher Wenn/Dann Fälle zu deklinieren!


    Jeder Fall ist anders - und Mitarbeiter eines PKV-Versicherers sollten die MB/KT kennen um dann auch den neuen § 192 Abs. 5 einzuordnen!


    Sie konnten sich bisher nicht einmal darauf verständigen welchen Einzelfall anhand einer exakten Darstellung in jedem einzelnen Detail ich bewerten soll!

    Nach Ihren eigenen Angaben hier in der Community sind sie Mitarbeiter einer PKV!


    Fragen sie also bitte Ihren Arbeitgeber!


    Ansonsten ist das Gesetz so zu verstehen, dass der entsprechende Ausschluss laut § 5 MB/KT nichtig ist!


    Ansonsten gelten die Aussagen des konkret vereinbarten Tarifs .... Leistungsbeginn, Versicherungsfall, etc.!


    Spannend ist auch, dass man sich damit beschäftigen sollte was Elterngeld ist und wer es überhaupt wann bekommt!

    Ja, ich hatte bereits konkrete Einzelfälle! Mehrere! Und bisher habe ich jeden Fall positiv gelöst!


    Sie sind also gar nicht persönlich betroffen?


    Sie fragen hier ernsthaft für einen Bekannten, der bei einer PKV arbeitet?


    Unfassbar!


    Sie würden ihm das dann sogar noch zugänglich machen?


    Wenn ein Versicherer Consulting oder Schulung benötigt, dann dürfen die mich gerne anschreiben! Das gilt auch für einzelne Abteilungen oder Einheiten!

    @Ltotheeon


    Das meinst du nicht ernst, oder?


    Wenn du konkret persönlich betroffen bist, dann wende Dich an die zuständigen stellen oder beauftrage einen Berater,d er den konkreten Fall prüft, bewertet und das dann auch schriftlich aufbereitet.


    Ansonsten einfach mal solange selber lesen, was du da schreibst, bis es Dir selber auffällt!


    soweit der versicherten Person kein anderweitiger angemessener Ersatz für den während dieser Zeit verursachten Verdienstausfall zusteht.


    Ich prüfe und bewerte konkrete Einzelfälle ... ich schule auch Versicherungsvermittler und Mitarbeiter von Unternehmen ... ich rede sogar regelmäßig mit bekannten Journalisten ..... mit Verbraucherschützern und Politikern!


    Wenn ich nicht weiß (und auch nicht erfahre), was denn die ganz konkrete Motivation für diese Fangfragen sind, dann werde ich das Thema jetzt verlassen.


    Mein Tipp wäre, dass du dir den letzten Beitrag von dir selber noch einmal durchliest, bis auch Du von alleine darauf kommst, an welcher Stelle Du falsch abgebogen bist!


    Ich gebe dir noch einen Hinweis - dekliniere doch bitte erst einmal alle möglichen Wenn/Dann fälle und stelle Dir die Frage, ob die antworten für Dich wirklich relevant sind! Relevant sind sie nämlich nur dann, wenn man 1. Selbstständig UND 2. PKV-versichert mit KTG UND 3. werdende Mutter ist!