Beiträge von damuc85

    Hallo zusammen,


    erstmal vielen Dank für die vielen hilfreichen Tipps auf dieser Seite.


    Meine Frage wäre:
    Ergeben sich durch die Änderungen in der Staffelung der Grenzen der außergewöhnlichen Belastungen auch Änderungen für bestehende Steuerbescheide? Oder bezieht sich die Vorläufigkeit der Steuerbescheide rein darauf, ob die außergewöhnlichen Belastungen grundsätzlich Rechtens sind?


    Vielen Dank schon mal. :)