Beiträge von Apolon

    Der 1.Fehler war schon in den Uni-Sex Tarif zu wechseln!


    Denn dann hast du keine Möglichkeit mehr in den Standardtarif zu kommen.


    Wer hat dir denn diesen Wechsel vorgeschlagen?
    Diesen Menschen solltest du als Betreuer in die Wüste schicken!


    Dies kannst du auch in den Versicherungsbedingungen des Standard-Tarifs nachlesen.


    https://www.pkv.de/service/bro…rbedingungen/avb-st-2009/


    Da ich von den HUK-Tarifen rein gar nichts halte, kann ich dir bei deinen Fragen nicht weiterhelfen.

    Sehr geehrter Herr Müller,


    Sie verdrehen die Aussagen, gerade so wie Sie sie benötigen und werfen alles völlig durcheinander.


    Meine Hinweise bezogen sich weder auf eine geschiedene Ehefrau eines Beamten, noch um einen kleinen Gewerbetreibende.


    Bleiben Sie doch mit ihren Antworten beim Thema.
    Ich habe den Eindruck, dass Sie immer das letzte Wort haben wollen.
    Und dabei ist es ihnen völlig egal, ob ihre Argumentation passt.



    Ich bin seit über 30 Jahren dabei und ich weiß, wie man vor 30, 20 oder auch noch vor 10 Jahren beraten hat!


    Nach dem Sie einige Jahre jünger sind wie ich, vermute ich, dass ich schon etwas länger im Versicherungsaußendienst tätig bin. Genau genommen seit 1981.
    Nur besagt auch die Dauer einer Tätigkeit nicht, wer die erforderlichen Fachkenntnisse hat, die Sie hier oft schuldig bleiben.


    Und nun steht es ihnen frei, die letzte Antwort abzugeben.


    Meinen Nicknamen APOLON findet man in einigen Foren im Internet.


    Hier werde ich mich verabschieden, denn ständige Diskussionen mit ihnen sind mir zuwider.

    Sehr geehrter Herr Müller,


    Sie könnten mir einen großen Gefallen tun und mich in Zukunft mit ihrer unsinnigen Post verschonen.
    Wenn Sie Fragen haben, dann bitte stellen Sie sie hier im Forum.
    Alternativ können Sie mich auch per Email erreichen, aber bitte nicht mehr auf dem Postweg.
    Ergänzend sollten Sie als Versicherungsberater doch auch wissen, dass man zumindest ein Begleitschreiben beifügt, damit der Adressat auch wissen kann, welchen Sinn solch ein Brief überhaupt hat.

    Doch, wenn Sie 2005/2006 in den neuen Bundesländern tätig waren, schon!

    Wenn sich ihr Hinweis auf meine Person bezieht, dann folgender Hinweis:


    In den neuen Bundesländern tätig - Ja - aber nicht mit den Tarifen der AXA / sondern mit den Tarifen der DBV-Winterthur.



    Historisches Wissen ist beim Thema Tarifwechsel nach § 204 VVG unersetzlich!

    Gilt aber nur für Tarife, die man noch verwenden kann.
    Der Tarif EL-Bonus O - ist ja, wie Sie selbst schreiben - geschlossen!

    Die oben genannte PKV-Beratung verknüpfe ich mit einer Ruhestandsplanung, d.h. die Wirkungen einer Entscheidung für oder gegen die GKV/PKV können Sie m.E. nur über eine parallel zu erstellende Ruhestandsplanung simulieren.

    Herr Gamper,


    da bin ich bei ihnen.


    Ob eine PKV oder GKV sinnvoll für einen Kunden ist, muss man immer in Verbindung mit den möglichen Altersrücklagen betrachten.
    Nur nach dem Preis-Leistungsverhältnis zu gehen, wäre völlig falsch und führt meist auch dazu, dass für einige PKV-Versicherten die Beiträge im Alter nicht mehr bezahlbar sind.

    Wenn er in der GKV einen höheren Beitrag zahlt als in der PKV, wenn e s doch immer nach Einkommen geht, dann ist es immer anteilig angemessen

    und somit besteht die Möglichkeit, dass die Beiträge im Alter höher sind als in der PKV!


    Der Standardtarif wird ja nur gebraucht, wenn das Einkommen zu niedrig ist.

    Richtig - nur nach dem Eröffnungs-Thread zu schließen, geht man ja davon aus, dass der Beitrag in der PKV im Alter nicht mehr bezahlbar bleibt. Und vermutlich möchte man ja daher in die GKV wechseln.


    Der Wechsel in die GKV könnte man aber auch als Schuss nach hinten bewerten.



    Die Herausforderung ist, dass die Masse der heute PKV Versicherten zwischen 40 und 60/65 - mit Ausnahme der Beamten, Ärzte, Zahnärzte, andere freie Berufe und echter Unternehmer - ein massives Alterseinkünfteproblem haben.

    Dieser Hinweis ist falsch.
    Der Grund könnte sein, dass man den PKV-Versicherte falsch beraten hat.


    Die Annahme, dass eine PKV in der aktiven Arbeitszeit besser und preisgünstiger ist, ist falsch.


    Richtig wäre, dass die gesparten Beiträge in eine zusätzliche Altersvorsorge angelegt werden.
    Bei Angestellten empfehle ich eine betriebliche Altersversorgung.
    Dann könnte der Rentner seine Krankenversicherungsbeiträge von den Altersrücklagen zahlen und von dem ständigen Gejammer würde man in Foren nichts lesen.

    Was wäre daran so schlimm, wenn nicht die Voraussetzung für die KVdR erfüllt?


    Er zahlt aus Miete, Zinsen und .... ja und?

    Könnte bedeuten, dass er im Rentenalter in der GKV einen höheren Beitrag zahlen müsste, als in der PKV.
    In der PKV hätte er die Möglichkeit im Rentenalter den Standard-Tarif zu wählen.


    Und da wir nicht wissen, welche Einkünfte bei ihm möglich sind, Rente, BAV, Zinserträge, Miete usw. ist ihr pauschaler Hinweis sehr grenzwertig.

    Sehr geehrter Herr Gamper,

    Mein Zeithonorar würde sich also voraussichtlich auf 15 * 68,25 € (brutto) belaufen = 1.023,75 € (brutto).

    Dann liegen Sie mit ihrem Honorar höher, als die eines Vertreters!


    Es gibt bei mir keine eingeschränkte Beratung, da ich unabhängig bin und Verbraucher auch rechtlich darf (was Sie nicht dürfen).

    Richtig - nur empfehle ich meinen Kunden bevor sie die erste Versicherung abschließen, den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Und da ich einige Anwälte zu meinen Kunden zähle, kann ich auch entsprechende Hinweise geben, welche helfen können.



    Ferner rechne ich mit dem Kunden alles durch (inklusive GKV-Alternative + Zusatz), was - soweit mir bekannt ist - kein Vermittler macht.

    Dann haben Sie wohl noch keine Vertreter kennen gelernt, denen das Wohl des Kunden wichtiger ist als der schnöde Mammon. Bei meiner Beratung zu einer Vollkrankenversicherung werden auch die Leistungsunterschiede und der Beitragsunterschied zur GKV angesprochen. Und was oft vergessen wird, auch die Beiträge der PKV im Alter und was man machen kann um diese im Renten-Alter stemmen zu können.


    Auch muss ich ihnen entgegenhalten, dass auf solche Darstellungen die meisten Makler oder Strukki's komplett verzichten.


    Viele meiner Kunden haben kein Vertrauen in Vermittler.


    Tja, kommt wohl darauf an, wie der Vermittler so tickt.


    Die meisten Neukunden wechseln von Versicherungsmaklern bzw. von Strukis, zu mir.
    Manchmal sogar bekomme ich Klagen über Versicherungsberater.


    Auch hier muss man sagen, kommt immer auf die Person an - es gibt gewaltige Unterschiede unter den Versicherungsberater.

    Hallo outbackracer,


    ein weiteres Problem, das Sie bei Wechsel in die GKV haben werden - Sie werden ab Rentenbeginn freiwillig in der GKV versichert werden - bedeutet alle Einnahmen werden bei den Beiträgen zur Krankenversicherung berücksichtig (Rente,- betriebliche Altersversorgung, Mieteinnahmen, Zinserträge usw.).


    In die KVDR werden Sie nicht kommen - dazu können Sie hier mal reinschauen:


    https://www.deutsche-rentenver…ationFile/52566/R0815.pdf


    Unter Punkt 2 die 9/10 Regelung beachten.


    Alternativ besteht aber die Möglichkeit in der PKV zu bleiben, evt. mit Leistungseinschränkungen oder in den Standard-Tarif.
    Leistungen etwas besser als die GKV - Beiträge vergleichbar mit der GKV.



    Informationen dazu findet man hier:


    https://www.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen/

    Hallo Vers.BeraterGamper,

    als Versicherungsberater empfehle ich meistens keine Versicherungsvertreter. Sie sind "Auge und Ohr" des Versicherers und stehen damit eindeutig im Lager der Versicherer.

    Sie müssen hier unterscheiden: Angestellte eines Versicherungsunternehmen sind weder im Vermittler-Register eingetragen, noch haben Sie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung und somit kann das Versicherungsunternehmen ihnen Anweisungen bezüglich Vertragsabschlüsse vermitteln.


    Dagegen handelt es sich bei den meisten Versicherungsvertreter, wie auch bei mir um Selbständige Partner eines Versicherers, die im Vermittler-Register eingetragen sind und eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vorweisen müssen. Was bezüglich einer Falschberatung möglich ist, muss ich ihnen ja nicht mitteilen.



    Was bekommen Sie den in diesem Fall konkret an Provision (inkl. Bestandsprovisionen)?

    Bedeutend weniger als 6 Monatsbeträge für den Vertrags-Abschluss.


    Wobei man noch anmerken muss, die Betreuung des Versicherungsvermittlers bezieht sich nicht nur auf den Vertragsabschluss, sondern auch während dem kompletten Vertragslaufzeit auf Vertragsänderungen, Vertragsumstellung mit Beitragsreduzierungen und Unterstützung bei Leistungsabrechnungen.


    Die Frage die sich aber hier noch stellt, was bekommt ein Versicherungsberater für seine Tätigkeit bei einer Beratung einer Krankenversicherung für einen mtl. Beitrag von 1.340 €


    Wobei man auch hier anmerken muss, die Beratung des Versicherungsberaters bezieht sich nur auf den Abschluss.
    Eine weitere Unterstützung des Kunden müsste dieser dann zusätzlich noch bezahlen.


    Ich bin mal gespannt, ob hierzu eine Antwort von ihnen kommt.

    Den Versicherungsvermittlern wurde die Courtage / Provision auf maximal neun Monatsbeiträge als Provisionsobergrenze „gedeckelt“. Die davor üblichen, teilweise exzessiv hohen Courtagen / Provisionen (bis zu 18 Monatsbeiträge) sollten damit ein Ende haben.



    Bleiben wir bei Ihren Zahlen und nehmen wir an, dass der Vermittler das 7,5fache des Monatsbeitrags erhält. Immerhin 9.450,-- €. Neben den finanziellen Auswirkungen sollten Sie demnach prüfen und für sich entscheiden, wer Sie weitgehend unabhängig, d.h. interessenskonfliktfrei berät. Jemand, bei dem ein Produktverkauf die Vergütung auslöst oder jemand der (wie ein Versicherungsberater / Honorarberater) weitgehend interessenskonfliktfrei beraten kann, da er nicht von einer Courtage / Provision abhängig ist.

    Von den Provisionen die hier genannt wurden, können Versicherungsvertreter nur träumen.


    Bei Versicherungsmakler sind solche Courtagen oft üblich, kann man ja auch oft an den Nachrichten im Internet erkennen:


    http://www.handelsblatt.com/my…-mit-goeker/11943794.html


    Würde dann wohl nach dem Hinweis von Herrn Gamper als Empfehlung für eine Beratung bei Versicherungsvertretern bedeuten.


    Und wenn wir schon beim Thema sind, ein Tarifwechsel nach der Tarifwechselleitlinie ist bei Versicherungs-Vertretern kostenlos. Dies verstehen wir unter Kundenbetreuung.


    https://www.pkv.de/presse/pres…chsel-leitlinien-der-pkv/

    Oder muss man sich dann selber versichern bzw. ALG2 beantragen?

    Bitte beachten, seit 2007 besteht in der GKV eine Versicherungspflicht und in der PKV seit 2009.


    Bedeutet alle die in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, müssen eine Krankenversicherung haben.


    Wenn ALG1 abläuft - muss in diesem Fall der Betroffene die Beiträge für seine Krankenkasse selbst zahlen.



    Wie ist das, wenn beides nicht geschehen ist und man hatte einen Unfall, am ersten Tag einer neuen Arbeitsstelle?

    Ab diesem Tag ist man dann zwar wieder GKV-Pflichtig und der AG führt die Beiträge ab.


    Nur für die zurückliegende Zeit in der keine Kranken-Versicherungsbeiträge gezahlt wurden, muss der Betroffene die Beiträge nachzahlen.
    Bedeutet - Beiträge als freiwilliges Mitglied und vermutlich nach dem Höchstbetrag von ca. 740 € mtl. - denn der GKV ist ja nicht bekannt, was der Betroffene in der Zwischenzeit gemacht hat.


    Ein Tipp: schnellstens mit der GKV Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt klären.

    Wie wäre es denn damit:


    § 556 a BGB:



    Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten


    (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
    (2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.
    (3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Guten Morgen,


    das Problem ist nur, dass Spezialisten für Kapitalanlagen wie z.B. Fonds auch in Foren keine Hinweise geben dürfen.


    Dies ist nur in Verbindung mit einer ausführlichen Beratung erlaubt und diese ist in einem Forum nicht möglich.


    Denn wir werden von der BAFIN geprüft und bei Bekanntwerden solcher Hinweise würden wir unsere Lizenz verlieren.


    Also werden hier nur Hinweise von Laien kommen.

    @Bugsbunny,


    den Verkauf einer Lebensversicherung kann ich ihnen nicht empfehlen.


    Hier verdient meist nur der Käufer daran und der Versicherungsnehmer verliert meist einiges Geld.


    Über dieses Thema können Sie sich auch mal bei Stiftung Warentest infomieren - man gibt dazu viele Hinweise.


    www.test.de


    Wenn Sie Geld benötigen, sprechen Sie ihren Versicherungsvermittler an. Auf den Vertrag kann man auch ein Darlehen erhalten zu sehr günstigen Konditionen.


    Bitte beachten Sie auch, ihre Kapitallebensversicherung ist steuerfrei bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und wir haben eine Garantieverzinsung von 3,50 % (Verträge die von 1987 - 1994 abgeschlossen wurden).

    Eine PKV lohnt sich nicht, wenn man Geld sparen möchte.


    Sinnvoll ist es immer den ersparten Anteil in eine Altersversorgung einzuzahlen um die Mehrkosten im Alter aufzufangen.
    Dafür würde ich dann eine betriebliche Altersversorgung empfehlen.


    Auf die Schnelle ist mir ein Fehler in ihrer Rechnung sofort ins Auge gefallen.
    Der AG-Anteil ist zu niedrig angesetzt.


    Nehmen wir mal an Sie würden für die PKV incl. Pflegevers. einen mtl. Beitrag von 590 € zahlen.
    Außerdem für ein Kind 80 €. Dann wäre der Gesamtbeitrag 670 € mtl. Beitrag.
    Dann beteiligt sich der AG mit 50 % an den Beiträgen - wären dann 335 € mtl.
    Das gleiche würde auch für ihre Ehefrau + 2. Kind zutreffen.


    Alles in allem, sollten Sie ihr ganzes Vorhaben mit einem Krankenversicherungs-Experten vor Ort besprechen.


    Denn man benötigt hier auch noch weitere Informationen, wie auch den gesundheitlichen Zustand aller Personen.

    Den Antrag selbst schließt der Arbeitnehmer ab und beantragt dann bei seinem Arbeitgeber den ausgewählten Betrag über sein Gehalt zu zahlen. Unter Umständen erhält er einen Arbeitgeberzuschuss.