Ich habe inzwischen erfahren, dass für solche Situationen altersunabhängig definitv ein neuer Vertrag für meine Frau zustande käme. Auf Diesen würde dann das Guthaben inkl. Förderung übertragen werden.
Das gilt nur wenn der Verstorbene jünger als 85 Jahre war.
Die Information habe ich sowohl von einer (kompetenteren als der Kollege vor einiger Zeit) Mitarbeiterin der DWS als auch von der Deutschen Rentenversicherung erfahren. Somit ist das Thema für mich mit positivem Ausgang erledigt.
Vielen Dank für die Antworten.
Gruß,
Bacchus