Beiträge von Timo OY

    Hallo,


    ich habe ein kleines Problem bzw. vielmehr eine Frage. Doch davor eine Zustandsbeschreibung:


    Ich bin in einer Teilzeitbeschäftigung (25 Stunden pro Woche), welche
    bis Oktober/November 2017 befristet ist, aber auch gute Aussichten auf
    Verlängerung bietet. Dennoch möchte ich mich für die Zukunft wappnen und
    nutze meine 2 freien Tage pro Woche für ein Zweitstudium
    (Bacholor Geo). Zudem noch ein Französisch-Sprachkurs in der vhs einmal
    die Woche (vergünstigt wg Studentenstatus). Darüber hinaus habe ich die
    Zeitschrift Geo bestellt (vergünstigt wg Studentenstatus). All das
    mache ich, da ich mir vorstellen kann, später in Bereich
    Umwelt/Internationales zu arbeiten. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber gibt
    es auch Abteilungen, die in diese Richtung gehen. Es ist also nicht
    reiner Zeitvertreib, sondern macht auch perspektivisch beruflich
    durchaus Sinn,


    Nun habe ich diese Kosten als Werbungskosten in meiner
    Einkommenssteuererklärung 2016 angegeben (Studiengebühren, Sprachkurs,
    Zeitschriften-Kosten und andere kleine Kosten). Daraufhin habe ich vom
    Finanzamt ein Schreiben bekommen, dass ich all diese Kosten nachweisen
    soll (kein Problem) und dass ich von meinem jetzigen Arbeitgeber eine
    Bestätigung einreichen soll, dass diese Fortbildungsmaßnahmen und
    Werbungskosten berufsbedingt sind.


    Im Wortlaut:
    "Nachweis des Arbeitgebers darüber, dass das Zeitschriftenabo i.H.v. beruflich veranlasst ist sowie Kostennachweis"
    "Bestätigung des Arbeitgebers, dass das Zweitstudium an der TU Berlin beruflich veranlasst ist"
    "Bestätigung des Arbeitgebers, dass der Sprachkurs "Französisch" an der Volkshochschule beruflich veranlasst ist"
    "Auflistung der geltend gemachten Arbeitsmittel i.H.v. 243,- Euro"
    etc.


    Mein Arbeitgeber soll quasi dem Finanzamt schriftlich erklären, dass meine provisorischen
    Weiterbildungen beruflich bedingt , also von meinem Arbeitgeber
    gewünscht sind.


    Werden Kosten für Weiterqualifizierungen in der Steuererklärung nur dann
    akzeptiert, wenn sie vom Arbeitgeber gefordert/gewünscht werden? Geht
    das nicht auch - wie in meinem Fall beschrieben -, wenn man sich in
    einer befristeten Teilzeitbeschäftigung befindet, somit also Zeit hat,
    sich perspektivisch für die Zeit nach der Befristung zu qualifizieren?
    Oder, wenn man sich in einer befristeten Teilzeitbeschäftigung befindet,
    und die freie Zeit nutzen möchte, um sich für einen bestimmten Bereich
    zu qualifizieren? Was soll ich machen?


    Viele Grüße
    OY

    Hallo alle!


    ich habe ein kleines Problem bzw. vielmehr eine Frage. Doch davor eine Zustandsbeschreibung:


    Ich bin in einer Teilzeitbeschäftigung (25 Stunden pro Woche), welche bis Oktober/November 2017 befristet ist, aber auch gute Aussichten auf Verlängerung bietet. Dennoch möchte ich mich für die Zukunft wappnen und nutze meine 2 freien Tage pro Woche für ein Zweitstudium (Bacholor Geo). Zudem noch ein Französisch-Sprachkurs in der vhs einmal die Woche (vergünstigt wg Studentenstatus). Darüber hinaus habe ich die Zeitschrift Geo bestellt (vergünstigt wg Studentenstatus). All das mache ich, da ich mir vorstellen kann, später in Bereich Umwelt/Internationales zu arbeiten. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber gibt es auch Abteilungen, die in diese Richtung gehen. Es ist also nicht reiner Zeitvertreib, sondern macht auch perspektivisch beruflich durchaus Sinn,


    Nun habe ich diese Kosten als Werbungskosten in meiner Einkommenssteuererklärung 2016 angegeben (Studiengebühren, Sprachkurs, Zeitschriften-Kosten und andere kleine Kosten). Daraufhin habe ich vom Finanzamt ein Schreiben bekommen, dass ich all diese Kosten nachweisen soll (kein Problem) und dass ich von meinem jetzigen Arbeitgeber eine Bestätigung einreichen soll, dass diese Fortbildungsmaßnahmen und Werbungskosten berufsbedingt sind. Mein Arbeitgeber soll quasi dem Finanzamt schriftlich erklären, dass meine provisorischen Weiterbildungen beruflich bedingt , also von meinem Arbeitgeber gewünscht sind.


    Werden Kosten für Weiterqualifizierungen in der Steuererklärung nur dann akzeptiert, wenn sie vom Arbeitgeber gefordert/gewünscht werden? Geht das nicht auch - wie in meinem Fall beschrieben -, wenn man sich in einer befristeten Teilzeitbeschäftigung befindet, somit also Zeit hat, sich perspektivisch für die Zeit nach der Befristung zu qualifizieren? Oder, wenn man sich in einer befristeten Teilzeitbeschäftigung befindet, und die freie Zeit nutzen möchte, um sich für einen bestimmten Bereich zu qualifizieren?


    Viele Grüße
    OY