Beiträge von VersSulting

    Noch einmal - eine definitive Empfehlung kann nur auf der Basis einer sauberen Recherche erfolgen.


    Was sie da für sich rechnen, weiß ich nicht. Ich befürchte es aber, ahnen zu können!


    Auch das Verhalten von Kunden ist komplex. Insbesondere mittel- bis langfristig.


    Wenn sie aber heute die hochwertigen, aber leider in den AVB- Aussagen (nur das zählt) eher unterdurchschnittlichen, Modultarife bezahlen können, dann stellt sich die Frage, warum wechseln.


    Man kann ggf. den SB optimieren, sollte aber auch hier aufpassen, dass man da nicht in eine Sackgasse gerät, denn die Reduzierung des SB ist eine Mehrleistung.

    Wenn Dein Mann und du beide Mitglied der GKV seid, dann ist es egal wer mehr verdient und in welcher GKV wer versichert ist. die Kinder haben Anspruch auf Familienversicherung und die ist beitragsfrei und man sucht sich eine GKV aus.


    Praktisch wäre es natürlich, wenn Dein Mann und Du die gleiche Krankenkasse wählt. Dein Mann muss sich ja bei einer GKV anmelden. Ggf. nimmt er eine andere und du wechselst später. Ist aber wie gesagt auch egal!


    Das was Du gehört hast ist Nonsens!

    Nun, so könnte man es betrachten ...


    Beitragsrückerstattung ... bitte verabschieden Sie sich von der Vorstellung in den nächsten 10-15 Jahren nennenswerte BAR BRE zu bekommen. Wer weiß wie es entsteht und wofür es noch alles relevant ist und sich mit Solvency II beschäftigt hat, der weiß: nein, wird es so nicht mehr geben und die Töpfe sind überwiegend leer.


    Achtung (eine vertraglich garantierte pauschale Abgeltung (Pauschalleistung oder garantierte BRE ist hier nicht gemeint)


    Wie sich ein Tarif entwickelt ist nicht vorhersehbar, weil die Bestandskunden durch die Tarifsystem / Tarifwerke vagabundieren. Der Schaden vagabundiert mit - und die "Alterungsrückstellung" auch ...

    zu 1. VN in einem Tarif haben miteinander nichts zu tun ... nur die Personen einer Alterskohorte!


    zu 2. wenn die Tarife kalkulatorisch getrennt sind, dann entstehen viele kleine Töpfe und die vermehren sich.


    zu 3. Select wurde am 01.05.2009 eingeführt und SelectPro mit Unisex Ende 2012/ Anfang 2013


    zu 5.


    a) ärztliche LeistungenErstattet werden die Aufwendungen für medizinisch notwendigeärztliche Leistungen gemäß Nr. 1. a) zu 100 % im tariflichenUmfang, wenn für die Erstbehandlung– ein Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt,– ein Facharzt für Frauenheilkunde,– ein Facharzt für Augenerkrankungen,– ein Facharzt für Kindererkrankungen,– ein Notarzt,– ein Bereitschaftsarzt,– ein Kooperationspartner der HUK-COBURG-Krankenversicherungin Anspruch genommen wird.


    Die Erstbehandlung ist durch die Erstbehandlungsrechnung odereine Überweisung zu belegen.Ansonsten werden
    die erstattungsfähigen Aufwendungen derErst- und Folgebehandlung zu 80 % erstattet.


    Zusätzlich zu den ärztlichen Leistungen wird bei medizinischerNotwendigkeit Wegegeld bzw. Reiseentschädigung des nächsterreichbarenArztes erstattet.



    Die PKV kennt den gedehnten Versicherungsfall ...


    § 1 Abs. 2 MB/KK


    (2) Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einerversicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfallbeginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischemBefund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss dieHeilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden,die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entstehtinsoweit ein neuer Versicherungsfall. Als Versicherungsfall geltenauch


    Nehmen wir schwerere chronische Krankheiten und den 'fall das diese aus versehen bei der Verletzung des Primärarztmodells entdeckt werden .......


    zu 6. oK, das ist auch meine Ansicht ... läuft ja nicht weg.


    zu 7. Das ist ein Geil des jobs und die Frage, was der Kunde will .....


    P.S.: Der HUK oder eine anderen PKV zu glauben, insbesondere einer mündlichen Aussage - das habe ich ja bereits als fahrlässig belegt - s.a. Erstbehandlung .....

    1. Ein Tarifwerk hat in bisex 103 Kohorten .... jede rJahrgang getrennt nach Männlein und Weiblein ist eine Kohorte ...


    Was meinen Sie, wenn Sie Kohorte sagen?


    2. wenn Select bisex "alte Welt'" und Select bisex 'neue Welt" nicht gleichzeitig anpassen, dann haben die auch kalkulatorisch nichts (mehr) mit einander zu tun ... die aus der alten Welt können aber in die neue Welt.


    Hinweis: die Hochkostenfälle und Kopfschäden vagabundieren nun auch bei der HUK durch die Tarifsysteme, -werke und -kohorten. Die HUK hat leider Anfang der 00er Jahre die Tarifhygiene über Bord geworfen und ist nun schlimmer als einige alte PKV Versicherer.


    3. das es Select als alte Welt bisex gibt, wäre mir übrigens relativ neu ... (böses Wortspiel)


    4. ist das zwar ein Primärarztprinzip, aber es auch eine "Werkstattbindung2, wenn es Kooperationsärzte gibt. Das lässt die aktuelle GOÄ aber gar nicht zu. Die neue sollte es auch nicht vorsehen, ist aber sowieso aktuell gescheitert.


    5. Die Rechtsfolge der lebenslangen #Bestrafung, wenn aus Versehen ein Nicht Primärarzt eine Dauerdiagnose stellt, die zu einem dauerhaft lebenslangen Versicherungsfall führt, ist Ihnen bewußt?


    6. was spricht gegen Unisex?


    7. was tun ... entweder "Do-It-Yourself" oder ...

    Ein wegweisendes Urteil aus München:


    "Das Landgericht München stellt sich auf die Seite der Frau (Aktenzeichen 23 O 12413/15). War der Versicherte sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent außerstande, seinen Beruf oder eine zumutbare Verweisungstätigkeit auszuüben und wird deshalb die Dauerhaftigkeit der BU nicht widerlegbar vermutet, so muss der Versicherer erklären, dass und ab wann er seine Leistungspflicht anerkennt. Tut er das nicht, ist er so zu behandeln, als habe er den Anspruch umfassend anerkannt. Er kann sich davon nur durch ein Nachprüfungsverfahren lösen. Diese Erklärungspflicht treffe den Versicherer auch dann, wenn es nur um die „fiktive“ Berufsunfähigkeit gehe."


    https://www.pfefferminzia.de/s…zur-zahlung-bei-fiktiver/

    Ansonsten würde ich mich nach Ihrer Kritik an unsern Arbeitsweisen (die Ihnen ja auch zusteht) auch eine Kritik an unseren Unterlagen und Ergebnissen (bitte ohne konkrete Details - wir mögen Marktbegleiter nicht schlau machen) wünschen!!!

    Wir senden keine Anfragen an Versicherer per E-Mail .... wir versenden Briefe!


    Wir werden ab 0.07.2017 einen Service anbieten, der unseren Mandanten ermöglicht die Bearbeitung und den aktuellen Stand in einer APP (kostenfrei) zu verfolgen.


    Dazu kommt ein - allerdings kostenpflichtiges Portal - in dem ALLES ... und ich meine ALLES abgelegt wird.


    Darüber können Sie dann sogar Ihre gesamte private Post digital empfangen, wobei ich die natürlich nicht sehe. Wir sehen nur das, was wir für Sie betreuen, verwalten oder bearbeiten .... Sie sind der Herr der Rechte, nicht wir.

    Wenn etwas den folgenden Sachverhalt erfüllt (Kostenerstattung eines vorherigen konkreten und nachgewiesenen Aufwandes), dann gilt:


    "Die Einnahme stellt lediglich einen Ersatz für entstandene Aufwendungen dar und besitztdaher keinen Einnahmencharakter mit der Konsequenz, dass sie nicht der Beitragspflicht unterliegt."


    In dem Satz erkenne ich einen Widerspruch. "eine einmalige und abschliessende Mehrbedarfsrente zum behindertengerechten Umbau eines KFZ beitragspflichtig ist"


    Einmalig und Rente passt nicht. Wird es pauschal als monatliche Rente gezahlt oder als pauschaler Abfindungsbetrag, dann ist die Zahlung beitragspflichtig.


    Wird die konkrete Rechnung der umbauenden Firma erstattet, dann ist es nicht beitragspflichtig.


    Ansonsten empfehle ich in solchen Fällen immer z. B. SoVD

    P.S. die der Beitragsanpassung beigefügten Tarifwechselangebote waren zwar korrekt im Sinne des § 6 Abs. 2 VVG-InfoV und wurden tatsächlich auch an uns weitergeleitet, aber Sie entbehren jeglicher Qualität im Sinne, dessen, was sinnvoll ist.

    Lieber Herr alter,


    wenn wir keine Vertretungsvollmacht vorgelegt hätten, wieso haben wir dann Unterlagen bekommen?


    Ich sitze doch bereits an der Ausarbeitung, aber Sie wollen sicherlich, dass ich unsere übliche inhaltliche Qualität liefere, oder soll es einfach nur schnell gehen.


    Das was uns die AXA nun zugesendet hat, hat allerdings das Datum 16.02.2017. Auch das nicht Ungewöhnliches.


    Ich darf Sie daran erinnern, dass Sie uns erst am 27.01.2017 (Unterschrift) beauftragt hatten, nicht auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet habe, was bedeutet, dass wir den Vorgang dann auch diese 14 Tage liegen lassen. Dann haben wir im 'Januar definitiv die AXA in Ihrem Fall nicht angeschrieben, womit bereits belegt ist, wer hier nicht die Wahrheit gesagt hat!

    Lieber Oekonom,


    die Unterlagen in diesem Fall wurden mehrfach an die Mandantin versendet und der Zugang wird weiterhin bestritten.


    Deshalb sehen wir uns nun zu dieser Zustellungsform gezwungen.

    Weil, die nicht per Post kommen! Da bin ich nicht zuständig, wie lange es dauert!


    Es ist unfassbar, wie hier gegen ein 'Unternehmen geschossen wird? Unberechtigt!