Zitat von GamperÜbergang Pflichtversicherung in freiwillige Versicherung: Zu Vorversicherungszeiten gilt grundsätzlich § 9 SGB
Nein, das ist falsch. Es gilt grundsätzlich § 188 abs. 4 SGB V und die Ausnahmen sind andere fälle, als der hier genannte!
Zitat von Gampermit mehreren Krankenkassen frühzeitig (also in der Pflichtversicherungszeit) Kontakt aufzunehmen und den Übergang Pflichtversicherung in freiwillige Versicherung mit diesen abzustimmen. Bevorzugen Sie diese Krankenkasse, die Ihnen den Übergang ohne Probleme ermöglicht.
Mal davon abgesehen, dass die Krankenkassen nicht dazu beraten, wie Sie in die GKV zurück kommen oder wenn nur in generellen Aussagen, aber nicht als individuelle Problemlösung, sind die Entscheidungen der Krankenkassen immer gieich, weil die Fälle geprüft werden.
Zitat von GamperEin letzter Hinweis: Bitte berücksichtigen, dass Sie – im Falle des Vorhandenseins von kapitalbildenden Lebensversicherungen (u.a.) mit dem Übergang PKV in freiwillige GKV das Steuerregime wechseln. Beispielsweise müssen Sie dann auf den Auszahlungsbetrag in aller Regel Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
1. die Definition Steuerregime kommt aus dem Bereich der Doppelbesteuerung, die ich hier aber nicht erkennen kann!
2. das Steueregime ändert sich hier auch nicht!Der Status der GKV Mitgliedschaft (pflichtig oder freiwillig) wäre zu beachten!
3. der Auszahlungsbetrag einer privaten Kapitallebensversicherung wird von der GKV nicht verbeitragt! Auch nicht bei freiwillig Versicherten! Die Verbeitragung betrifft betriebliche Versorgungen oder private "Kapital"-RENTENversicherungen. Die betriebliche Versorgungen übrigens IMMER. Die Rentenleistung einer Rentenversicherung nur freiwillige Mitglieder.
4. in über 90% der Fälle, die wir betreuen und begleiten - der Älteste GKV-Rückkehrer war übrigens deutlich über 80, der Zweitälteste 78 - und beiden wurde jahrelang von der GKV gesagt, dass es keine Möglichkeit gibt - spielt die Frage der Beitragszahlung aus der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 240 SGB V keine Rolle!
P.S.: Second-Hand-Informationen??!! Herr Gamper hören Sie bitte auf über Leistungen von Wettbewerbern zu schwadronierten, die Sie nicht einmal im Ansatz beurteilen oder bewerten können!