Beiträge von thomasmeiler

    Im Grundsatz kann jeder seine Erbfolge selbst bestimmen, entweder per Erbvertrag oder (Regelfall) per Testament. Dann geht diese sog. gewillkürte Erbfolge immer vor. Daneben kann es sein, dass z.B. Pflichtteilsanspürche entstehen, aber das hat keinen Einfluss auf die Erbfolge. Nur wenn kein Testament/Erbvertrag vorliegt oder selbiges ungültig ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.


    Für Dich heißt das: wer im Testament steht wird grds. Erbe. Der Erblasser kann das Testament jederzeit ändern, das muss aber den Formvorschriften genügen: Handschriftlich.


    Mehr zum Testament kannst Du z.B. lesen auf https://www.hereditas.net/ratg…engemeinschaft/testament/