Beiträge von VersSulting

    1. ja, das ist immer zu prüfen ... die Frage ist, welche Alterseinkünfte gibt es. Das ist einfach!


    2. das der PKV Beitrag vielfach im Alter nicht bezahlbar ist, ist leider eine aktuelle Tatsache! Die Personen, denen es anders geht oder die unberechtigte angst haben, denen hilft man dann auch anders!


    3.


    "Dieser Hinweis ist falsch"


    NEIN!


    Dieser Hinweis: "Die Herausforderung ist, dass die Masse der heute PKV Versicherten zwischen 40 und 60/65 - mit Ausnahme der Beamten, Ärzte, Zahnärzte, andere freie Berufe und echter Unternehmer - ein massives Alterseinkünfteproblem haben." ist Vielfach richtig! Die Fälle liegen auf unseren Tischen. Wir haben als VersSulting in den letzten drei Jahren weit über 400 Menschen in die GKV zurück begleitet!


    "Der Grund könnte sein, dass man den PKV-Versicherte falsch beraten hat."


    Ich bin seit über 30 Jahren dabei und ich weiß, wie man vor 30, 20 oder auch noch vor 10 Jahren beraten hat!


    "Die Annahme, dass eine PKV in der aktiven Arbeitszeit besser und preisgünstiger ist, ist falsch."


    Das habe ich auch nicht behauptet!


    "Richtig wäre, dass die gesparten Beiträge in eine zusätzliche Altersvorsorge angelegt werden."


    Was spart ein Familienvater mit Immobilienerwerb und Zwillingen, dessen Ehefrau wegen einer schweren Krankheit der Kinder zu hause bleibt? Was spart die geschiedene Ehefrau eines beamten, die bei Scheidung über 55 Jahre alt war? Was spart ein heute 60 jähriger kleiner Gewerbetreibender, der seit 1996 im Tarif EL ist und bei dem der Standardtarif teurer ist, als sein bisheriger Tarif EL?


    "Bei Angestellten empfehle ich eine betriebliche Altersversorgung."


    Die ist wofür gedacht? Ach ja, genau: um sich vom gesetzlichen Rentenniveau in Richtung bisheriges Einkommen anzunähern!


    "Dann könnte der Rentner seine Krankenversicherungsbeiträge von den Altersrücklagen zahlen und von dem ständigen Gejammer würde man in Foren nichts lesen."


    So argumentieren Versicherungsvertreter. Die Realität der heute 50-70 jährigen und auch älteren, ist eine Andere!


    Es gibt Ausnahmen, die habe ich aufgezählt.


    Die PKV als substitutive Krankenversicherung ist ein Produkt, mit dem viele Menschen nicht wirklich klar kommen!



    Und BITTE - noch einmal lesen, worum es dem Fragesteller auch geht: "seitdem bei einer PKV mit ständiger Erstattungsverweigerung ..."

    Danke für die Belehrung Herr Gamper,


    und Danke auch dafür, ass Ihr Performance mir gegenüber sich nun endlich zu versachlichen scheint.


    Wenn Sie mit einem Kunden, der von der PKV in die GKV zurück will, eine vollumfängliche Ruhestandsplanung machen, dann ist das sicher angemessen, wenn der Kunde es wünscht und wen n es zielgerichtet ist!

    Noch einmal - wie sind die persönlichen bzw. familiären Einkommensverhältnisse?


    § 240 SGB V beachten!


    Ansonsten stehen Ihnen die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zu, insbesondere unter Berücksichtigung des AGG - wenden Sie sich an einen Rechtsdienstleister (hier an einen Rechtsanwalt) und reichen Sie Klage ein.


    Halten Sie uns über das Verfahren auf dem Laufendenden!


    Alles andere ist "müßig"!

    Wer im Netz selbst eine BU kauft, der muss nun einmal für die Beantwortung von Fragen ein Beratungsentgelt zaheln ....


    Und ja ... wenn ein VersicherungsVERTRETER zufällig für einen Versicherer tätig ist,m der in dem Segment überdurchschnittlich gute Produkte hat, dann ist es ja schön für ihn ... meine Erfahrung zeigt, dass die überdurchschnittlichen Produkte von VersicherungsMAKLERN vertrieben werden und wenn der Kunde bei Check24 (nur zum Beispiel) abschließt, dann soll er dort auch nachfragen, weil es gibt nur drei Möglichkeiten:


    1. Laien ohne Ahnung


    2. "Profis" die nicht vermittelt haben und deswegen etwas anderes empfehlen werden!


    3. unabhängige Versicherungsberatung durch einen wirklichen Profi, also zum Beispiel durch mich!

    "Versicherungsvertreter seines Vertrauens"


    Sorry, aber ein Versicherungsvertreter vertritt die Versicherung und daher auch die Interessen des Versicherers und er bietet doch sowieso nur die Produkte an, die sein Versicherer ihm an die Hand gibt!


    Davon abgesehen ist hier festzustellen, dass scheinbar kein Vermittler existent ist, denn wenn ein Versicherungsvermittler (es gibt die Gattungen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler) ihn vor dem Abschluss beraten hätte, würde es jetzt ja 1. keine Fragen geben oder 2. einen Ansprechpartner!

    Doch, wenn Sie 2005/2006 in den neuen Bundesländern tätig waren, schon!


    Den Tarif gibt res ja auch nicht mehr! Er wird nicht mehr geführt, so wie die AXA es auch schreibt!


    Historisches Wissen ist beim Thema Tarifwechsel nach § 204 VVG unersetzlich!


    Ich sagte ja, dass der Tarif fusioniert ist! Entfall Arztkostenabschlag GOÄ NBL!


    Nur weil er bei KVPro noch im Programm zu finden ist, bedeutet nicht, dass es ihn noch gibt!


    Es gibt sogar Tarife die im Bestand geführt werden und in die man dennoch nicht wechseln kann, zum Beispiel die erste Aktimed Serie der APKV sowohl in alter als auch neuer Welt. Nur in die neu kalkulierten Akti Med ab 01.10.2010 nach
    Urteil BVerwG 8 C 42.09!

    Wenn er in der GKV einen höheren Beitrag zahlt als in der PKV, wenn e s doch immer nach Einkommen geht, dann ist es immer anteilig angemessen.


    Der Standardtarif wird ja nur gebraucht, wenn das Einkommen zu niedrig ist.


    Die Herausforderung ist, dass die Masse der heute PKV Versicherten zwischen 40 und 60/65 - mit Ausnahme der Beamten, Ärzte, Zahnärzte, andere freie Berufe und echter Unternehmer - ein massives Alterseinkünfteproblem haben.


    Und Viele haben auch echte Probleme mit dem Leistungsverhalten ...

    Pessimismus ...


    Die Skizzierung zur Schweiz ist richtig! Kopfprämien und Franchisen sind dort normal!


    Ich bleibe dabei, dass die Kasse sich in Ihrer Entscheidung irrt und plädiere für das Widerspruchsverfahren bzw. die klage vor dem Sozialgericht!


    Hier geht es um komplexe Zusammenhänge die man teleologisch ableiten muss!

    1.


    Sicherungskomponente
    Zur Sicherstellung der 100-Prozent-Garantie Ihrer Einzahlungen und Zulagen zum Beginn der Auszahlphase, wird der Teil Ihres eingezahlten Geldes, der nicht in die Fonds der Chancenkomponente fließt, in sogenannte „Fonds der Sicherungskomponente“ angelegt. Für diese automatische Absicherung stehen sieben Rentenfonds mit unterschiedlicher Laufzeitsteuerung zur Verfügung.


    Quelle Union Investment



    2.


    Wenn Du profitieren willst, dann muss Du die Sicherung raus nehmen!


    Chancen bedeuten aber auch immer Risiken.


    Je weniger Risiko, desto weniger Chance!


    3.


    Riester hat aber einen anderen Zweck und eigentlich sind 6 Fragen bei der Auswahl zu beachten:





    1.) Soll die garantierte Rente bzw. der garantierte Rentenfaktor zu 100% unabänderbar garantiert sein?2.) Soll nach einer Beitragspause das Weitersparen ohne neue, für den Kunden nachteilige Rechnungsgrundlagen möglich sein?3.) Soll ein Vorverlegen des Rentenbeginns ohne neue, für den Kunden nachteilige Rechnungsgrundlagen möglich sein?4.) Soll ein Hinausschieben des Rentenbeginns ohne neue, für den Kunden nachteilige Rechnungsgrundlagen möglich sein?5.) Sollen bis zu 30% des zum Rentenbeginn aufgebauten Kapitals förderunschädlich kapitalisierbar sein?6.) Auf welchem Wert soll die Garantie aus der 1. Frage basieren, auf dem eher zu erwartenden niedrigeren Garantieguthaben, oder dem zu erwartenden, höheren Vertragsguthaben?“


    Quelle: http://softfin.de/6-riester-fragen/



    4.


    Reine Investmentpläne haben in der Regel einen Nachteil, der aber auch ein Vorteil sein kann:


    Der Rentenfaktor wird regelmäßig erst am Ende der Sparphase definiert und das angesammelte Geld wird zum großen teil dann in eine Rentenversicherung ab 85 eingezahlt!

    Lieber Herr Uhrig, Ihre Aussage ist leider falsch.


    Das sind die Beiträge für jede freiwillig versicherte Person, die nicht berufstätig ist und nicht mehr als 991,67 Euro (2017) verdient.


    Für Ehepartner gilt übrigens das halbe Einkommen des Ehepartners, maximal aus der halben BBG-KV (Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung) als fiktives Einkommen!


    Kinder, die freiwiliig in der GKV versichert sind, weil sie keinen Anspruch auf Familienversicherung haben, zahlen aktuell bei der Barmer die oben genannten Beträge.

    Was wäre daran so schlimm, wenn nicht die Voraussetzung für die KVdR erfüllt?


    Er zahlt aus Miete, Zinsen und .... ja und?


    Das wird mutmaßlich weniger sein, als die PKV kostet und oben steht etwas von Leistungsstörungen mit dem Versicherer.


    Die Grenze 55 wird oft auch falsch gelesen, obwohl ich den Gesetzestext einfach finde: § 6 Abs. 3 a SGB V!


    Pflicht tritt - im konkreten Fall - bis Vollendung 55 ein und bei Sperrfrist ab dem zweiten Monat der Arbeitslosigkeit unabhängig vom Leistungsbezug!


    Familienversicherung kennt keine Altersgrenze, aber Voraussetzungen. Hier wäre erst einmal der letzte ESt-Bescheid zu nehmen um zu schauen, was denn dort an Einkünften für welche Person ausgewiesen ist!

    1. angeben und darauf verweisen, dass Fachärzte diese Diagnose nicht bestätigt haben!


    2. angeben - denn es wird ja auch nach "Behandlungen" gefragt!


    3. angeben und auf die Widersprüchlichkeit hinweisen und das Sie eben nur eines von beiden haben, wenn es denn so ist!


    Ggf. einen klärenden Befund veranlassen bei einem Arzt und der schreibt dann einen aktuellen Befundbericht!

    Ovato, das Absenden einer Mail sagt nichts aus. Und ich bestreite nicht den Versand.


    Wenn wir diese Mails nicht haben, dann haben wir die nicht! Warum, weiß ich nicht!


    Unabhängig davon war der Fall damals für mich gelöst, für Sie nicht.


    Übrigens geht es bei "mir", wenn man mich als Teil der VersSulting betrachtet, um meine spezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten und unterm Strich um das Ergebnis!


    Ich nehme zur Kenntnis das Sie unzufrieden sind, kann es aber eben nicht ändern und Ihre Erwartungshaltung ist eben unberechtigt, dass wir das, was wir von ihnen angenommen haben, auch so vollständig bearbeitet haben.