Beiträge von VersSulting

    Mit Wirkung 11.04.2017 geändert:


    Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz) vom 04.04.2017 (BGBl. I S. 778), in Kraft getreten am 11.04.2017



    § 192 VVG


    (5) Bei der Krankentagegeldversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den als Folge von Krankheit oder Unfall durch Arbeitsunfähigkeit verursachten Verdienstausfall durch das vereinbarte Krankentagegeld zu ersetzen. Er ist außerdem verpflichtet, den Verdienstausfall, der während der Schutzfristen nach § 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes sowie am Entbindungstag entsteht, durch das vereinbarte Krankentagegeld zu ersetzen, soweit der versicherten Person kein anderweitiger angemessener Ersatz für den während dieser Zeit verursachten Verdienstausfall zusteht.


    Und durch die Änderung § 208 VVG ist sichergestellt, dass der Versicherer nicht zum Nachteil des Kunden abweichen darf.


    § 208
    Abweichende Vereinbarungen


    Von § 192 Absatz 5 Satz 2 und den §§ 194 bis 199 und 201 bis 207 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abgewichen werden. Für die Kündigung des Versicherungsnehmers nach § 205 kann die Schrift- oder die Textform vereinbart werden.


    https://dejure.org/gesetze/VVG/192.html


    Es gilt automatisch für alle existenten Verträge ohne das die Vertragsbedingungen geändert werden müssen.


    Die Versicherer dürfen nicht etwaige zusätzliche Leistungen, die sie in der Vergangenheit in den Verträgen hatten, wie zum Beispiel Entbindungspauschalen, abändern. In neu abzuschließenden Verträgen dürfen Sie das ändern! Ob Anpassungen aus Dynamik und Karriereklausel nach altem oder neuen Vertragsstand zu erfolgen haben, ergibt sich aus dem jeweiligen vertrag! I.d.R. gilt das alte Vertragsrecht fort!

    Das System der Meldung ist ein technisches System. Der Rechner der PKV übermittelt elektronisch, wenn man nicht widersprochen hat. Sonst bekommt man exakt das, was gemeldet worden wäre, wenn man nicht widersprochen hätte.


    Da kann man nicht bescheinigen was man will oder sich wünscht oder worum man bittet!


    Zu bescheinigen nach ESt-Recht ist bei Einnahmeüberschuß der Zu- und der Abfluß!


    Für Vorauszahlungen gibt es eine Kappung ....


    Wenn man ein konkrete verbindliche Antwort will: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, die eigene PKV


    Ich habe die Frage mehrmals vollständig und korrekt beantwortet - nur eben nie so, wie ich es tun würde, wenn man mich beauftragt! Und exakt diese Grenze, aber der meine Haftung beginnt, werde och nicht überschreiten ... man muss nur lesen und 1 und 1 zusammenaddieren und 2 herausbekommen!

    Wo habe ich mich beleidigend geäußert?


    Darüber hinaus habe ich Ihre Frage beantwortet ...


    wenn Sie rechtssicher wollen, dann beauftragen sie bitte ihren Steuerberater ...


    Oder fragen Sie Ihre PKV, was die bescheinigen!

    Seit PKV-Publik 2/2016 bekannt, oder auch seit Inkrafttreten des Gesetzes (01.04.2016) und der im Gesetz genannten Frist (6 Monate - das war 01.10.2016)


    Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen(Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)VSBGAusfertigungsdatum: 19.02.2016Vollzitat:"Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254, 1039)"Fußnote(+++ Textnachweis ab: 1.4.2016 +++)(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 5, 18, 28 +++)(+++ Zur Anwendung vgl. § 191f Abs. 4 Satz 2 BRAO +++)(+++ Zur Anwendung vgl. § 111b Abs. 8 Satz 1 EnWG 2005 +++)(+++ Zur Anwendung d. § 31 vgl. § 37 Abs. 4 Satz 2 EVO +++)(+++ Zur Anwendung d. § 31 vgl. § 214 Abs. 5 Satz 2 VVG 2008 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 19.2.2016 I 254 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 24 Abs. 1 Satz 3dieses G am 1.4.2016 in Kraft getreten. § 40 Abs. 2 bis 5 und § 42 treten gem. Art. 24 Abs. 1 Satz 1 dieses G am26.2.2016 in Kraft. §§ 36 und 37 treten gem. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 dieses G am 1.2.2017 in Kraft.



    https://www.pkv.de/service/pkv…ann-passt-sein-statut-an/


    Man sollte immer nur das machen, was man kann .... verzetteln ist ganz schlecht!

    Ich weiß nicht, was an meiner Antwort unverständlich ist oder am Prinzip der steuerlichen Einnahme-Überschussrechnung!


    Die Besonderheit von Grenzfällen im sinne gesetzlicher Regelungen, die dann aber im individuellen Einzelfall zu diskutieren und entscheiden sind, hat Oekonom dargelegt ....


    Ich sagte, dass es für Vorauszahlungen bis zu 2,5 Jahren auch definiert ist!


    Für rückwirkende Zahlungen gibt es keine abweichende Rechtssprechung.

    Wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag von jetzt 1,1 auf dann 1,8 bis 2% steigen wird, dann wird das so sein.


    Vergleichen mit dem, was auf die PKV zukommt, ist das immer noch "Nice To Have"!

    Die Aussage habe ich schon oft so gehört, und die ist falsch!


    Seit dem 01.01.2009 - und es gilt Policierung - kann man den Übertragungswert (ÜTW) mitnehmen. Das ist eine kalkulierte Versicherungsleistung. Führt also durch Inanspruchnahme oder NICT-Inanspruchnahme auch zu Beitragsveränderungen.


    Ein PKV Versicherer hat das ja sogar klar ausgewiesen - Deutscher Ring mit der Tarifstufe PIT! Gibt sogar AVB dazu!


    Theoretisch ist der Bericht oben eine Vereinfachung und meint das, was ich sage. Denn der ÜTW wird ja in der Alterungsrückstellung verbucht. Fachlich ist er falsch, weil der ÜTW von den Kunden j "zusätzlich" eingezahlt wird und in Abhängigkeit der Nutzung auch Anpassungen unterliegt!


    Die wirklich relevante Übertragung in der in der Pflegepflichtversicherung statt (PPV, PVN, PVB) denn da nehmen sie tatsächlich die vollen Sparanteile mit und werden beim neuen Versicherer so gestellt, als wären Sie dort von Anfang an!

    "persönliche Rücklagen aus seinen Beiträgen gebildet werden, welche er bei einem Anbieterwechsel auch zu der neuen Versicherung mitnehmen kann. "


    Diese Aussage ist grundsätzlich falsch!

    abendrot hat sich bei mir gemeldet. Ich weiß wer die Person ist. Ich kenne den Fall.


    Die Unterlagen wurden erstellt, versendet und sind nie angekommen. wieder versendet und sind nicht angekommen ... mit Verlaub ... irgendwann reichte es mir und wir haben um Abholung gebeten!


    Wir werden die Unterlagen diese Woche bis Freitag Einschreiben/Rückschein versenden.


    Vielleicht werde ich auch per Gerichtsvollzieher zustellen, weil sonst heißt es, es wäre nicht drin gewesen!


    Wenn wir öffentlich so angegriffen werden, dann werden wir auch öffentlich Position beziehen!

    Nun, ich habe keinen blassen Schimmer wer Sie sind .... oder sein könnten!


    Senden Sie mir hier bitte eine PN oder eine E-Mail an meinen E-Mail Account ...


    Dann werde ich mir das gerne ansehen!

    Nein, keine Abgründe ....


    Versicherungsvermittler, hier konkret Versicherungsmakler, dem der Kunde einen Maklerauftrag unterschrieben hat!


    Betrifft er nur Krankenversicherung, so wäre pflege integriert - vergl. § 192 VVG!


    Wenn sie so etwas unterschrieben, dann müssen Sie sich vorher kundig machen, was es bedeutet und wie es wirkt!


    OK, AFA ist jetzt nicht gerade der "Leuchtturm" der Branche, sondern m. E. ein abschlussorientierter strukturierter Vertrieb, wobei ich bei denen auch schon mal einen Vortrag zum Thema KV gehalten habe (2006 oder 2007) und das Produktmanagement der Marke Cardea Life (der Prisma Life) im Bereich Biometrie (Funktionsrente und Dread Disease AVB Texte inkl. Leistungsauslöser und Kalkulation Schaden) unterstützt habe (2011/2012).


    Ich kenne daher aber auch die Kostenkalkulationen ... das ist schon sportlich!

    Ach ja .... der Münchener Verein wird angeboten, weil der Münchener Verein auf Gesundheitsfragen vollständig verzichtet, relativ hohe Courtagen zahlt und ein sehr elegantes Verfahren hat, dass für den Kunden aber nachteilig sein kann.


    Es gibt eine Klausel, dass der Kunde bestimmte Krankheiten nicht hatte. Nur dann besteht Versicherungsfähigkeit. damit umgeht man die Fristen für Anfechtung und Rücktritt und der Vertrag könnte auch nach 20 Jahren noch rückabgewickelt werden. Wann man das tut, sollte jedem klar sein, denke ich!

    1. WidGe ist Versicherungsmakler



    TÄTIGKEITSART


    Gemeldet bei der IHK Hamburg als Versicherungsmakler nach §34d der Gewerbeordnung unter der Vermittlernummer D-8L01-L4620-68.
    Eingetragen im Handelsregister unter der HRB 108040 (Amtsgericht Hamburg)


    http://www.widge.de/impressum.html


    2.


    Die WidGe GmbH wurde zwischenzeitlich von der AFA AG übernommen.


    http://www.procontra-online.de…sty-steigt-bei-widge-ein/


    3.


    Wenn ich jetzt noch darauf hinweise, dass AFA / Onesty für die Kostenausgleichsvereinbarung bekannt ist und der Gruppe auch die Prisma life AG in Liechtenstein gehört ... ist dann alles gesagt?


    Nettotarife, Courtage, Provision & Co.


    http://www.sueddeutsche.de/wir…einer-abenteuer-1.3280451


    Prisma Life Kostenausgleichsvereinbarungen kündigen - Versicherung & Vorsorge - Finanztip-Community

    Wie hoch ist denn die Differenz?


    Und wie hoch werden die Behandlungskosten (abgerechnet mit 2,3 fach) sein?


    Das Problem ist, dass wir die zukünftigen Kosten nicht kennen!


    Dann gibt es noch ein paar Differenzen zwischen den in den AVB garantierten Leistungsaussagen in GST und in ST, wobei man jetzt die Rundschreiben des Unternehmen "Standardtarif in der PKV GbR" zur konkreten Leistungspraxis kennen muss! Es wird nämlich tatsächlich mehr erstattet, als in den AVB ausdrücklich genannt ist!


    Wenn Sie zu Kassenärzten gehen und die normale Sprechstunde nutzen, dann ist der Kassenarzt gemäß § 75 SGB V ja verpflichtet Sie zu den im Gesetz genannten Sätzen zu behandeln!


    Der Rest ist jetzt Mathematik, die Kenntnis, dass GOÄ bei z. B. Krebs und Dialyse funktioniert, die Betrachtung und Analyse dessen, was sich tatsächlich unterscheidet SOWIE die Unkenntnis, was sonst noch auf Sie zu kommt!


    Die Entscheidung müssen Sie treffen ...


    Wollen Sie einen begründeten Ratschlag wollen, dann bekommen sie den bei einem qualifizierten Versicherungsberater auf der Grundlage der Analyse der von mir angerissenen Punkte!


    Wollen Sie einen unbegründeten Ratschlag, dann fragen Sie Laien, die Ihnen aber diese Frage nicht beantworten können!

    Herr Uhrig, Zugehörigkeit und Kompetenz sind nicht zwangsläufig in einem Zusammenhang zu sehen!


    Meine VITA ist bekannt: gelernter Versicherungskaufmann IHK mit besonderem Schwerpunkt PKV, mehr als 30 Jahre Vertrieb und auch Versicherungen, Sonderaufgaben im Bereich Firmen_ und Verbandsgruppenversicherung, Vertriebsleitung, Filialleitung, Produktmanagement, Projektmanagement, Assistent der Geschäftsleitung mit Sonderaufgaben, Unternehmensberatung für Versicherer, Krankenkassen und Regierungen ... seit 2013 Versicherungsberater ..... man wird älter und ruhiger!


    Ich hatte sehr wohl die Sichtweise, dass noch etwas anzumerken ist!


    Hatten Sie hier nicht irgendwo die Aussage aufgestellt, dass Kinder, die freiwillig in der GKV sind, nur ca. 80 Euro zahlen und die von mir genannten 175-190 (je nach Kasse) sich nur auf nicht berufstätige Ehefrauen beziehen würde ... gestatten sie mir den Hinweis, dass dass vollständig falsch ist!


    Wenn ich Ihnen zuwider bin oder meine Beiträge, dann ignorieren Sie die doch nicht!


    Ich finde nur, dass Sie - und das ist ja auch Ihr JOB als VersicherungsVERTRETER - die PKV zu positiv bewerten und ständig vor Dingen warnen (hohe Beiträge als Rentner im Alter), die mit der Realität nun wahrlich nichts zu tun haben!


    Aber Ihre Aufgabe ist es ja auch die Interessen des Versicherers zu vertreten, insbesondere öffentlich, und nicht die des Verbrauchers!

    Herr Uhrig,


    ich verstehe Ihren post nicht.


    Wem habe ich etwas ohne Begleitschreiben zugesendet?


    Ich habe keine Fragen an jemanden,. der hier mehrfach (Beitrag für freiwillig versicherte Kinder in der GKV) sein fehlendes oder unzureichendes Wissen offenbart hat!


    Ansonsten nehmen Sie zur Kenntnis, dass es den Tarif AXA EL Bonus O nicht mehr gibt ... weder im Bestand noch sonst wo!


    Wie oft muss ich das noch hier schrieben, bevor auch der letzte verstanden hat, dass der O auf den Ausgangstarif, aus dem er abgeleitet war, fusioniert wurde, wegen dem Entfall des Arztabschlages OST auf die GOÄ!


    Woher weiß er das ... hat er die AXA damals beraten? JA!


    Hat er damals auch die DBV beraten?`JA


    Welche PKV-Versicherer hat er nicht beraten - die Liste wäre schneller zu erstellen!

    Was genau wollen Sie uns damit sagen? ?(

    Wie soll man einem Verbraucher einen Ratschlag erteilen ... stelle um, stelle nicht um, wenn man die vollständigen Nachteile des Tarif ST inkl. der speziellen Besonderheiten nicht erklärt und dokumentiert hat!


    Ich könnte die hier einstellen, klar ... ich kann auch mein ganzes Fachwissen hier einstellen ... selbst das führt nicht dazu, dass ich mich entbehrlich mache, weil man Fachwissen auch anwenden muss und die Details eines Falles auch antizipieren können muss!


    Es ist aber eben nicht nur 306 Euro SB für bestimmte verordnete Leistungen statt 3.300 und stationäre Wahlleistungen fallen weg und Zahnersatz ist weniger und 1,8 fach (bzw. weniger) bei persönlichen Leistungen (bei technischen und Labor) statt Höchstsatz!


    Die Konsequenzen sind weitreichender.


    Ich halte auch die Aussage des Vertreters zum Beitrag für fragwürdig, denn die Anrechnung reduziert nur maximal auf 50% des ersten Erwachsenen Beitrags (EA21) laut internen Regeln!


    Und der Kunde ist bisher gesund, denn 1.000 Euro p.a. in dem Alter sind deutlich unter dem schnitt ...


    Die Erfahrung (bei mir über 30 Jahre PKV und wirklich gelernter Beruf) und den ST solange es ihn gibt, und weit über 1.000 Mandanten alleine in den letzten vier Jahren ..... die Reue ist schneller da, als man denkt und dann heißt ... haben Sie mir nicht gesagt!


    Er hat doch einen Versicherungsvertreter der DKV (obwohl die keine eigenen mehr hat - finde ich auch spannend!) und mit dem ist er im Gespräch ...


    Wenn er jemanden braucht, der auf seiner Seite steht und in unabhängig berät ... Herr Gamper (hier aktiv, wenn auch unhöflich und überheblich mir gegenüber, Mitglieder des BVVB, Minerva (die empfehlen dann uns), VersSulting (also ich), Expertennetzwerk 24 .....RWM Group Kassel?


    Das sind die, die PKV scheinbar oder sicher können!