Beiträge von Bacchus

    Ich habe inzwischen erfahren, dass für solche Situationen altersunabhängig definitv ein neuer Vertrag für meine Frau zustande käme. Auf Diesen würde dann das Guthaben inkl. Förderung übertragen werden.
    Das gilt nur wenn der Verstorbene jünger als 85 Jahre war.


    Die Information habe ich sowohl von einer (kompetenteren als der Kollege vor einiger Zeit) Mitarbeiterin der DWS als auch von der Deutschen Rentenversicherung erfahren. Somit ist das Thema für mich mit positivem Ausgang erledigt.


    Vielen Dank für die Antworten.


    Gruß,
    Bacchus

    Hallo Vers.BeraterGamper,


    vielen Dank für die Antwort.


    Mir stellt sich jetzt die Frage ob ein bestehender Vertrag bei Tod des Versicherungsnehmers, mal abgesehen von den von Ihnen beschriebenen Schwierigkeiten duch die Anbieter, grundsätzlich auf den Ehepartner übertragen werden kann?


    Bisher hatte ich verstanden, dass wenn der Ehepartner keinen Vertrag hat ein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann, auf den dann das Vermögen übertragen wird.


    Würde denn der Ehepartner überhaupt noch einen Riestervertrag erhalten wenn er denn bereits Altersrente bezieht?


    Wenn das nicht möglich ist, wird aus meiner Sicht die förderschädliche Auszahlung erzwungen.


    Gruß,


    Bacchus




    Hallo,


    Ich habe eine Riesterrente (DWS Top Rente Balance). Geplanter Renteneintritt 2028. Eine Hinterbliebenenversorgung ist nicht vorgesehen.


    Meine Frau hat einen Zulagenvertrag. Sie geht allerdings bereits in diesem Jahr (2017) in Rente. Aufgrund der kurzen Laufzeit fällt ihre Rente unter die Kleinbetragsrente und der Betrag wird vollständig ausgezahlt. Ihr Riestervertrag ist somit beendet.


    Sollte ich vor der Auszahlphase sterben ist ein Übertrag des Kapitals aus meinem Vertrag somit nicht möglich. Es gab Vorschläge, dass meine
    Frau dann einen neuen Vertrag abschließen sollte. Wenn Sie aber bereits Rente bezieht bis zu welchem Alter ist das dann möglich, wenn überhaupt?


    Wenn Sie keinen Vertrag mehr bekommt wird sie dann zu einer förderschädlichen Barauszahlung genötigt?


    An diesem Thema sind bereits einige Stellen inklusive der Verbraucherzentrale gescheitert. Gibt es da eine Lücke?


    Vielen Dank.


    Bacchus